Der NABU hatte sich im April an das Veterinäramt des Landkreises Leer gewandt, unter anderem wegen einer noch ausstehenden Blutuntersuchung der Heckrinder, die nach Tierseuchenrecht vorgeschrieben ist. Das Veterinäramt hat diese Untersuchung daraufhin angeordnet und eine Frist gesetzt. Es wurde vereinbart, dass der Nabu der Behörde den genauen Termin vorher ankündigt – dies ist aber nicht geschehen.

Die nicht angekündigte Untersuchung fand am 10. Mai statt. Beim Separieren der Tiere für die Blutabnahme kam es jedoch zu so gravierenden Problemen, dass der damit beauftragte praktizierende Tierarzt das Veterinäramt informierte. Eine Amtstierärztin stoppte die Aktion. Vor Ort wurden auch weitere Probleme erkannt, zum Beispiel eine mangelnde Kennzeichnung von Tieren.

Am folgenden Tag teilte der praktizierende Tierarzt der Behörde mit, dass ein junges Rind eingeschläfert werden musste, nachdem es sich bei der geplanten Blutabnahme verletzt hatte.

Am Montag dieser Woche ging beim Veterinäramt dann ein Hinweis ein, dass sich auf der Weidefläche ein lahmendes Jungrind befinde. Eine Amtstierärztin stellte noch am selben Tag vor Ort fest, dass auch dieses Tier verletzt war; es musste ebenfalls getötet werden.

Mittlerweile hat das Veterinäramt mehrere Maßnahmen angeordnet:

  • Der NABU muss verantwortliche Betreuer für die Rinder- und Pferdehaltung auf der Weidefläche benennen.
  • Es müssen Nachweise vorgelegt werden über: Kotuntersuchungen auf Parasiten, tierärztliche Behandlungen und ein Konzept für die Tierhaltung.
  • Der NABU muss die Kontrollen verbessern und zweimal täglich nach den Tieren auf der Weide sehen. Die Beobachtung erfolgt von einem Traktor aus, um möglichst nahe und gefahrlos an die Tiere heranzukommen.
  • Die Tiere sind so stark verwildert, dass eine Annäherung für Menschen nicht ohne Gefahr ist. Durch Zufütterung mit schmackhaftem Futter sollen die Tiere wieder daran gewöhnt werden, Menschen näher an sich heranzulassen. Auch muss Tränkewasser zur Verfüg gestellt werden.

Fazit

Der Landkreis Leer ist der Auffassung, dass die Heckrinderhaltung unter den gegenwärtigen Umständen nicht möglich ist, die angeordneten Maßnahmen sind vom Nabu sofort umzusetzen. Es werden daher engmaschige amtliche Kontrollen erfolgen.

Die fehlende Kennzeichnung von Tieren sowie ausstehende Untersuchungen nach Tierseuchenrecht stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Das Jungrind, das am Montag getötet werden musste, ist zur Untersuchung in die Tierpathologie des LAVES in Oldenburg gebracht worden. Die Untersuchung soll klären, ob ein Verstoß gegen den Tierschutz vorliegt oder nicht.

Im Veterinäramt gehen zahlreiche Hinweise zu der Beweidung mit Heckrindern ein; diese werden ausgewertet.

Wichtiger Hinweis:

Der NABU Niedersachsen hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, die in Teilen falsch ist – und der vom Landkreis Leer in diesen Punkten auch widersprochen wird.

Zum einen stellt es der Nabu so dar, als habe es sich bei der geplanten Blutabnahme am 10. Mai um eine gemeinsame Aktion mit dem Veterinäramt gehandelt – was nicht korrekt ist, weil die Behörde über diesen Termin nicht informiert war, obwohl dies zuvor anders vereinbart worden war.

Zum anderen erweckt der Nabu fälschlicherweise den Eindruck, Mitarbeitende des Veterinäramtes hätten schon am 10. Mai Kenntnis davon gehabt, dass sich ein Tier verletzt hatte, welches dann tags darauf eingeschläfert werden musste. Diese Verletzung aber war der Behörde keineswegs bekannt; das Veterinäramt wurde darüber erst später informiert.

Quelle: Landkreis Leer

Bildquelle: ML-Archiv