Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) fordert der Deutsche Bauernverband die Bundesregierung dazu auf, Klimaziele für den Zeitraum nach 2030 an den sektoral vorhandenen Reduktionsmöglichkeiten zu orientieren.

„Eine langfristige klimapolitische Perspektive ist für den Klimaschutz ebenso wichtig wie für die Planungs- und Investitionssicherheit der landwirtschaftlichen Betriebe. Dennoch muss bei der Ausgestaltung zukünftiger Ziele die fundamentale Rolle der Landwirtschaft im Bereich der Ernährungssicherung anerkannt und die Besonderheiten natürlicher Prozesse berücksichtigt werden. Wichtig ist jetzt, vorrangig die Chancen des Sektors als Kohlenstoffsenke und Produzent von umweltfreundlichen nachwachsenden Roh- und Treibstoffen zu nutzen, mit denen die Klimaneutralität ab dem Jahr 2050 erst möglich sein wird“, so Bauernpräsident Joachim Rukwied.

Aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes sind die bereits festgelegten sehr ambitionierten Reduktionsziele des KSG für das Jahr 2030 nur mit erheblichen Anstrengungen erreichbar. Strengere Reduktionsziele nach dem Jahr 2030 dürfen die Produktivität und somit die nachhaltige heimische Lebensmittelversorgung nicht gefährden.

Eine damit verbundene mögliche Verlagerung der Produktion ins Ausland kann zudem zu höheren weltweiten Emissionen der Lebensmittelproduktion führen, sodass ein Grenzausgleichmechanismus zwingend erforderlich ist. Die Bindung von Kohlenstoff in Bodenhumus stellt hingegen eine aktive Maßnahme des Sektors zum Klimaschutz dar. Allerdings kann dieses erhebliche Potential nur durch Schaffung einer Anreizkomponente, d. h. einer Honorierung, effektiv genutzt werden.

Die EU hat sich in dieser Woche durch das EU-Klimagesetz zu den Leistungen der Land- und Forstwirtschaft in Bezug auf die Kohlenstoffbindung und die dadurch notwendige Förderung bekannt. Nun ist es wichtig, auch in Deutschland effektive Maßnahmen zur Nutzung der landwirtschaftlichen Potentiale zu etablieren. Denn der aktive Entzug von CO2 stellt zusammen mit der Emissionsvermeidung durch den Einsatz von Biokraftstoffen und weiteren land- und forstwirtschaftlichen Ressourcen eine grundlegende Voraussetzung zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens dar.