Bundeslandwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Bekämpfung der Tierseuche im Wildschweinbereich nur erfolgreich sein kann, wenn alle Maßnahmen eingehalten werden

Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) – die nicht auf den Menschen übertragbar ist – im Wildschweinbestand der Bundesländer Brandenburg und Sachsen, haben auch in der Adventszeit die Behörden und Helfer bei der Bekämpfung der Tierseuche viel zu tun. Es gilt, die ASP zu bekämpfen, nicht zuletzt, um den Tieren die Leiden der Erkrankung zu ersparen, sondern auch um zu verhindern, dass die Hausschweine in den landwirtschaftlichen Betrieben durch Wildschweine angesteckt werden. Bisher sind die Hausschweinebestände in Deutschland ASP-frei. Hier sind die Landwirte gefordert, die Vorschriften zur Biosicherheit anzuwenden, um einen Eintrag des ASP-Virus in ihren Hausschweinebestand zu verhindern.

Die „weiße Zone“ wird derzeit um das Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens eingerichtet. Konkret handelt es sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließt. Sie soll mit zwei festen Drahtzaun-Reihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert werden. Der Bau der äußeren Zaunreihe hat bereits begonnen. Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll der Wildschweinbestand im Zwischenraum, also der „weißen Zone“, möglichst vollständig erlegt werden. Ziel ist ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.

Es werden durch die Länder unterschiedliche Maßnahmen getroffen, um die Seuche aufzuhalten. Hierzu gehört die Jagdruhe in den Gebieten, in denen die betroffenen Wildschweine gefunden wurden. Dadurch versuchen die Behörden, die Tiere nicht zu stören, damit sie in diesem Gebiet bleiben und nicht „Nachbar“-Rotten anstecken.

 In weiterer Entfernung um diesen Kreis wird das Schwarzwild durch jagdliche Maßnahmen reduziert. Hierdurch wird die Übertragung von einem Tier zum nächsten unterbrochen, denn wenn weniger Tiere vor Ort sind, kann auch die Ansteckungslast reduziert werden. Um die Jäger dabei zu unterstützen, werden in einigen Bundesländern Prämien bis zu 150,- Euro für den Abschuss gewährt und auch die Gebühr für die Trichinenuntersuchung wurde vorübergehend ausgesetzt. Weiterhin ist es wichtig, jedes Wildschwein, das geschossen oder tot gefunden wurde, auf das ASP -Virus zu untersuchen, um frühzeitig zu wissen, ob die Seuche weitergetragen wurde.

 „Einzelne Bürger können viel tun, um bei der Bekämpfung der ASP die Helfer vor Ort zu unterstützen,“ so der parlamentarische Staatssekretär Uwe Feiler. „Bereiche in denen bekannt ist, dass dort die ASP aufgetreten ist, sollten nicht aufgesucht werden“ erklärt Uwe Feiler weiter. „Denn die Tierseuche kann auch durch kontaminierte Gegenstände, Schuhe oder Kleidung weitergetragen werden“ warnt er. Auch sollten Lebensmittel und –Verpackungen, die in Wald und Feld mitgenommen werden, nicht dort entsorgt, sondern wieder mit nach Hause genommen und dort in einer wildschweinsicheren Mülltonne entsorgt werden.

Dem parlamentarischen Staatssekretär ist es wichtig, die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen konsequent anzuwenden. „Nur mit einer wirksamen Bekämpfung und der Einhaltung der Bestimmungen wird Deutschland die ASP erfolgreich bekämpfen.“

Um sich auch mit den Nachbarländern Polen und Tschechien besser abzustimmen, wurde auf Initiative von Bundesministerin Julia Klöckner im November die sogenannte „Tiergesundheits-Troika“ als trilaterales Format gegründet. Am Rande des Agrarrates in Brüssel traf sie wie verabredet ihren polnischen Amtskollegen und in Vertretung den tschechischen Botschafter. Im Januar werden die Gespräch bei einem Vor-Ort-Besuch an der polnischen Grenze fortgesetzt.

Quelle: BMEL / TSIS

Bildquelle:  BMEL