Auch in diesem Jahr gibt es wieder Rückrufe wegen dem Mittel Ethylenoxid, dieses mal bei Haus Rabenhorst bei den BIO-Artikeln mit der Zutat „Curryblattextrakt“.
Nach dem Rückruf bei Lidl, HOMANN Feinkost, Aldi, NETTO, Lorenz Snack-World, WASA, EDEKA, Bamboo Garden, und BioWagner der nächste Skandal, ein Mittel das schon fast 40 Jahre bei uns verboten ist wird in mehreren in Deutschland verkauften Lebensmitteln nachgewiesen.
Statement von Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG zu dem Rückruf:
Haus Rabenhorst O. Lauffs GmbH & Co. KG ruft aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes folgende BIO-Artikel mit der Zutat „Curryblattextrakt“ zurück. Betroffen ist ausschließlich der Naturkosthandel:
In der Zutat „Curryblattextrakt“, die in den oben genannten BIO-Produkten verwendet wurde, sind Rückstände von 2-Chlorethanol, einem Abbauprodukt des mittels Ethylenoxid, nachgewiesen worden. Beim Verzehr der betroffenen Produkte besteht keine akute Gesundheitsgefahr.
Wir bitten Sie, die Produkte mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten vorsorglich
nicht zu verwenden. Die betroffenen Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage eines Kassenzettels in Ihrer Einkaufsstätte zurückgegeben werden.
Haus Rabenhorst weist darauf hin, dass ausschließlich die genannten BIO-Produkte mit
der Zutat „Curryblattextrakt“ betroffen sind.
Konventionelle Produkte mit gleichem Namen sind nicht betroffen.
Diese erkennen Sie am fehlenden sechseckigen BIO-Siegel und der Zutat Eisen(II)gluconat anstelle von „Curryblattextrakt“.
Hier sieht man mal wieder das Verbote von Pflanzenschutzmitteln (in diesem Fall „Ethylenoxid“ ist es ein Mittel zum Sterilisieren) bei uns in Deutschland nicht sinnvoll sind, wenn wir durch die Globalisierung Nahrungsmittel aus der ganzen Welt importieren, die diese hohen Vorrausetzungen nicht erfüllen!
Seit 1981, also fast 40 Jahre ist dieses Mittel schon bei uns verboten.
Infobox Ethylenoxid
Ethylenoxidgas tötet Bakterien, Viren und Pilze ab, daher kann es zur Begasung von hitzeempfindlichen Substanzen verwendet werden. Die Sterilisation von Gewürzen mit EO wurde 1938 durch den amerikanischen Chemiker Lloyd Hall patentiert und wird auch heute noch in einigen Ländern praktiziert. In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten, da hierbei giftiges 2-Chlorethanol entstehen kann.
Ethylenoxid ist giftig und krebserregend beim Einatmen. Symptome einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit/Erbrechen. Mit zunehmender Dosis kommt es zu Zuckungen, Krämpfen und schlussendlich zum Koma. Es ist für die Haut und die Atemwege reizend. Die Lunge kann sich Stunden nach dem Einatmen mit Flüssigkeit füllen (Lungenödem).
Ethylenoxid wird normalerweise druckverflüssigt in Kombination mit 10 % Kohlenstoffdioxid gelagert. Bei Normaldruck und Zimmertemperatur verdunstet es sehr schnell und verursacht Frostverbrennungen auf der Haut.
Bei Tieren hat es zahlreiche Fortpflanzungsdefekte wie Mutationen oder Fehlgeburten ausgelöst. Der Einfluss auf die menschliche Fortpflanzung ist noch nicht genau untersucht, es ist aber wahrscheinlich, dass die gleichen Effekte wie im Tierversuch auftreten.
Quelle: lebensmittelwarnung
Bildquelle: Haus Rabenhorst
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Das hat eigentlich nichts mit Gesundheit zu tun. Es wird um das Bio gehen. In Bio Produkten sind solche Rückstände nicht erlaubt. Bei erlauben Mittel hab ich keine Ahnung. War der Rückruf nicht schon Ende 2021?