Die Fachgruppe Milch von LsV Deutschland schrieb einen Notruf an den Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, sie fordern ein „Gesetz zum Verbot von Einkauf unter Produktionskosten“. Der Notruf von LSV hier im Wortlaut:

Erinnert ihr euch noch an die letzten 12 Monate, als wir mit großen Anstrengungen für die Anpassung des Milchgeldes gekämpft haben und Monat für Monat häppchenweise unser kleines Stück von der immer größer werdenden Torte abbekommen haben? 

Mit wie vielen Vorwänden wurden die Milchbauern abgespeist, warum die Preisanpassung nach oben nur so schleppend verläuft obwohl die Erlössituation der restlichen Marktteilnehmer längst nach oben schoss. Damals erzählte man von geschlossenen Kontrakten, die eingehalten werden müssen! Und nun – 12 Monate später?

Öffnung bestehender Handelskontrakte und kurzfristige Milchpreisrückgänge um bis zu 15 Cent pro Kilogramm für den Erzeuger, das kündigten die Molkereien kürzlich an – ein Schock für die Betriebe – doch die Politik tut wieder einmal nichts! Der Preissturz gleicht einem fallenden Messer, in das offenbar weiterhin kein Marktteilnehmer greifen will!

Den Molkereien fehlt weiterhin jegliche Motivation – oder auch der nötige Druck in Form politischer Vorgaben – gemeinsam mit den Milchbauern auf sinkende Milchpreise mit gemeinsam organisierter Drosselung der Milcherzeugung zu reagieren und somit eine Einkommensvolatilität auf Seiten der Milchbauern einzudämmen. Hier zeigt sich die längst überfällige Reformierung der Lieferverträge mit klarer Benennung von Liefermenge, Preis und Zeitspanne, um für alle Marktteilnehmer eine Gleichberechtigung zu schaffen und rechtzeitig auf Marktschwankungen reagieren zu können.

Gesetz zum VERBOT VON EINKAUF UNTER PRODUKTIONSKOSTEN erlassen – JETZT!

In diesem Zusammenhang fordert die Fachgruppe Milch von Landwirtschaft verbindet Deutschland e.V. von der Bundesregierung und Herrn Bundesminister Özdemir, ENDLICH das Verbot von Einkauf unter Produktionskosten der Bauern in einem Gesetz zu verankern.

Das Thünen-Institut, das seit Langem die Einführbarkeit dieses Gesetzes prüft, fordern wir auf, zeitnah dazu eine klare Stellung zu beziehen.

Diese gemeinsame Forderung des Agrardialogs aus November 2021 muss endlich auf die politische Agenda! Die europäische Rahmenrichtlinie gegen unlauteren Handel (UTP) bietet die Chance und Möglichkeit mehr Gerechtigkeit europaweit einzuführen und zu harmonisieren.

Eine kostendeckende Preisuntergrenze für Milch – wissenschaftlich belegt durch den MMI der MEG Milchboard – würde erstmals auch in der Molkereiwirtschaft die Notwendigkeit schaffen, gemeinsam mit den Milchbauern marktwirtschaftlich auf Angebot und Nachfrage zu reagieren. Es braucht Motivation auf allen Ebenen!

Parallel dazu stärkt ein solches Gesetzt die komplette Lieferkette innerhalb des gesamten Landwirtschaft und deren vor- und nachgelagerten Bereichen. Es wäre nachhaltige Resilienzstärkung für den kompletten ländlichen Raum.

Bauern bleiben Restgeldempfänger

Neuerdings wird zwar von der Molkereiwirtschaft anerkannt, dass zu viel Milch am Markt die Erzeugerpreise fallen lässt, in Pressemitteilungen aber heißt es nur, dass die Milchpreise des vergangenen Jahres die Bauern motiviert hätten ihre Mengen auszuweiten. Damit scheint das Thema für die Molkereiwirtschaft erledigt. Selbst Verantwortung übernehmen? Fehlanzeige!

Die eigenen Gewinnmargen zieht man weiterhin einfach vom Umsatz ab und was übrig bleibt, hinterlässt man den Bauern – sie bleiben Restgeldempfänger!

Es ist schamlos und ein weiterer Schlag ins Gesicht der Milchbauern, aber auch der Gesellschaft, wenn man kundtut, die Bauern seien motiviert gewesen, die Menge auszuweiten. Fakt ist: Die Investitionen in Kuhställe sind auf historisch niedrigem Niveau. Wer also war hier motiviert in Mengenausweitung zu investieren?

Weniger Betriebe = weniger Artenvielfalt!

Logische Konsequenz des radikalen Strukturwandels der Landwirtschaft, ist der viel beklagte Rückgang der Artenvielfalt. Jeder Bauernhof ist ein Hotspot der Artenvielfalt, denn jeder Bauer arbeitet individuell nach vorliegenden boden- und betriebsindividuellen Bedingungen – die logische Grundlage für gesunde Biodiversität!

Ein Grund für eine Verschiebung der Artenvielfalt ist eben auch im Rückgang der Betriebsanzahl zu suchen! Fehlende wirtschaftliche Perspektiven haben kleine Strukturen zum Aufgeben gezwungen. Auch hier gäbe es für die Wissenschaftler und Biologen unter anderem beim Thünen-Institut den sinnvollen Ansatzpunkt, eine Beziehung zwischen Artenvielfalt und der Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe herzustellen.

Ein Beispiel aus Unterfranken: Allein 2022 haben 7 % der Milchbauern ihre Kuhhaltung aufgegeben. Beim „Strukturwandel“ spricht man von 1% weniger Betrieben pro Jahr. Die Bauern laufen also nicht mehr nur davon – sie RENNEN!

Quelle: LsV Deutschland e.V.

Bildquelle: ML-Archiv