Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 30. September 2021 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Efa (Zulassungsnummer 025690-00/00), weil die Genehmigung des enthaltenen Wirkstoffs Triazoxid durch Zeitablauf endet.
Bei dem Pflanzenschutzmittel EfA handelt es sich um eine Suspensionsbeize für Getreide.
Der Widerruf erfolgt auf Antrag des Zulassungsinhabers. Es gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. März 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. März 2023. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz.
Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Ausgabejahr: 2021
Datum: 29.07.2021
Quelle: BVL
Bildquelle: ML-Archiv
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