Zu den heute im Bayerischen Landtag behandelten Dringlichkeitsanträgen zur Kombinationshaltung bei Milchvieh erklärt der Milchpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, Günther Felßner:

„Die bestehende Definition der Kombinationshaltung von Milchkühen mit 120 Tagen Bewegung ist aktuell nicht nur vom Lebensmitteleinzelhandel und den Verbrauchern anerkannt, sondern zeigt auch 14.000 Betrieben mit Anbindehaltung seit 2019 eine Richtung auf, die möglichst viel Flexibilität und Zeit für die Weiterentwicklung bietet. Ein Infragestellen der anerkannten Definition hätte, entgegengesetzt zu dem im SPD-Antrag (Titel: „Höfesterben bremsen – Forschungsprojekt zur Kombihaltung für bayerische Milchviehbetriebe“) beschriebenen Ziel, nur zu Verunsicherung und Irritation bei den Landwirten geführt. Die Weiterentwicklung dieser Höfe würde durch zusätzliche Hürden unnötig erschwert werden und wenige Betriebe würden die Umstellung wagen.

Der Bayerische Bauernverband begrüßt ausdrücklich, dass sich Fraktionen der CSU und Freien Wähler mit ihrem Dringlichkeitsantrag (Titel: „Kein Verbot der Kombinationshaltung in der Milchviehhaltung“) nun klar hinter die seit 2019 formulierten Anliegen des Berufsstandes bezüglich der Kombinationshaltung stellen. Schlussendlich war es auch die bayerische Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, die die erarbeitete Definition der Kombinationshaltung öffentlich in Empfang genommen, ausdrücklich begrüßt und ihre Unterstützung für die weitere Umsetzung zugesichert hat.

Klar sprechen wir uns jedoch gegen ein generelles Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung aus. Ein definiertes Ausstiegsdatum ist nicht notwendig, da die ganzjährige Anbindehaltung seit Jahrzehnten zurück geht und mit dem Generationswechsel von selbst ausläuft. Die bayerischen Regierungsparteien sind jetzt mehr als zuvor gefordert, Betriebe zu erhalten und den Weg für die Weiterentwicklung durch Hindernisse im Bau- und Emissionsrecht, frei zu räumen!“

Quelle: BBV

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