Mit der Verkündung des Flurbereinigungsprogramms 2021 bis 2025 hat Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast das Startsignal für die Einleitung von 22 neuen Verfahren gegeben.

Ab sofort können verschiedene Arten von Flurbereinigungsverfahren eingeleitet werden, um die unterschiedlichen Herausforderungen im ländlichen Raum zu begleiten. Elf der freigegebenen Verfahren leisten einen Beitrag zur Agrarstrukturverbesserung durch die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Sie werden mit Fördermitteln in der Höhe von rund 23,5 Millionen Euro ausgestattet, die überwiegend für den Ausbau nachhaltiger ländlicher Wege eingesetzt werden. Elf freigegebene Unternehmensflurbereinigungsverfahren sind durch Infrastrukturmaßnahmen des Straßenbaus ausgelöst und dienen der agrarstrukturverträglichen Umsetzung.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Flurbereinigung ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsverhältnisse im ländlichen Raum. Wichtig ist für mich auch, dass die Verfahren künftig Projekte des Niedersächsischen Weges maßgeblich unterstützen werden.“ Das Flurbereinigungsprogramm 2021 bis 2025 umfasst eine Gesamtfläche von 26.615 Hektar.

Hintergrund:

Der Ausgleich verschiedenster Interessen und die Lösung sowie die Vermeidung von Landnutzungskonflikten steht bei der Flurbereinigung an vorderster Stelle. Durch Neuordnungen können flächenbeanspruchende Maßnahmen agrarstrukturverträglich unterstützt und ermöglicht werden. Hierzu zählen unter anderem Vorhaben des Klima-, des Hochwasser- und des Bodenschutzes.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bildquelle: ML-Archiv


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