Bei der Bewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Mensch und Tier sowie auf die Umwelt wurden keine kritischen Problembereiche festgestellt. Einige Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten, oder als offene Fragen aufgeführt, welche die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten in der nächsten Phase des Verfahrens zur Erneuerung der Genehmigung berücksichtigen sollten. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse des Peer-Reviews der EFSA zur Risikobewertung von Glyphosat, das von Behörden in vier Mitgliedstaaten (die gemeinsam als „berichterstattende Mitgliedstaaten“ fungieren) durchgeführt wurde.

Die EFSA hat in ihrem Peer-Review der Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat keine kritischen Problembereiche ermittelt, die in Bezug auf das von ihm ausgehende Risiko für Mensch und Tier oder die Umwelt Anlass zu Bedenken geben. Ein Problem wird als kritisch definiert, wenn es alle vorgeschlagenen Verwendungen des zu bewertenden Wirkstoffs betrifft (z. B. Verwendungen vor der Aussaat, Verwendungen nach der Ernte usw.) und somit einer Genehmigung oder deren Erneuerung entgegensteht.

Im Jahr 2022 unternahm die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Gefahrenbewertung in Bezug auf Glyphosat und kam zu dem Schluss, dass es die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllte. Die EFSA verwendete für die EU-Risikobewertung von Glyphosat die Gefahreneinstufung der ECHA.

Festgestellte Datenlücken werden in den Schlussfolgerungen der EFSA entweder als Fragen, die nicht abschließend geklärt werden konnten oder als offene Fragen aufgeführt.

Zu den Fragen, die nicht abgeschlossen werden konnten, gehören die Bewertung einer der Verunreinigungen in Glyphosat, die Bewertung des ernährungsbedingten Risikos für Verbraucher und die Bewertung der Risiken für Wasserpflanzen.

Zu den offenen Fragen gehören u. a. das Fehlen von Informationen über die Toxizität eines der Bestandteile der zur Bewertung vorgelegten Pestizidformulierung auf der Basis von Glyphosat; diese Information werden benötigt, um die Risikobewertung der Formulierung für repräsentative Verwendungszwecke abzuschließen. Für die betreffende Formulierung lagen keine Hinweise auf akute Toxizität oder Genotoxizität vor.

In Bezug auf Biodiversität stellten die Sachverständigen fest, dass die Risiken im Zusammenhang mit den repräsentativen Verwendungszwecken von Glyphosat komplex und von mehreren Faktoren abhängig sind. Sie wiesen zudem auf das Fehlen harmonisierter Methoden und vereinbarter spezifischer Schutzvorgaben hin. Insgesamt lassen die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu diesem Aspekt der Risikobewertung zu, und Risikomanager können Maßnahmen zur Risikominderung in Betracht ziehen.

Im Hinblick auf die Ökotoxikologie erlaubte das Datenpaket einen konservativen Risikobewertungsansatz, im Rahmen dessen für 12 von 23 vorgeschlagenen Verwendungen von Glyphosat ein hohes langfristiges Risiko für Säugetiere ermittelt wurde.

Transparenz des Verfahrens

„Die Risikobewertung und das Peer-Review von Glyphosat sind das Ergebnis der Arbeit von Dutzenden von Wissenschaftlern der EFSA und der Mitgliedstaaten in einem Verfahren, das sich über drei Jahre erstreckte. Das Verfahren basiert auf einer Bewertung Tausender von Studien und wissenschaftlichen Artikeln und umfasst auch wertvolle Beiträge, die während der öffentlichen Konsultation gesammelt wurden“, erklärte der Leiter der für die Erstellung von Risikobewertungen zuständigen Abteilung der EFSA, Guilhem de Seze.

Hintergrund

Glyphosat ist eine chemische Verbindung, die in einer Reihe von Herbizidprodukten verwendet und deren Einsatz in Europa streng reguliert wird. Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2023 für die Verwendung in der EU zugelassen. Die Risikobewertung durch die Mitgliedstaaten und das anschließende Peer-Review durch die EFSA wurden im Rahmen des rechtlichen Verfahrens zur Wiedergenehmigung für seine Verwendung in Europa durchgeführt.

Nächste Schritte und Veröffentlichung

Die Schlussfolgerungen der EFSA zum Peer-Review der Risikobewertung von Glyphosat wurden heute der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob Glyphosat weiterhin auf der EU-Liste der zugelassenen Pestizidwirkstoffe geführt wird.

Vor der Veröffentlichung ist die EFSA rechtlich verpflichtet sicherzustellen, dass alle Inhalte den Datenschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften entsprechen.

Wie bei allen Peer-Reviews von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und gemäß den EU-Rechtsvorschriften für Pestizide stellt die EFSA die zur Veröffentlichung bestimmten Materialien dem Antragsteller zur Verfügung, der berechtigt ist, für Teile, die personenbezogene Daten oder sensible Geschäftsinformationen enthalten, Vertraulichkeit zu beantragen. Die Antragsteller können weder Änderungen an den Schlussfolgerungen oder der Bewertung selbst verlangen noch zusätzliche Informationen einreichen.

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die EFSA ihre Schlussfolgerungen sowie alle Hintergrunddokumente im Zusammenhang mit dem Peer-Review und der Risikobewertung in vollem Umfang auf ihrer Website veröffentlichen. Die Schlussfolgerungen werden voraussichtlich vor Ende Juli 2023 und die Hintergrunddokumente, die mehrere Tausend Seiten umfassen, voraussichtlich zwischen Ende August und Mitte Oktober 2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen über die Ergebnisse des Peer-Reviews der EFSA und das Verfahren zur Bewertung der Sicherheit von Pflanzenschutzmitteln in der EU finden Sie unter:

Quelle: EFSA

Bildquelle: ML-Archiv


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