Für die Pflanzenschutzmittel Minecto Gold und Exirel, beide mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) befristete Zulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 wegen einer Notfallsituation im Pflanzenschutz für den Einsatz gegen Rapserdfloh in Winterraps ausgesprochen.

Im Rahmen dieser Notfallzulassungen wurde u. a. die Anwendungsbestimmung NG364 zum Schutz des Grundwassers vergeben, die den Eintrag des Wirkstoffs in den Boden begrenzt:

„Auf derselben Fläche innerhalb eines Kalenderjahres keine zusätzliche Anwendung von Mitteln, die den Wirkstoff Cyantraniliprole enthalten.“

Hierzu erreichten das BVL Fragen aus der Praxis, die im Folgenden adressiert werden:

  • Die erteilten Notfallzulassungen für Minecto Gold bzw. Exirel sehen eine einmalige Spritzbehandlung mit dem jeweiligen Mittel vor.
  • Durch die Vorgabe in der Anwendungsbestimmung wird lediglich eine zweite Spritzanwendung mit diesem Wirkstoff auf derselben Fläche ausgeschlossen. Eine möglicherweise vorher durchgeführte Beizung des Rapssaatgutes mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole (d. h. mit den zugelassenen Pflanzenschutzmitteln Lumiposa, Zulassungs-Nr. 00A129-00, bzw. Lumiposa Xtra OSR, Zulassungs-Nr. 00A129-60) wurde im Rahmen der Bewertung berücksichtigt.
  • Die o. g. Anwendungsbestimmung NG364 bezieht sich nur auf eine zweite Spritzanwendung und nicht auf die zuvor erfolgte Beizung des Saatgutes, anders ausgedrückt:
  • Die Ausbringung des behandelten Saatgutes ist nicht als Anwendung eines Cyantraniliprole-haltigen Mittels im Sinne der Anwendungsbestimmung NG364 anzusehen.

Ausgabejahr: 2022
Datum: 01.07.2022