Auch in diesem Jahr gibt es wieder Rückrufe wegen dem Mittel Ethylenoxid, dieses mal bei LIDL mit den veganen Produkten „Vemondo Veganer Mozzarelli, 100g“ und „Vemondo Vegane Sticks Cheese-Style, 250g“ von dem Hersteller Hersteller Vefo GmbH.

Nach dem Rückruf bei HOMANN Feinkost, Aldi, NETTO, Lorenz Snack-World, WASA, EDEKA, Bamboo Garden, und BioWagner der nächste Skandal, ein Mittel das schon fast 40 Jahre bei uns verboten ist wird in mehreren in Deutschland verkauften Lebensmitteln nachgewiesen.

Der Hersteller Vefo GmbH ruft aktuell die Produkte „Vemondo Veganer Mozzarelli, 100g“ und „Vemondo Vegane Sticks Cheese-Style, 250g“ mit folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten zurück:

Vemondo Veganer Mozzarelli, 100g | 20.08.2021 | Berlin und Brandenburg

Vemondo Vegane Sticks Cheese-Style, 250g | 07.01.2022, 07.03.2022, 06.05.2022 | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das in den Produkten verwendete Johannisbrotkernmehl mit Ethylenoxid belastet ist. Ethylenoxid ist ein in der EU nicht zugelassener Biozidwirkstoff und wird als gesundheitsschädlich eingestuft. Deshalb sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht verzehren.

Die betroffenen Produkte „Vemondo Veganer Mozzarelli, 100g“ und „Vemondo Vegane Sticks Cheese-Style, 250g“ des Herstellers Vefo GmbH wurden bei Lidl in Deutschland in den oben genannten Bundesländern verkauft. Aus Gründen des konsequenten Verbraucherschutzes hat Lidl in Deutschland sofort reagiert und die betroffenen Produkte aus dem Verkauf genommen. Die Produkte können in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Von dem Rückruf sind ausschließlich die Produkte „Vemondo Veganer Mozzarelli, 100g“ und „Vemondo Vegane Sticks Cheese-Style, 250g“ des Herstellers Vefo GmbH betroffen. Andere bei Lidl in Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers Vefo GmbH sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Hier sieht man mal wieder das Verbote von Pflanzenschutzmitteln (in diesem Fall „Ethylenoxid“ ist es ein Mittel zum Sterilisieren) bei uns in Deutschland nicht sinnvoll sind, wenn wir durch die Globalisierung Nahrungsmittel aus der ganzen Welt importieren, die diese hohen Vorrausetzungen nicht erfüllen!

Das in den Produkten verwendete Johannisbrotkernmehl enthält Rückstände von Ethylenoxid, das als gesundheitsschädlich eingestuft wird und dessen Einsatz und Inverkehrbringen in der Europäischen Union nicht zulässig ist. 

Seit 1981, also fast 40 Jahre ist dieses Mittel schon bei uns verboten.

Infobox Ethylenoxid

Ethylenoxidgas tötet Bakterien, Viren und Pilze ab, daher kann es zur Begasung von hitzeempfindlichen Substanzen verwendet werden. Die Sterilisation von Gewürzen mit EO wurde 1938 durch den amerikanischen Chemiker Lloyd Hall patentiert und wird auch heute noch in einigen Ländern praktiziert. In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten, da hierbei giftiges 2-Chlorethanol entstehen kann. 

Ethylenoxid ist giftig und krebserregend beim Einatmen. Symptome einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit/Erbrechen. Mit zunehmender Dosis kommt es zu Zuckungen, Krämpfen und schlussendlich zum Koma. Es ist für die Haut und die Atemwege reizend. Die Lunge kann sich Stunden nach dem Einatmen mit Flüssigkeit füllen (Lungenödem).

Ethylenoxid wird normalerweise druckverflüssigt in Kombination mit 10 % Kohlenstoffdioxid gelagert. Bei Normaldruck und Zimmertemperatur verdunstet es sehr schnell und verursacht Frostverbrennungen auf der Haut.

Bei Tieren hat es zahlreiche Fortpflanzungsdefekte wie Mutationen oder Fehlgeburten ausgelöst. Der Einfluss auf die menschliche Fortpflanzung ist noch nicht genau untersucht, es ist aber wahrscheinlich, dass die gleichen Effekte wie im Tierversuch auftreten.

Quelle: Pressestelle Lidl Deutschland

Bildquelle: ML-Archiv


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