Die Beizung von Getreidesaatgut erfolgt zu einem nicht unerheblichen Teil in kleinen Betrieben. Eine Zertifizierung zum Nachweis eines vorgegebenen Standards für die Beizqualität mit entsprechender Listung beim Julius Kühn-Institut stellt für diese kleinen Betriebe eine betriebswirtschaftliche Herausforderung dar. Nur ein kleiner Teil dieser Betriebe ist bislang beim Julius Kühn-Institut gelistet.

Es ist daher erforderlich, die Anwendungsbestimmung NT699x, die eine Beizung in zertifizierten und gelisteten Anlagen vorschreibt, bis Ende des Jahres 2021 auszusetzen.

Der Zeitraum soll genutzt werden, um die Situation bei der Zertifizierung der Beizstellen deutlich zu verbessern. Da die Anwendungsbestimmungen zur Beizqualität des Saatguts (Heubach a.s.-Wert) an eine Zertifizierung gekoppelt sind, werden auch diese Anwendungsbestimmungen (NT715-x) bis zum Jahresende ebenfalls ausgesetzt.

Aussetzung der Anwendungsbestimmungen NH681

Aufgrund offener rechtlicher Fragen zu Vorgaben bei der Aussaat von behandeltem Saatgut wird auch die Anwendungsbestimmung NH681, die die maximal zulässige Windgeschwindigkeit bei der Aussaat vorschreibt, für das Jahr 2021 für fungizide Getreidesaatgutbeizen ausgesetzt, deren Einhaltung aber weiterhin empfohlen.

Künftig nur noch Aussaat von behandeltem Getreide nur unter 5 m/s Windgeschwindigkeit

Künftig ist vorgesehen, dass die Aussaat von mit fungiziden Beizen behandeltem Getreide nur bei durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten < 5 m/s (18 km/h) (2 m Bezugshöhe) erfolgen soll.

Höhere Windgeschwindigkeiten können zu erhöhten Beizstaubausträgen aus den bewirtschafteten Flächen führen und sollten daher im Sinne einer guten fachlichen Praxis vermieden werden.

Hier mal eine kleine Liste der Beizen die darunter fallen:

  • EfA
  • Orius Universal
  • Landor CT
  • Rubin TT
  • Arena C
  • Celest
  • Baytan UFB
  • Latitude
  • Contur plus

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Beratung über DWD soll den Landwirte helfen – neues Portal ISABEL

In einer Arbeitsgruppe mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Deutschen Wetterdienst (DWD) wurden die Grundlagen für ein entsprechendes Informationsangebot auf den Seiten des DWD geschaffen. Der DWD wird das Angebot im Online-Portal ISABEL noch vor der diesjährigen Aussaat freischalten.

Eine Anpassung der Zulassungsbescheide hinsichtlich der genannten Anwendungsbestimmungen wird nach Anhörung der Zulassungsinhaber kurzfristig erfolgen.

Bei Pflanzenschutzmaßnahmen mit der Pflanzenschutzspritze ist laut den Regeln der guten fachlichen Praxis schon länger verboten die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s durchzuführen.

Ausgabejahr: 2021
Datum: 16.02.2021

Quelle: BVL

Bildquelle: ML-Archiv


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