Nun also doch. Es scheint das einzutreten, was Einige von uns erwartet und Viele befürchtet haben: Die EU-Kommission hält ihre Kritik an der Ausweisung der „Roten Gebiete“ aufrecht und droht erneut, das Vertragsverletzungsverfahren wieder aufzunehmen, sollten keine zufriedenstellenden Nachbesserungen erfolgen.

„Nach intensiven Gesprächen, Verhandlungen und Diskussionen haben politisch Verantwortliche eingestanden, dass bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie so ziemlich alles schief gelaufen ist, was schief laufen konnte.“, berichtet LSVD-Düngerexperte Dirk Koslowski.

Als kleines Entgegenkommen wurde dann von der deutschen Bundes- und den Landesregierungen der zaghafte Versuch unternommen, durch die Ermittlung des potentiellen Nitrateintragsrisikos eine emissionsbasierte Abgrenzung zu unternehmen, um zumindest einigen zu Unrecht betroffenen Landwirten die Last der zusätzlichen Auflagen zu ersparen. Durch dieses hochtrabend als „Verursacherprinzip“ bezeichnete Verfahren wurden die Kulissen – regional unterschiedlich – zum Teil deutlich kleiner.

Und eben diese Modellierung wird von der EU-Kommission nicht anerkannt. Sie fällt, will man die Wiederaufnahme des Verfahrens und den damit einhergehenden Strafzahlungen vermeiden, wieder weg. Die „Roten Gebiete“, mit all ihren zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen für die Landwirte, werden also abermals wieder deutlich größer.

Es zeichnet sich hier eine beispiellose Aneinanderreihung von Willkür, Untätigkeit und Unfähigkeit ab. 

Eine Vielzahl von Landwirtinnen und Landwirten können daher diese, zum Teil ebenfalls auf Modellierungen zurückzuführenden, aktuellen oder zukünftigen Gebietskulissen nicht akzeptieren. Warum?  „Weil sie als Verursacher nicht in Frage kommen und ihre Pflanzen auch weiterhin nach guter fachlicher Praxis bedarfsgerecht mit Nährstoffen versorgen wollen.“, begründet Dirk Koslowski den anhaltenden Widerstand der Landwirtinnen und Landwirte.

Quelle: LsV Deutschland

Bildquelle: Moderner Landwirt – Archiv


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