Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, will das Töten männlicher Eintagsküken ab Ende 2021 in Deutschland flächendeckend verbieten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesministerin hat das Kabinett heute beschlossen. Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, wird dadurch beendet.
Julia Klöckner: „Mit meinem Gesetz sorge ich dafür, dass in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden. Diese unethische Praxis gehört dann der Vergangenheit an. Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz:
Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen.“ Den Betrieben stehen – neben der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern – marktreife Alternativen zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung.
Diese Verfahren wurden vom Bundesministerium mit mehreren Millionen Euro gefördert. Sie arbeiten derzeit in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet. Aktuell wird aber weiter geforscht, die bestehenden Verfahren sollen als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. Denn in einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor. Das ist eine weitere Verbesserung des Tierschutzes.
Julia Klöckner: „Indem wir mit Millionenbeträgen Alternativen gefördert haben, bringen wir Tierschutz und Wirtschaftlichkeit auf deutschem Boden zusammen. Wir bieten den Betrieben eine konkrete Lösung an, um ein Abwandern und damit eine Auslagerung dieser Tierschutzfrage zur verhindern. Wir wollen damit Taktgeber und Vorbild auch für andere Länder sein. Vom Handel erwarte ich, dass er seinen Ankündigungen nun auch konkrete Taten folgen lässt und sein Sortiment entsprechend umstellt.“ Das Foto anbei können Sie unter Nennung der Quelle (BMEL/photothek) honorarfrei verwenden. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Kabinettfassung/aenderung-tierschutzgesetz-kueken.html
Hintergrund zur Geschlechtsbestimmung im Ei
Zweck der Geschlechtsbestimmung im Ei ist es, das Geschlecht von Küken aus Legelinien vor dem Schlüpfen zu bestimmen. Und die männlichen Küken gar nicht erst auszubrüten. Marktreifes Verfahren, das aus der Forschungsförderung des BMEL hervorgegangen ist:
- Das so genannte „endokrinologische Verfahren“ wird in einigen Betrieben in der Praxis angewandt. Die Eier werden hierbei etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird aus jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere, also der Embryo, berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.
Weitere Alternativen: Das Bundesministerium hat neben den oben genannten auch die Forschung und Entwicklung weiterer Ansätze gefördert, wie die Haltung so genannter „Zweinutzungshühner“.
- Beim „Zweinutzungshuhn„-Ansatz werden die Hennen zur Eierproduktion genutzt und die Hähne gemästet. Hennen dieser Rassen legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Zudem wachsen Hähne aus Zweinutzungsrassen langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner. Unter anderem aus diesen Gründen hat sich diese Alternative am Markt noch nicht durchgesetzt. In einem vom BMEL geförderten Verbundprojekt hat das Bundesministerium deswegen verschiedene Aspekte der Haltung von Zweinutzungshühnern gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und Wirtschaftsunternehmen untersucht.
Eine weitere mögliche Alternative ist die Aufzucht der männlichen Küken von Legelinien. Bei solchen Initiativen werden die männlichen Küken aufgezogen und gemästet, das Fleisch wird in der Regel verarbeitet. Derzeit beliefern diese Initiativen in erster Linie den ökologischen Markt.
Quelle: BMEL
Bildquelle: BMEL/photothek
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