Mit einer Fläche von 7.116 Hektar – einem Plus von 1.282 Hektar im Vergleich zum Vorjahr – verzeichnet der Nutzhanfanbau 2024 ein neues Rekordhoch. Damit ist der bisherige Höchstwert aus 2022 um 2,5 Prozent überschritten. Die Anzahl der Betriebe sinkt hingegen auf 623 (- 40 Betriebe im Vergleich zu 2023). Dies zeigen die Zahlen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Damit baut jeder der 623 Betriebe durchschnittlich gut elf Hektar Nutzhanf in Deutschland an. Die größten Anbauflächen pro Betrieb liegen in Brandenburg (38 Hektar), Sachsen-Anhalt (32 Hektar) und Thüringen (22 Hektar).
Die Flächen und Anzahl der Anbauer 2024 verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
Bundesland | Anbaufläche in Hektar | Anzahl der Anbauer |
Baden-Württemberg | 299 | 68 |
Bayern | 576 | 122 |
Berlin | 1 | 1 |
Brandenburg | 1.477 | 39 |
Hessen | 200 | 33 |
Mecklenburg- Vorpommern | 257 | 15 |
Niedersachsen | 1.771 | 167 |
Nordrhein-Westfalen | 431 | 70 |
Rheinland-Pfalz | 69 | 14 |
Saarland | 1 | 1 |
Sachsen | 345 | 22 |
Sachsen-Anhalt | 1.046 | 33 |
Schleswig-Holstein | 101 | 13 |
Thüringen | 542 | 25 |
Bremen, Hamburg | 0 | 0 |
Summe | 7.116 | 623 |
Anbaufläche seit 2012 um das fast Siebzehnfache gewachsen
Seit 1996 dürfen zugelassene Nutzhanfsorten wieder angebaut werden, allerdings nur von landwirtschaftlichen Betrieben und nur dann, wenn der Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC), dem in den Blüten enthaltenen psychoaktiven Wirkstoff, nicht über 0,3 Prozent liegt.
Im Jahr 2012 hatte der Nutzhanfanbau in Deutschland mit 424 Hektar seinen Tiefpunkt erreicht. Grund dafür war der Wegfall der EU-Verarbeitungsbeihilfe. Doch das Potenzial der Pflanze ermutigte zum Anbau in den Folgejahren, sodass die Fläche seitdem um das fast Siebzehnfache an-wuchs. Nutzhanf ist im Anbau relativ anspruchslos und gleichzeitig sehr vielseitig einsetzbar, beispielsweise als Rohstoff für Textilien, Papier, Dämmstoffe, Lebensmittel oder medizinische Produkte.
BLE ausschließlich für Nutzhanf zuständig
Die BLE ist ausschließlich dafür zuständig, die Einhaltung der zulässigen THC-Gehalte der angebauten Nutzhanfsorten zu kontrollieren. Jeder Betrieb, der Nutzhanf anbaut, muss diesen bei der BLE und bei dem zuständigen Bundesland anmelden. Dafür stehen auf der BLE-Internetseite die notwendigen Formulare zur Verfügung.
Mussten in der Vergangenheit alle Betriebe den Blühbeginn an die BLE melden, ist dies ab diesem Jahr im Zuge des Bürokratieabbaus nur noch nach Aufforderung notwendig. Der BLE-Prüfdienst nimmt anschließend Proben vor Ort, um den THC-Gehalt zu bestimmen.
Mit der Ernte des Nutzhanfs darf wiederum erst begonnen werden, wenn die BLE diese freigibt.
Mehr Informationen zum Anbau von Nutzhanf gibt es unter www.ble.de/nutzhanf . Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) stellt auf seiner Internetseitewww.landwirtschaft.de vor, welches Potenzial Hanf als Nutzpflanze hat.
Quelle: BLE
Bildquelle: BLE / Moderner Landwirt-Archiv
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