Mehr tun fürs Moor: Um eine breit akzeptierte Klima-Anpassung der Moorregionen in Niedersachsen zu erreichen, muss der Bund im Rahmen eines Gesamtpakets auch ein eigenständiges Gesetz über die Organisation und Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz in Moorgebieten beschließen. Das forderten das Landvolk Niedersachsen und der Bremische Landwirtschaftsverband (heute) in einer Fachtagung mit dem Titel „Zukunft Moor“ in Bremen. Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies warnte: „Der geforderte Moorschutz hat die Dimension des Kohleausstiegs. Wir brauchen deshalb ein finanziell und gesamtgesellschaftlich tragfähiges Konzept, das vor allem die Unsicherheiten in der Wirtschaft, auf den Höfen und in den betroffenen Familien beseitigt.“

Allein in Niedersachsen leben nach Schätzung des Landvolks mehr als 500.000 Menschen in den kultivierten Moorregionen des Landes. Für lange Zeit bedeutete die Trockenlegung der Moore und das Erschließen fruchtbaren Bodens einen großen Fortschritt für Besiedlung, die Landwirtschaft und die gesicherte Versorgung der Bevölkerung. Heute ist bekannt, dass damit hohe Treibhausgasemissionen verbunden sind. In Niedersachsen liegen rund 37 Prozent der kohlenstoffreichen Moorböden bundesweit

Die Bundesregierung will in den nächsten Jahren Milliarden Euro in „natürlichen Klimaschutz“ und in Moorprogramme investieren. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagte dazu während der Tagung: „Moorschutz ist Klimaschutz. Ich setze mich dafür ein, dass der Schutz von Moorböden und die Landwirtschaft erfolgreich Hand in Hand gehen können. Indem wir klimafreundliches Wirtschaften honorieren, geben wir der Kohlenstoffbindung einen Wert. Getreu dem Motto ‚öffentliches Geld für öffentliche Leistungen‘ unterstützen wir Landwirtinnen und Landwirte dabei, den natürlichen Klimaschutz in unseren Mooren nutzungsorientiert voranzubringen.“

Hennies mahnte des Weiteren eine „frühzeitige und ehrliche Kommunikation auf wissenschaftlich-abgesicherter Basis“ für die Zukunft der Moore an. Hierzu müssten mit höchster Priorität zunächst Fachleute der Wasserwirtschaft „Machbarkeitsstudien“ erstellen, wo unter heutigen Bedingungen trotz dichter Besiedlung, abnehmenden Sommerniederschlägen und intensiver Nutzung eine Grundwasserstandsanhebung überhaupt möglich wäre. „Anschließend müssen die Ergebnisse vor Ort mit den Betroffenen erörtert und die Belange der Region sowie der Bevölkerung berücksichtigt werden“, bekräftigte Hennies in Bremen.

Für einen fairen Ausgleich der Betroffenen ist auch der Wertverlust der festverbundenen Infrastruktur wie zum Beispiel Hofgebäude einzubeziehen, sofern die bisherigen wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten durch die Veränderungen in der Flächennutzung im Vergleich zur bisherigen Entwässerung eingeschränkt werden oder verloren gehen. „Ein ordnungsrechtliches Herausdrängen der Eigentümer und Bewirtschafter von ihren Flächen darf nicht passieren; dies wäre faktisch eine Enteignung“, sagte Hennies.

Für das Landvolk muss das Prinzip der Freiwilligkeit als Grundvoraussetzung für die konstruktive Zusammen- und Mitarbeit aller Betroffenen bei sämtlichen einschneidenden Maßnahmen für mehr Klimaschutz wie zum Beispiel bei der Wiedervernässung gelten. Die Kulturlandschaften in Moorregionen in ungenutzte Naturschutzgebiete und Sukzessionsflächen umzuwandeln, ist für das Landvolk keine zumutbare Lösung für die betroffenen Gebiete.

Zudem gilt es, die technologischen Möglichkeiten zum Erhalt heutiger Nutzungen auszuschöpfen. Hennies: „Mit einem verbesserten Wasserstandmanagement oder torferhaltenden Mineralboden-Überdeckungen wäre schon einiges gewonnen. Dafür stehen wir auch in der Landwirtschaft zur Verfügung.“

Bund und Länder müssen spezialisierte Einrichtungen schaffen, in denen die notwendigen personellen Kapazitäten und das notwendige Expertenwissen gebündelt werden. „Dieses ist eine staatliche Generationenaufgabe von Dauer, die mindestens über die nächsten 30 Jahre organisiert und finanziert werden muss“, erläutert Landvolkpräsident Hennies.

Ergänzend zur gesetzlichen Absicherung der Finanzierung von Nachteilsausgleichen, von Entschädigungen für Wertminderungen und von Anpassungshilfen für betroffene Grundeigentümer und Bewirtschafter ist außerdem für Kommunen mit hoher oder sehr hoher Betroffenheit als zweite Säule das Bereitstellen der notwendigen Finanzhilfen für die Umstrukturierung und Anpassung der lokalen außerlandwirtschaftlichen Wirtschaft zu gewährleisten.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Bildquelle: Landvolk Niedersachsen


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