Heute erreichte uns ein Leserbrief zu der Streichung der Ausnahmen vom Düngeverbot bei Nachtfrost.
Und was bedeuten diese Maßnahmen für die Zukunft der Landwirte?
Die getroffenen Annahmen, die Auswirkungen (der Streichung der Ausnahmen vom Düngeverbot bei Nachtfrost) für die Schutzgüter „Wasser“, „Biodiversität/Flora/Fauna“, „Mensch“ und „Klima/Luft“ seien positiv, sind FALSCH !
Das Andüngen der Winterungen bei den letzten Nachtfrösten, ist besonders effizient, also VERLUSTARM.
Dies wurde in zahllosen amtlichen Versuchen und Vergleichen in der Praxis immer wieder bestätigt.
Bei gleicher Düngemenge erzielten die bei den Nachtfrösten zu Vegetationsbeginn zuverlässig die höheren Erträge, als wenn bis zur frostlosen Befahrbarkeit mit dem Andüngen gewartet wird. Insbesondere auf schweren, also tonigen Böden, wo bis zur frostlosen Befahrbarkeit noch Wochen vergehen können.
Also haben folglich die Pflanzen mehr der ausgebrachten Nährstoffe aufgenommen und FOLGLICH GING WENIGER NÄHRSTOFF VERLOREN, ALSO IN´S GRUNDWASSER UND/ODER OBERFLÄCHENGEWÄSSER.
Warum?
Zu den frühen Terminen bei noch herrschenden Nachtfrösten ist es an der Bodenoberfläche durch den am selben Tag tauenden Rauhreif automatisch und zuverlässig noch feucht (nicht nass) und die Nährstoffe können so zügig angelöst und von den Wurzeln der hungernden Pflanzen aufgenommen (Also gebunden) werden.
Wird dagegen erst zugewartet, bis der Boden auch ohne Frost befahrbar, also weit abgetrocknet ist, gelingt die Lösung und Aufnahme nicht mehr sofort. Große Anteile der ausgebrachten Dünger liegen dann unnötig lange z.B. als Düngekorn ungelöst auf der Bodenoberfläche auf. Dort ist die Gefahr erheblich vergrößert, dass mit dem nächsten Regenguss oder wenn dann im weiteren Verlauf wieder Frost und Schneefall folgen, mit der Schneeschmelze abgeschwemmt werden und in Oberflächengewässer, oder an gut sickerfähigen Stellen in´s Grundwasser gelangen. Beides ist DEFINITIV NICHT POSITIV, SONDERN NEGATIV FÜR DAS SCHUTZGUT „WASSER“ zu werten. Das wiederum hat dann auch NEGATIVE Auswirkungen (Nitrat im Trinkwasser; überdüngte Fließgewässer) auf die Schutzgüter „Mensch“ und „Biodiversität/Flora/Fauna“.
Außerdem: Bei den späteren Andüngungsterminen ist es in aller Regel schon wärmer. Dadurch (und weil der Dünger mangels Feuchte länger ungelöst obenauf liegt) steigen die gasförmigen Verluste u.a. in Form von Ammoniak Ausgasungen in die Umgebungsluft deutlich.
Das beeinflusst das Schutzgut „Klima/Luft“ NEGATIV.
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter „Wasser“, „Biodiversität/Flora/Fauna“, „Mensch“ und „Klima/Luft“ sind allesamt auf NEGATIV zu ändern!
Außerdem: Der Bedarf für die Produkte (Nahrung etc) ist ja da. Er muss irgendwie erfüllt werden, dass keiner hungert. Wenn durch die Streichung der (sinnvollen und ausreichend beschränkten) Ausnahmen vom Frostdüngungsverbot die Erträge leiden, wird anderswo eine Ausweitung des Anbaus erforderlich sein. Dies kann entweder durch Intensivierung erfolgen (z.B. mehr Dünger pro Hektar) oder (bzw. und) durch Schaffung neuer Anbauflächen (auf Kosten unberührter artenreicher Natur z.B. Regenwalds). Beides verursacht zusätzliche Emissionen. Beides schadet den Schutzgütern „Wasser“, „Biodiversität/Flora/Fauna“, „Mensch“ und „Klima/Luft“.
Außerdem: Die Streichung der Ausnahmen wird dazu führen, dass tendenziell auf Anbaufrüchte ausgewichen wird, wo es kein Problem ist, dass die frühen Andüngungstermine nicht mehr genutzt werden können. Allem Voran: Mais. (Konflikt: „Vermaisung“) Es wird zunehmend statt dem sonst früh bei Frost angedüngten Raps dann als Ersatz Mais angebaut werden. Eine nicht blühende Kulturpflanze wird ein Stück weit den reich blühenden (gut für Landschaftsbild, Insekten, Vielfalt) Raps ersetzen.
Das bedeutet: weitere negative Auswirkungen auf die Schutzgüter „Wasser“, „Biodiversität/Flora/Fauna“, „Mensch“, „Klima/Luft“ und hierbei auch „Landschaft“.
Fazit:
Die Düngung soll doch so effizient, also sparsam und verlustarm wie irgend möglich erfolgen (Gesetze haben das zu gewährleisten, nicht zu verhindern). Dazu ist das frühe Andüngen mittels Nutzung der Nachtfröste ein elementarer Baustein – und eben kein Hindernis.
Die Streichung der (sinnvollen und ausreichen beschränkten – „Wassergesättigt“, „Tiefgefroren“, etc) Ausnahmen ist kontraproduktiv.
Sie erhöht die Verluste in Gewässer und die Atmosphäre, mindert die Effizienz, führt weiter zu zusätzlicher (Dünge-)Intensität und Emissionen und wirkt sich somit NEGATIV auf die Schutzgüter „Wasser“, „Biodiversität/Flora/Fauna“, „Mensch“, „Klima/Luft“ und „Landschaft“ aus.
Laut der in der EU rechtlich bindenden Aarhus Konvention sind Gesetze auf ihre Umweltauswirkung hin zu überprüfen und wenn wie in dem vorliegenden Fall die Auswirkungen überwiegend (bzw. hier sogar ausschließlich) negativ sind, zu verwerfen !!!
Kippen Sie die Streichung der Ausnahmen ! Zum Wohle von Wasser, Mensch, Natur und Klima !
PS:
Betroffenheit:
Ich bewirtschafte einen Familienbetrieb mit ca 140 ha Ackerbau überwiegend auf sehr tonigen, also im Frühjahr erst lange nach Vegetationsbeginn befahrbaren Böden.
Die Streichung der Ausnahmen vom Frostdüngungsverbot wird meine Düngeeffizienz erheblich mindern, die Verluste erhöhen und somit die Emissionen in das Grundwasser, die Fließgewässer und die Luft erhöhen. Durch die verlorenen Nährstoffe wird meine Erntemenge und somit mein wirtschaftliches Betriebsergebnis erheblich sinken.
Als direkte Anpassung werde ich meine Fruchtfolge umstellen müssen zu Lasten von Raps zu Gunsten von Mais. Kann all das gewollt sein?
Außerdem wird JEDER MENSCH auf der Welt durch die Emissionen und sinnlos fehlenden Erntemengen (Nahrung) betroffen sein.
PS:
Ich habe das Schreiben natürlich auch frist- und formgerecht per Fax gesendet.
Dass zur Bürgerbeteiligung eine Mail formal nicht genügt, während auf der anderen Seite IN DER BEHÖRDE entscheidende Annahmen (Auswirkung auf die Schutzgüter) aus heiterem Himmel getroffen und falsch in Gesetzesbewertungen niedergeschrieben werden, ist eine Sauerei.
Gerner Andreas
Stadtlauringen/Birnfeld
Lesermeinungen sind die persönliche Meinung der Schreiber und entsprechen nicht unbedingt der Auffassung der Redaktion.
Bildquelle: ML-Archiv
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