Zur öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz im Deutschen Bundestag am 22. Februar 2021 fordert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, dazu auf, das Bauen von Tierwohlställen zu erleichtern. „Die Bauern wollen mehr Tierwohl umsetzen.
Dafür benötigen sie andere Ställe. Das derzeitige Baurecht verhindert jedoch in vielen Fällen die notwendigen baulichen Erweiterungsmaßnahmen oder einen Ersatzbau“, erklärt Rukwied. „Es kann nicht sein, dass sich die Koalitionsfraktionen in ihren Forderungen zu Tierwohl geradezu übertreffen, dann aber nicht bereit sind, die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Umbauten zu schaffen. Ich appelliere deshalb an die Verantwortlichen: Schalten Sie das Baurecht für den Tierwohlstallbau auf grün!“, so Rukwied weiter.
Hintergrund:
Das derzeitige Baurecht behindert den Umbau von Ställen in Richtung höherer Tierwohlstandards. Daher wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, den Stallumbau zur Schaffung von mehr Tierwohl zu ermöglichen. In der Folge fordern u. a. die Borchert-Kommission, der Agrargipfel mit der Bundeskanzlerin sowie jüngst der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Baulandmobilisierungsgesetz deutliche genehmigungsrechtliche Erleichterungen für den Tierwohlstallbau.
Der Bundesrat schlägt vor, Stallbauten neben den bisherigen Außenbereichs-Genehmigungstatbeständen über eine neue Nummer 1a zu § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch genehmigen zu können, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zur Tierhaltung dient, die zum Zwecke der Verbesserung des Tierwohls geändert, baulich erweitert und ersetzt werden soll, ohne dass dabei die Zahl der Tierplätze erhöht wird. Der DBV fordert vom Bundestag, dem Bundesratsvorschlag zu folgen.
Quelle: DBV
Bildquelle: ML-Archiv
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