Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) setzt mit der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um und sorgt für erste spürbare Entlastungen im landwirtschaftlichen Alltag. Den Vorschlag von Bundesminister Alois Rainer dazu hat das Bundeskabinett heute zur Kenntnis genommen. 

Bundesminister Rainer: „Wir haben als Koalition versprochen, überbordende Bürokratie abzubauen. Ein Zuviel an Bürokratie ist der größte Hemmschuh für wirtschaftliches Wachstum. Schon heute – sieben Wochen nach Amtsantritt – haben wir geliefert. Bislang waren Landwirtinnen und Landwirte verpflichtet, extrem detailliert zu dokumentieren, was sie wann und wo auf ihren Feldern ausbringen. Das ist hochbürokratisch und wird von der EU so nicht einmal gefordert. Also weg damit. Damit befreien wir unsere Höfe von jährlich 18 Millionen Euro Bürokratieballast. Wir schaffen schlanke, praxisnahe Regelungen, die funktionieren anstatt zu frustrieren.“

Hintergrund:

Die Stoffstrombilanzverordnung wurde 2018 eingeführt, um zusätzliche Transparenz über betriebliche Nährstoffflüsse zu schaffen. Sie betrachtet gesamtbetrieblich die Nährstoffe (Stickstoff und Phosphor), die in den Betrieb hineingehen (mit Düngemitteln, Futtermitteln, Tieren, Pflanzgut usw.) und aus dem Betrieb wieder herausgehen (mit pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen, Wirtschaftsdüngern usw.). In der Praxis hat sie sich jedoch als bürokratisch, praxisfern und wenig zielführend erwiesen: Wichtige Regelungsbestandteile gelten nicht mehr und viele Vorgaben passen nicht mehr zum Betriebsalltag. Eine Weiterentwicklung wurde von den Bundesländern mehrheitlich abgelehnt.

Nicht zielführende Bürokratie wird abgebaut – ohne dabei Umweltstandards aufzugeben. Die Düngeverordnung bleibt in Kraft und sichert weiterhin eine gute fachliche Praxis bei der Düngung: Sie legt unter anderem fest, welche Mengen, zu welchen Zeiten und unter welchen Bedingungen Düngemittel ausgebracht werden dürfen. Zusätzlich arbeitet das BMLEH an dem geplanten Wirkungsmonitoring, mit dem Deutschland seine Zusagen gegenüber der EU-Kommission einhält.

Im nächsten Schritt wird das BMLEH zügig eine Novelle des Düngegesetzes vorlegen. Damit schafft die Bundesregierung eine moderne und verlässliche Rechtsgrundlage – für ein effizientes, umweltgerechtes und zugleich praxistaugliches Nährstoffmanagement.

Quelle: BMEL

Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv


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