Die ersten Landwirte bekommen eine Strafanzeige wegen Nötigung (§240 Abs.1, 4StGB).

Begründung der Polizei:

„Sie blockierten mit Ihrem Fahrzeug die Zufahrt zum Zentrallager und verhinderten dadurch die Zufahrt (bzw. Abfahrt) von Fahrzeugen, die auf das Firmengelände fahren oder dieses verlassen wollten“.

Ob dies nur bis zu 500 € oder doch bis zu 3000€ geahndet wird, wird noch interessant werden.

Wieviel Strafe die betroffenen Landwirte bekommen, steht momentan noch nicht fest.

Wir werden berichten, wenn es dazu Neuigkeiten gibt.

Anstatt an den Verhandlungstisch zu kommen und endlich dieses Preisdumping zu unterlassen, brechen manche LEH lieber ihr Wort und die Landwirte werden noch mehr zur Kasse gebeten.

Viele Landwirte sind wirklich verzweifelt und wollten so ihren Missmut bekunden.

Diese „Spontanversammlungen“ durften die Landwirte nicht anmelden. Fahrzeuge und Fußgänger standen auf öffentlichen Gelände, bzw. auf der Straße.

Hier ein paar Bilder der Straftat:

Video – Bundesweit wurden LEH-Zentrallager am 25. – 26.10.2020 von Landwirten besucht