Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen in einem weiteren Kleinstbetrieb im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg bestätigt ist.

Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Tierseuche in entsprechenden Proben nachgewiesen. Der Betrieb befindet sich in der bisherigen Sperrzone, die aufgrund der Ausbrüche der ASP bei Wildschweinen eingerichtet war. 

Die Afrikanische Schweinepest war am Donnerstag erstmals in zwei Hausschweinbeständen in Deutschland (Landkreis Märkisch-Oderland und Landkreis Spree-Neiße) nachgewiesen worden. Derzeit laufen die epidemiologischen Untersuchungen nach der Eintragsursache. Dabei werden die örtlichen Behörden vom bundeseigenen FLI unterstützt.  

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie zumeist tödlich ist. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Erstmals sind nun auch Hausschweinbestände betroffen. Auch diese befinden sich in dem von ASP bei Wildschweinen betroffenen Gebiet.

Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.  Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden.  Auslauf-und Freilandhaltung Das Risiko einer Übertragung des ASP-Virus auf Hausschweine zum Beispiel über Kontakt zu anderen Schweinen, insbesondere Wildschweinen, muss minimiert werden. Dies gilt auch für die Freiland- oder Auslaufhaltung von Hausschweinen. 

Das BMEL hatte dazu beim FLI eine fachliche Einschätzung in Auftrag gegeben: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung in von ASP betroffenen Gebieten wird eine Aufstallung empfohlen. 

Bundesministerin Julia Klöckner hatte die Bundesländer aufgrund dieser wissenschaftlichen Einschätzung aufgefordert, dem nachzukommen. 

Diese Einschätzung wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt. In jedem Fall aber muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen.

Weitere Informationen finden Sie auf unter dem folgenden Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html

Quelle: BLE

Bildquelle: BLE