Preisaufschlag als Ausgleich für Aufwand bei Kastration mit Betäubung

Oldenburg – Mindestens vier Euro Zuschlag für jedes kastrierte männliche Ferkel: Der Beirat der Ab-Hof-Preisnotierung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) sowie die Arbeitsgemeinschaft Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG) haben in ihrer jüngsten Sitzung besprochen, wie die Ferkel-Nordwest-Notierung der Landwirtschaftskammern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen und die Preisempfehlung der VEZG nach dem Ende der Übergangsfrist zum deutschen Tierschutzgesetz an die neue Vermarktungssituation angepasst werden soll.

Die im Beirat vertretenen Marktexperten schätzen die Marktsituation so ein, dass weiterhin die Mehrzahl der in Deutschland gemästeten Ferkel kastriert werden müssen, um die Anforderungen des Schlachtschweinemarktes erfüllen zu können.

Deutsche Ferkel, die seit Jahresbeginn nach den Vorgaben des novellierten Tierschutzgesetzes mit Betäubung kastriert werden, erhalten beim Verkauf in einer Vermarktungspartie im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis (möglichst gleich viele männliche und weibliche Ferkel) einen Preiszuschlag von zwei Euro pro Tier.

Das bedeutet, dass für jedes kastrierte männliche Ferkel ein Zuschlag von mindestens vier Euro gezahlt wird. Hierdurch soll der finanzielle Zusatzaufwand der Ferkelerzeuger*innen bei der Kastration mit Betäubung ausgeglichen werden.

Die VEZG-Ferkelpreisempfehlung kann für die Folgewoche jeweils am Freitag ab 12 Uhr
sowie die Ab-Hof-Ferkelpreisempfehlung Nord-West der LWK für die zurückliegende Woche jeweils am Montag ab 10 Uhr unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 09001 190-244 abgefragt werden.

Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Bildunterschrift:
Für jedes kastrierte männliche Ferkel soll nach Angaben der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch ein Zuschlag von mindestens vier Euro gezahlt werden. Hierdurch soll der finanzielle Zusatzaufwand der Ferkelerzeuger*innen bei der Kastration mit Betäubung ausgeglichen werden, die seit Jahresbeginn Vorschrift ist.

Foto: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen


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