Die massiven Waldschäden der vergangenen drei Jahre haben auch zu enormen Mengen an Schadholz (so genanntes Kalamitätsholz) geführt. Bundeswaldministerin Julia Klöckner legt daher nun zwei Förderprogrammen mit dem Schwerpunkt ‚Holz‘ auf – sie treten heute in Kraft, die Mittel können ab sofort beantragt werden. Bundesministerin Julia Klöckner: „Die Nutzung von Holz ist aktiver Klimaschutz – denn es speichert Kohlenstoff. So entstehen beim Bauen eines Einfamilienhauses aus Holz etwa bis zu 56 Prozent weniger Treibhausgas-Emissionen. Mit unseren Programmen wollen wir deshalb die gesamte Holz-Lieferkette stärken, von der Produktion im Wald, der Verarbeitung bis hin zum Einsatz als Bau- und Werkstoff. Dabei führt der Waldumbau hin zu mehr Mischwald und damit auch Laubbäumen zu notwendigen Anpassungen in der Holzwirtschaft. Das unterstützen wir durch Investitionsanreize.“

Zu den Förderprogrammen Investitionsprogramm Holz (15 Millionen Euro in 2021)

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die werterhaltende bzw. wertsteigernde Nutzung von Kalamitätsholz,
  • Investitionen zur vermehrten Nutzung von Laubholz und
  • Investitionen zum Ausbau der Nutzung von Holz als Baustoff.

 Ausführliche Informationen zum Programm sind unter dem folgenden Link zu finden:www.ble.de/holzinvestition

  • Der Investitionszuschuss wird nach Erteilung eines positiven Förderbescheids ausgezahlt. Maßnahmen können bis zum 30. April 2021 beantragt werden und müssen bis zum 15. November 2021 abgeschlossen sein.

Klimafreundliches Bauen mit Holz (20 Millionen Euro in 2021)Was wird gefördert?Es sind zwei Bereiche vorgesehen:

  1. Die Förderung von Beratungsleistungen für Unternehmen der Holzwirtschaft einschließlich Holzbau/Holzbauplanung (etwa in den Bereichen Digitalisierung, Robotik, Künstliche Intelligenz)
  2. Die Förderung von Innovationsclustern im Bereich Holzbau mit dem Ziel des Wissenstransfers durch bessere Vernetzung/Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Institutionen, Wissenschaft.

 Ausführliche Informationen zum Programm sind unter dem folgenden Link zu finden:www.fnr.de/projektfoerderung/klimafreundliches-bauen-mit-holz

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Institutionen und Organisationen. Die Förderung erfolgt auf Ausgabenbasis. Maßnahmen müssen bis zum 15. November 2021 abgeschlossen sein.

Quelle: BMEL

Bildquelle: ML-Archiv


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