Mit Fachmeldung vom 16. Februar 2021 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die Aussetzung der Anwendungsbestimmungen NT699x, NT715-x, NT716 und NH681-x für das Jahr 2021 angekündigt. Die Aussetzung wird nun bis zum 31. Mai 2022 verlängert, um den Beizbetrieben ausreichend Zeit für die notwendige Zertifizierung zu gewähren. Die entsprechende Anpassung der Zulassungsbescheide wird nach Anhörung der Zulassungsinhaber kurzfristig erfolgen.
Aussetzung der Anwendungsbestimmung NT699x
Die Anwendungsbestimmung NT699x schreibt vor, dass in Deutschland die Beizung von Saatgut nur in Betrieben erfolgen darf, die zertifiziert und beim Julius-Kühn-Institut gelistet sind. Für die Zertifizierung müssen die Betriebe eine hohe Beizqualität nach vorgegebenen Standards nachweisen können.
Die Beizung von Getreidesaatgut erfolgt zu einem nicht unerheblichen Teil in kleinen Betrieben. Eine Zertifizierung stellt für diese kleinen Betriebe eine betriebswirtschaftliche Herausforderung dar. Durch die erfolgreiche Einbindung einer zusätzlichen Zertifizierungsstelle stehen nun ausreichend Zertifizierungsangebote zur Verfügung. Um den Beizbetrieben ausreichend Zeit für die Zertifizierung zu gewähren, ist es erforderlich, die Anwendungsbestimmung NT699x bis zum 31. Mai 2022 weiter auszusetzen.
Aussetzung der Anwendungsbestimmungen NT715-x und NT716
Die Anwendungsbestimmungen NT715-x und NT716 enthalten Vorgaben zur Beizqualität des Saatguts (Heubach a.s.-Wert). Sie sind folglich an eine Zertifizierung und damit an die Anwendungsbestimmung NT699x gekoppelt. Aus diesem Grund werden auch diese beiden Anwendungsbestimmungen weiter ausgesetzt.
Aussetzung der Anwendungsbestimmungen NH681
Die Anwendungsbestimmung NH681-x schreibt die maximal zulässige Windgeschwindigkeit bei der Aussaat vor. Die Behörden streben an, diese mit Anwendungsbestimmungen zur Beizqualität zu ersetzen. Bis die Einzelfall-Prüfungen abgeschlossen sind, wird sie daher ebenfalls weiter ausgesetzt. Die Einhaltung der NH681-x wird aber weiterhin empfohlen.
Die Aussaat von mit fungiziden Beizen behandeltem Getreide sollte generell nur bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten < 5 m/s (2 m Bezugshöhe) erfolgen. Höhere Windgeschwindigkeiten können zu erhöhten Beizstaubausträgen aus den bewirtschafteten Flächen führen und sollten daher im Sinne einer guten fachlichen Praxis vermieden werden. Der Deutsche Wetter Dienst bietet ein entsprechendes Vorhersagemodell zu den relevanten Windgeschwindigkeiten in einer Höhe von 2 m im Online-Portal ISABEL an.
Ausgabejahr: 2021
Datum: 15.12.2021
Quelle: BVL
Bildquelle: ML-Archiv
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