Die Sojabohne ist vor Raps die wichtigste Ölsaat, die in die Europäische Union importiert wird.

In den ersten fünf Monaten des laufenden Wirtschaftsjahres wurden rund 5,8 Mio. t Sojabohnen eingeführt, fast 1 Mio. t weniger als im Vorjahreszeitraum. Unter den Lieferanten gab es große Veränderungen.

Hauptlieferanten für Soja in die EU blieben Brasilien und die USA, wobei sich das Mengenverhältnis deutlich Richtung Südamerika verschoben hat. So kamen vom 01.07.-12.12.2021 rund 3,4 Mio. t aus Brasilien und damit ein Fünftel mehr als im Vorjahreszeitraum. 59 % der Importe stammten somit aus Brasilien.

Demgegenüber lieferten die USA nur knapp 1,6 Mio. t, 840.000 t weniger als im Vorjahreszeitraum. Das entspricht einem Anteil von 27 % an den Sojaimporten der EU-27. Ein Grund für den deutlichen Rückgang der Lieferungen aus den USA dürften nach Angaben der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (mbH) die Schäden des Wirbelsturms Ida an den Exportterminals am Golf von Mexiko sein, welche die Exporte deutlich erschwerten. Drittwichtigster Lieferant bleibt Kanada mit 639.300 t, gefolgt von der Ukraine mit 104.911 t. Das entspricht einem Anteil von 11 % bzw. knapp 2 %. Den fünften Platz nimmt Uruguay mit 16.530 t ein.

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die EU-Kommission Ende November 2021 einen Vorschlag vorgelegt hat, mit dem sie zukünftige Anforderungen an den Nachweis eines entwaldungsfreien Bezuges unter anderem von Soja und Palmöl festlegen will. Die Kommission will damit der öffentlichen Diskussion über die Rohstoff-Herkünfte und die Transparenz der gesamten Warenkette Rechnung tragen.

Die UFOP betont, dass diese Anforderungen für die Biokraftstoffbranche nichts Neues sind. Im Gegenteil: seit 2010 werden entsprechende Anforderungen im Rahmen der gesetzlich verankerten Nachhaltigkeitszertifizierung umgesetzt. Dabei ist der datierte Nachweis, dass die Fläche bereits vor Januar 2008 als Anbaufläche genutzt wurde, ein besonders wichtiger Parameter.

Mit Blick auf die beginnende Diskussion zur Umsetzung in Deutschland fordert die UFOP, dass der Umfang der Dokumentationspflichten für die betroffene Warenkette im Sinne der Umsetzbarkeit bzw. des Bürokratieaufwandes angemessen bzw. verhältnismäßig sein und sich an der Nachhaltigkeitszertifizierung im Biokraftstoffbereich orientieren müsse. „Doppelnachweise“ müssten verhindert werden.

Zu beachten sei, dass bereits nachhaltig zertifiziertes Sojaöl für die Biodieselproduktion und der Import solcher Ware in die EU bereits einen Flächennachweis führen müsse. Die Zertifizierung erfolge unabhängig von der Endverwendung bzw. der Verarbeitungsprodukte der Sojabohne. Somit sei die entsprechende Sojaschrotmenge folglich im Verfahren inkludiert. Zur Umsetzung liegen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) umfangreiche Erfahrungen in der Umsetzung vor bis hin zur Schaffung einer auch international beachteten Datenbank.

Mit Blick auf den im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes nötigen fairen Wettbewerb hebt die UFOP den grundsätzlichen Regelungsbedarf hervor. So beruhe der Exportzuwachs im Falle von Brasilien nach Angaben der AMI auf der Nutzung zusätzlicher Flächen, die bisher jedoch mangels Erfassung nicht verortet werden könnten.

Dieses Problem sei dank der Fortschritte der Satellitentechnik und des vom BMEL geförderten Projektes Global Risk Assessment Services (GRAS) zwar lösbar. Allerdings seien Verlagerungseffekte zu befürchten, wenn wichtige Importländer wie China keine analogen Standards für Importe vorgeben. International vereinbarte Nachhaltigkeitsstandards könnten somit unterlaufen werden und Verarbeitungsprodukte würden dann doch sprichwörtlich auf den europäischen Tellern landen. Diese Verlagerungseffekte und hiermit einhergehende Wettbewerbsbenachteiligung müssten vermieden werden, fordert die UFOP.

Quelle: UFOP

Bildquelle: BLE