Für private Grundbesitzer gehören Gespräche über Grundsteuer und Grundsteuerreform schon lange zum Alltag. Aber nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Landwirtschaft spielt die Grundsteuer eine Rolle. Auch für diese Flächen gilt es, Feststellungserklärungen an das Finanzamt abzugeben. Doch die Berechnung kann kompliziert sein. Wir klären auf!

Ganz allgemein: Landwirtschaftliche Flächen sind jene Flächen, die zu Zwecken von Ackerbau, Futterbau und Tierhaltung genutzt werden. Hierfür wird die Grundsteuer A angewendet, die in allen Bundesländern einheitlich berechnet wird. Zunächst erfolgt die Einstufung der Fläche in Acker- oder Grünland gemäß Bodenschätzungsgesetz, wie in diese Artikel erklärt ist.

Im folgenden Schritt wird die Ertragsmesszahl (EMZ) berechnet. Diese ergibt sich aus dem Produkt des Grundbetrags – der Fläche in Ar – und der Acker- oder Grünlandzahl (Wertzahl). Anhand dieser Berechnung ist ersichtlich, dass die Grundsteuer maßgeblich von der im Kataster eingetragenen Flächengröße abhängig ist. Sollte keine eigene EMZ ausgewiesen sein, kann auf einen durchschnittlichen Wert der Gemarkung zurückgegriffen werden.

Berechnet wird nun zunächst der Reinertrag der landwirtschaftlichen Nutzung. Dieser ergibt sich aus der Summe von dem Grundbetrag, der mit 2,52 € je Ar multipliziert wird, und der mit 0,041 multiplizierten Ertragsmesszahl. Das Ergebnis wird mit weiteren Bewertungsfaktoren (u. A. Grundbetrag und Ertragsmesszahl) multipliziert, woraus sich die Bemessungsgrundlage ergibt.

Die Bemessungsgrundlage kann durch diverse Zuschläge erhöht werden. Hierzu zählt insbesondere die Viehhaltung, bei der ein Zuschlag dann berechnet wird, wenn je Hektar mehr als zwei Vieheinheiten gehalten werden.

Entscheidend für die Berechnung der Grundsteuer A sind – wie bereits erwähnt – die Größen der Flurstücke und Gemarkungen. Die Geoindex AG bietet eine verlässliche Plattform, um genau diese Daten zu ermitteln. Mit Geoindex ist es möglich, innerhalb weniger Klicks präzise geografische Daten wie die Flurstücksgröße bzw. Grundstücksgröße abzurufen, die für den Feststellungsbescheid essenziell sind. Ausreichend ist bereits die Angabe des konkreten Flurstücks, um für einen geringen Preis sofort die geopolitischen Daten zu erhalten.

Quelle: ML

Bildquelle: ML


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