Noetigung Blockade 1

LEH Blockaden – Landwirte bekommen Strafanzeige wegen Nötigung

Die ersten Landwirte bekommen eine Strafanzeige wegen Nötigung (§240 Abs.1, 4StGB).

Begründung der Polizei:

„Sie blockierten mit Ihrem Fahrzeug die Zufahrt zum Zentrallager und verhinderten dadurch die Zufahrt (bzw. Abfahrt) von Fahrzeugen, die auf das Firmengelände fahren oder dieses verlassen wollten“.

Ob dies nur bis zu 500 € oder doch bis zu 3000€ geahndet wird, wird noch interessant werden.

Wieviel Strafe die betroffenen Landwirte bekommen, steht momentan noch nicht fest.

Wir werden berichten, wenn es dazu Neuigkeiten gibt.

Anstatt an den Verhandlungstisch zu kommen und endlich dieses Preisdumping zu unterlassen, brechen manche LEH lieber ihr Wort und die Landwirte werden noch mehr zur Kasse gebeten.

Viele Landwirte sind wirklich verzweifelt und wollten so ihren Missmut bekunden.

Diese „Spontanversammlungen“ durften die Landwirte nicht anmelden. Fahrzeuge und Fußgänger standen auf öffentlichen Gelände, bzw. auf der Straße.

Hier ein paar Bilder der Straftat:

Video – Bundesweit wurden LEH-Zentrallager am 25. – 26.10.2020 von Landwirten besucht


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5 Kommentare

  1. Hallo Jürgen, da das ein laufendes Verfahren ist dürfen wir den Ort noch nicht preisgeben. Wir wollen da unseren Berufskollegen nicht in dem Rücken fallen. Ja nicht das es Probleme dadurch gibt. Sobald wir mehr wissen berichten wir hier. Grüße Josef – Moderner Landwirt

  2. Vielleicht können wir alle ja einen Betrag dazu beitragen, auf vielen Schultern trägt sich es leichter. Wenn das in den Gruppen geteilt wird, sind bestimmt viele bereit zu helfen

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