Weitere Geflügelhaltungen fallen nun unter verschärfte Restriktionen, Aufstallpflicht gilt weiterhin im gesamten Kreis!

Zwei weitere Ausbrüche der hoch ansteckenden Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1 im Kreis Paderborn wurden vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), amtlich bestätig. Betroffen ist ein Betrieb in Delbrück-Steinhorst sowie eine Hobby-Haltung in Delbrück-Sudhagen. Sie sind damit der vierte und fünfte bestätigte Ausbruch im Kreis Paderborn innerhalb von zwei Wochen.

„Wie befürchtet ist die aktuelle Lage sehr dynamisch und wir rechnen mit weiteren Ausbrüchen. Gerade die heutige Wettersituation mit dem anhaltenden Wind ist für den Virus ideal“, erklärt Dr. Marlies Bölling, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung beim Kreisveterinäramt. Der Erreger der Infektionskrankheit wird unter anderem durch Ausscheidungen der erkrankten Tiere übertragen. Schon kleinste Partikel, die durch den Wind weitergetragen oder an Kleidung und Schuhe anhaften, können einen weiteren Ausbruch verursachen. „Jeder Geflügelhalter sollte die jetzige Situation sehr ernst nehmen und sämtliche gebotenen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen“, so Dr. Bölling. Ausführliche Informationen des FLI über Vorsichtsmaßnahmen und Checklisten sind unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest zu finden.

In dem betroffenen Betrieb in Delbrück-Steinhorst mussten am heutigen Mittwoch rund 4.600 Enten sowie 6.300 Hühnerküken getötet werden.

Das Kreisveterinäramt erlässt per Allgemeinverfügung eine Schutz- und eine Überwachungszone um die betroffene Haltung. Diese tritt ab Donnerstag, 2. Dezember, null Uhr in Kraft. Diese neuen Restriktionszonen weisen in Teilen Überschneidungen mit den bereits bestehenden Zonen der ersten drei Ausbrüche auf. Es kommen aber auch neue Gebiete hinzu, sodass 20 Geflügelhaltungen mit insgesamt rund 53.000 Tieren, die bisher außerhalb der Restriktionszonen lagen, liegen nun erstmals von den verschärften Regeln innerhalb der Zonen bezüglich Handel, Transport und Haltung betroffen sind. Unter anderem müssen sie ihre Tierbestände dem Amt für Kreisveterinäramt melden.

Innerhalb der Restriktionszonen dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus oder in Bestände verbracht werden. Die Tierbestände werden vom Veterinäramt klinisch und risikoorientiert untersucht.

In der betroffenen Hobbyhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten 53 Tiere getötet werden. Die Haltung liegt im Zentrum der bereits bestehenden Restriktionszonen, sodass sich momentan für die dortigen Geflügelhaltungen keine Änderungen ergeben.

Der Kreis Paderborn hat eine interaktive Karte auf seiner Informationsseite zur Geflügelpest unter kreis-paderborn.de/gefluegelpest eingestellt. Durch die Eingabe der Adresse im Suchfeld kann dort jeder Geflügelhalter überprüfen, ob er in einer der Restriktionszonen liegt. Die Aufstallpflicht gilt nach wie vor im gesamten Kreisgebiet und soll verhindern, dass die Tiere Kontakt zu Wildvögeln haben, die als Überträger der Geflügelpest gelten. Ebenfalls für das gesamte Kreisgebiet gilt: Geflügel – Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – dürfen gewerblich nur abgegeben werden, wenn sie vorher von einem Tierarzt oder -ärztin auf Geflügelpest untersucht wurden. Enten und Gänse müssen zusätzlich auch noch getestet werden. Vogelausstellungen aller Art sind untersagt.

Ausbruchsgeschehen im Kreis Paderborn

Am Mittwoch, 17. November hat der Kreis Paderborn über den Verdacht auf einen Geflügelpestausbruch in einer Haltung in Delbrück-Westenholz informiert. 7.400 Puten mussten vorsorglich getötet werden. Am Donnerstag, 18. November, hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), den Ausbruch amtlich bestätigt. Gleichzeitig bestätigte das FLI einen zweiten Ausbruch. Im zweiten Fall ist eine Junghennen-Aufzucht in Delbrück-Westenholz betroffen. Der gesamte Bestand von rund 43.000 Junghennen musste getötet werden. Eine Woche später, am 26. November wurde der dritte Fall bestätigt. 3.700 Enten und 9.000 Junghennen einer Geflügelhaltung in Delbrück-Sudhagen mussten getötet werden. Für solche Fälle ist eine Entschädigung aus der Tierseuchenkasse vorgesehen. Bei allen Ausbrüchen handelt sich um die hoch ansteckende Geflügelpest (Aviäre Influenza) vom Typ H5, Subtyp H5N1.

Was tun bei Verdacht auf Geflügelpest?

Bei Verdacht auf Geflügelpest sollte umgehend das Veterinäramt verständigt werden.

Werden außerhalb von Haltungen tote Wildvögel gefunden, könnte dies ein Indiz dafür sein, dass sich unter der wilden Population der Virus verbreitet. „Deswegen bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger große tote Wildvögel zu melden wie wildes Wassergeflügel, Greifvögel, Störche oder Kraniche. Bitte fassen Sie die Tiere nicht selbst an, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden“, betont Bölling.


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