Die Staatsregierung Bayerns hat Ende 2020 eine Verordnung (AVDüV) erlassen, die ganze Landstriche Bayerns als sog. Rote Gebiete ausweist. In diesen Gebieten gelten vor dem Hintergrund einer angeblich flächendeckenden Nitratbelastung des Grundwassers erhebliche Einschränkungen bei der Anwendung von stickstoffhaltigen Düngemitteln.
Insgesamt mehr als 720 Landwirtschaftsbetriebe, u. a. aus den Regionen Donauwörth, Augsburg und Landshut, Dingolfing und Rottal/Inn haben durch die Initiative von Landwirtschaft verbindet Bayern e.V. (LSV Bayern) mit Unterstützung der Rechtsanwaltskanzlei Geiersberger Glas & Partner, Rostock, und den Hydrogeologen von FUGRO, Berlin, die Einstufung ihrer landwirtschaftlichen Flächen als Rotes Gebiet überprüfen lassen.

Die Ergebnisse dieser Überprüfung liegen nun vor: Die ganz überwiegende Anzahl der 42 Grundwassermessstellen, auf deren Messwerte die Ausweisung in diesen Regionen gestützt wird, entspricht nicht den zwingenden Anforderungen. Die identifizierten Mängel bewirken, dass die AVDüV und die darin enthaltene Ausweisung der Roten Gebiete rechtswidrig sind. Sie verstoßen gegen die bindenden Vorgaben, die die Bundesregierung mit der Zustimmung der bayerischen Staatsregierung im Jahr 2020 aufgestellt hat.
Größtenteils ist der Ausbau der Messstellen mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht vereinbar. Darüber hinaus hat es der Freistaat versäumt, in drei der geprüften Regionen ein Netz an Messstellen zu etablieren, welches die Mindestanforderungen an die Dichte erfüllt (1 Messstelle je 50 km2). Ebenso können weitere, als die bereits festgestellten Mängel nicht ausgeschlossen werden. Denn für eine große Anzahl der Messstellen haben die Landesbehörden die für die vollständige Überprüfung erforderlichen Informationen nicht vorlegen können.

Die Landwirte haben kürzlich eine umfangreiche und detaillierte Stellungnahme mit den Ergebnissen ihrer Messstellen-Überprüfung an das Bayerische Landwirtschaftsministerium und das Bayerische Landesamt für Umwelt gesendet. Sie fordern im Rahmen eines konstruktiven Prozesses, die von ihnen ermittelten Defizite aufzuarbeiten und darauf aufbauend die Kulisse der Roten Gebiete so zu überarbeiten, dass sie den rechtlichen und fachlichen Anforderungen genügt. Dafür haben sie den bayerischen Behörden die Zusammenarbeit und – in einem ersten Schritt – die gemeinsame Auswertung ihrer Kritik angeboten.

Die Landwirtschaftsbetriebe sind davon überzeugt, dass mit zielgerichteten und wirksamen Maßnahmen erfolgreich die Ressource Grundwasser für diese und die kommenden Generationen geschützt werden kann. Die korrekte Identifizierung der Gebiete, in denen aktive Maßnahmen tatsächlich einen Beitrag leisten können, ist dabei ihr Ziel. Sie wehren sich gegen Beschränkung ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit, die auf Grundwassermessstellen beruht, deren Ausbauzustand ungenügend ist.

Quelle: LSV-Bayern

Bildquelle: ML-Archiv