Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass sich der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt hat. Das Nationale Referenzlabor – das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) – hat die Afrikanische Schweinepest heute in den Proben nachgewiesen.
Es handelt sich damit um die ersten Fälle der Tierkrankheit bei Hausschweinen in Deutschland.
Bislang war die ASP in Deutschland nur bei Wildschweinen aufgetreten. Die ASP ist für Menschen ungefährlich. Sie kann weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch Kontakt zu Tieren auf den Menschen übertragen werden.
Die positiv getesteten Schweine stammen aus einem Bio-Betrieb im Landkreis Spree-Neiße und einer Kleinst-Haltung im Landkreis Märkisch-Oderland.
Damit liegen auch die Fälle bei Hausschweinen in den bereits von ASP bei Wildschweinen betroffenen Landkreisen nahe der polnischen Grenze.
Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden nun um die betroffenen Betriebe Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet. Die Bestände werden gesperrt.
Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Veterinärämter vor Ort führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das FLI unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Die Regionalisierung in der EU und damit weiter die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch besteht fort, da die betroffenen Hausschweinbestände in denselben Regionen liegen. Schweinehaltungen unterliegen hohen Biosicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung, um den Eintrag von Seuchenerregern von außen zu verhindern. Ein besonderes Ansteckungsrisiko besteht bei Auslauf- und Freilandhaltung von Hausschweinen, gerade in Kerngebieten und gefährdeten Gebieten. Darauf hat das BMEL wiederholt hingewiesen.
Die Ausbreitung der ASP konnte durch intensive Seuchenbekämpfung von Bund und Ländern regional begrenzt werden. Die Maßnahmen wurden in dem Zentralen Krisenstab Tierseuchen unter Leitung des BMEL koordiniert.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft und für sie zumeist tödlich ist. Am 10. September 2020 wurde ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Erstmals sind nun auch Hausschweinbestände betroffen. Auch diese befinden sich in dem von ASP bei Wildschweinen betroffenen Gebiet. Für den Menschen ist die ASP ungefährlich.
Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit die Durchführung der Tierseuchenbekämpfung obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Auslauf-und FreilandhaltungDas Risiko einer Übertragung des ASP-Virus auf Hausschweine zum Beispiel über Kontakt zu anderen Tieren muss minimiert werden. Dies gilt auch für die Freiland- oder Auslaufhaltung von Hausschweinen.
Das BMEL hatte dazu beim FLI eine fachliche Einschätzung in Auftrag gegeben: Für Schweine in Auslauf- und Freilandhaltung in von ASP betroffenen Gebieten wird eine Aufstallung empfohlen.
Bundesministerin Julia Klöckner hatte die Bundesländer aufgrund dieser wissenschaftlichen Einschätzung aufgefordert, dem nachzukommen.
Diese Einschätzung wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt. In jedem Fall aber muss ein Tierhalter, dessen Betrieb in einem wegen eines ASP-Ausbruchs eingerichteten gefährdeten Gebiet liegt, die Hausschweine so absondern, dass sie nicht mit Wildschweinen in Berührung kommen. Aufklärung und Information.
Um die Aus- und Weiterverbreitung der ASP zu verhindern, setzt das BMEL bereits seit einigen Jahren massiv auf Aufklärung. Denn der Faktor Mensch spielt bei der Verbreitung eine entscheidende Rolle: Über zum Beispiel kontaminierte Fahrzeuge oder Lebensmittel kann die Tierseuche über große Entfernungen weitergetragen werden. Um die Öffentlichkeit umfassend und wirksam zu informieren, hat das BMEL über eine breit angelegte Informationskampagne über Plakate und Broschüren die Bevölkerung, Landwirte, Jäger, Reisende und grenzüberschreitend tätige Personen aufgeklärt.
Unter Einbeziehung anderer Ressorts auf Bundesebene wie das Bundesministerium für Verkehr, das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung wurden zum Beispiel Soldaten, Erntehelfer, Pflegekräfte und Reisende umfassend informiert, aus den von der ASP bereits betroffenen Gebieten keine Fleisch- und Wurstwaren mitzubringen.
Weitere Informationen finden Sie auf unter dem folgenden Link:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/asp.html
Quelle: BLE
Bildquelle: BLE
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