„Der Wolf ist nach Hessen zurückgekehrt. Wir sind überzeugt, dass ein konfliktarmes Zusammenleben von Mensch und Wolf gelingen kann und schaffen mit dem neuen Wolfsmanagementplan die Rahmenbedingungen dafür. Sorgen der Bevölkerung und der Nutztierhalterinnen und -halter nehmen wir dabei sehr ernst. Es ist unser Ziel, mit größtmöglicher Aufklärung, Unterstützung der Weidetierhaltung und in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden aus Landwirtschaft, Naturschutz und Jagd die Rückkehr des Wolfes transparent und tragbar für alle zu gestalten“, erklärt Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Der Wolfsmanagementplan bietet für Bürgerinnen und Bürger hilfreiche Informationen rund um das Verhalten von Wölfen und erklärt, was z.B. bei einer Wolfssichtung zu tun ist. Nutztierhalterinnen und -halter erhalten einen Überblick über Fördermöglichkeiten, Beratungsangebote und Ansprechpersonen.

Klar bleibt auch, dass der Wolf unter Naturschutz steht. Nur bei einer Gefährdung von Menschen und zur Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden kommt ein Abschuss in Betracht. „Die Tötung eines Wolfes ist immer umstritten und darf nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Alternative Maßnahmen müssen vorher ausgeschöpft sein. Deswegen konzentrieren wir uns vielmehr darauf, die Weidetierhaltungen bestmöglich beim Schutz ihrer Herden zu unterstützen“, erläutert Hinz.

Darüber hinaus legt der Wolfsmanagementplan die Zuständigkeiten und Aufgaben der hessischen Behörden fest, denn mit dem neuen Wolfszentrum Hessen (WZH), den amtlichen Wolfsberaterinnen und -beratern sowie der AG „Wolf in Hessen“ gibt es neue Strukturen: Das WZH kümmert sich künftig um das Wolfsmonitoring und die Weiterentwicklung des Wolfsmanagementplans. HessenForst stellt außerdem in jedem der 39 Forstämter hessenweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung, die neben Aufgaben im Naturschutz das Wolfsmanagement unterstützen werden und als amtliche Wolfsberaterinnen und -berater das Netz der ehrenamtlichen Ansprechpersonen bei möglichen Wolfshinweisen erweitern. Die AG „Wolf in Hessen“ überträgt den Verbänden darüber hinaus eine zentrale Beratungsfunktion, insbesondere bei der Weiterentwicklung des Wolfsmanagements.

Erfolgreiche Verbändeanhörung

Insgesamt 19 Verbände haben Vorschläge und Anmerkungen bei der Anhörung zum Wolfsmanagementplan in den letzten Wochen eingereicht. „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Mitarbeit. Nur gemeinsam können wir den Wolfsmanagementplan erfolgreich weiterentwickeln. Weiteren Abstimmungsbedarf gibt es z.B. bei dem Thema Herdenschutzhunde und dem Einsatz von Nachtpferchen“, sagte Hinz. „Die AG ‚Wolf in Hessen‘ soll die Fachfragen nun aufgreifen.“

Das Wolfszentrum Hessen (WZH)

Im Mittelpunkt des hessischen Wolfsmanagements steht das neu gegründete Wolfszentrum Hessen (WZH) im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG). „Der Wolf ist eines der seltensten Säugetiere in Hessen,“ so HLNUG-Präsident Prof. Dr. Thomas Schmid, „es ist gut, dass Wölfe hierher zurückkehren und die Lebensräume wieder besiedeln, in denen sie einst ausgerottet waren. Ich bin davon überzeugt, dass ein friedliches Zusammenleben zwischen Menschen und Wölfen möglich ist – ebenso wie der Interessensausgleich zwischen Weidetierhaltung und Naturschutz. Dafür wird das HLNUG sich künftig verstärkt einsetzen.“

Das WZH ist ab sofort der zentrale Ansprechpartner für fachliche Fragen zu Verhalten und Vorkommen des Wolfs, Ratgeber für die Vollzugs- und Förderverwaltung und zuständig für den Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Behörden sowie den involvierten Verbänden – damit übernimmt das HLNUG zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben im Rahmen des Wolfsmonitorings – Erfassung, Bewertung und Dokumentation aller Meldungen, Ereignisse, Nachweise und sonstiger Daten zum Wolf in Hessen – künftig auch weitergehende Aufgaben: Konkret gehören dazu unter anderem – in Zusammenarbeit mit anderen hessischen Behörden – die Koordination und Betreuung der Wolfshotline (per Mail oder telefonisch) sowie die fachliche Beratung von Einzelpersonen, Tierhalterinnen und -haltern, Institutionen, Behörden und Verbänden. Es ist außerdem zuständig für den permanenten Wissenstransfer innerhalb der Landesverwaltung und mit den betroffenen Interessensverbänden, Forschungseinrichtungen, Fachdienststellen der anderen Bundesländer und des Bundes sowie für die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf. Darüber hinaus übernimmt das WZH die Leitung und Geschäftsführung der neuen AG „Wolf in Hessen und entwickelt auf der Grundlage des Austauschs mit den Verbänden und seiner fachlichen Arbeit den Wolfsmanagementplan weiter.

„Wir freuen uns, dass mit der Gründung des neuen Wolfszentrums Hessen ab sofort alle Fäden und Daten zum Thema Wolf im HLNUG zusammenlaufen,“ so HLNUG-Präsident Schmid. „Die Rückkehr der Wölfe ist ein natürlicher Prozess, dieser muss aber nicht nur wissenschaftlich beobachtet, sondern auch für alle Beteiligten akzeptabel gemanagt werden. Im neuen WZH haben wir ein kompetentes Team, das viele Fragen direkt beantworten oder mit der Vermittlung von Ansprechpartnern in anderen Landesbehörden weiterhelfen kann.“

Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird das neue Wolfszentrum Hessen eng mit den Naturschutzbehörden aller Ebenen, dem Landesbetrieb Landwirtschaft, dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor sowie dem Landesbetrieb HessenForst zusammenarbeiten. Als jährliche Bilanz wird das WZH einen „Hessischen Wolfsbericht“ erstellen und veröffentlichen. Dieser soll einerseits die Ergebnisse des wissenschaftlichen Wolfsmonitorings enthalten, andererseits aber auch Zahlen zum Schadensmanagement und zur Förderung des Herdenschutzes. Auch ein Überblick über die Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Wolfsjahres wird Bestandteil dieses jährlichen Berichts sein. Die nächsten Schritte im neu gegründeten WZH werden unter anderem die Einbindung und Schulung der neuen amtlichen Wolfsberaterinnen und -berater von HessenForst sein, gemeinsam mit diesen der Ausbau der Wolfshotline Hessen zu einer 7-Tage-Hotline sowie die Vorbereitung der konstituierenden Sitzung der AG Wolf. Außerdem ist die Entwicklung eines Online-Meldesystems per Web und App geplant.

Förderung in Wolfspräventionsgebieten

„Die aktuell fünf Wolfsterritorien in Hessen stellen die dort ansässigen Weidetierhaltungen vor die Herausforderung, ihre Herden bestmöglich zu schützen. Wir planen daher, die Weidetierhalterinnen und -halter in sogenannten Wolfspräventionsgebieten bei Investitionen rund um einen erweiterten Herdenschutz finanziell zu unterstützen. Dazu zählt z.B. eine Erhöhung der Zäune, eine stärkere Elektrifizierung oder auch ein verbesserter Untergrabschutz. Auch die Einrichtung von Nachtpferchen oder die Anschaffung von Herdenschutzhunden kann im Einzelfall hilfreich sein. Wichtig ist, dass es erstmals auch Unterstützung für die Unterhaltung der Herdenschutzmaßnahmen gibt. Die genauen Förderbedingungen sind noch in der Abstimmung. Die Verbändeanhörung zur Förderrichtlinie ist letzte Woche bereits abgeschlossen worden. Wir werden die zahlreichen Rückmeldungen schnellstmöglich prüfen und die Richtlinie auf den Weg bringen“, so Hinz.

Die Fördermöglichkeiten für Weidetierhalterinnen und -halter im Überblick:

1.     Neu: 1 Million Euro für die Förderung eines erweiterten Grundschutzes in Wolfspräventionsgebieten (z. B. höhere Zäune, stärkere Elektrifizierung, Herdenschutzhunde) sowie Unterstützung der Halterinnen und Halter bei den laufenden Betriebskosten. Dazu zählt die Unterhaltung der Zäune oder auch Kosten, die bei der Haltung von Herdenschutzhunden anfallen. Hilfe beim Zaunbau und Unterhalt der Zäune erhalten Weidetierhalterinnen und -halter außerdem von Dienstleistern wie den Maschinenringen e.V., deren Unterstützungsleistungen gefördert werden können.

2.     Neu: Förderung von erweiterten Herdenschutzmaßnahmen auch für Rinder- und Pferdehalterinnen und -halter bei bereits erfolgtem Wolfsangriff, was in seltenen Ausnahmefällen vorkommen kann (meist Kälber oder sehr kleinen Rassen).

3.     Neu: Der Schadensausgleich wird in die Förderrichtlinie mit aufgenommen für mehr Transparenz und Rechtssicherheit bei der Abwicklung.

Bisherige Förderungen, die weiter fortgeführt werden:

4.     Hessenweite flächenbezogene Förderung für Schaf- und Ziegenhaltungen zur Stärkung des Grundschutzes in Höhe von 40 Euro pro Hektar – denn ein flächendeckender Grundschutz ist das A und O bei der Wolfsprävention.

5.     Hessenweite Schaf- und Ziegenprämie von bisher 20 Euro pro Tier.

6.     Tierbezogene Prämien bei besonderen Nutzerrassen wie dem Roten Höhenvieh, dem Rhönschaf oder der Weißen Deutschen Edelziege.

7.     Ausgleichszahlungen für Landwirtinnen und Landwirte in sogenannten benachteiligten Gebieten. Extensive Tierhaltung findet hauptsächlich in solchen Gebieten statt.

8.     Förderung von Agrarumweltmaßnahmen über das Förderprogramm HALM (Hessische Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen), wie die Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Grünlandbewirtschaftung mit 190 bis 460 Euro je Hektar.

Beratung zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten die Landwirtinnen und Landwirte bei den landwirtschaftlichen Fachdiensten der Landkreise.  https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/hmuelv/kontaktdaten_halm_zustaendige_landratsaemter.pdf

Den vollständigen Wolfsmanagementplan finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/sites/default/files/media/wolfsmanagementplan_hessen.pdf

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bildquelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz / umwelt.hessen.de


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