Ungeeignet, da das Gegenteil von Prävention, so stufen hessische Verbände der Weidetierhalter den seitens des HMUKLV am 30.4.2021 vorgestellten Wolfsmanagementplan ein. Statt eines echten Managements beschränken sich Frau Hinz und Herr Conz auf ein Verwalten auftretender Konflikte. Dies aber bei deutlich erhöhten Kosten.

Eine echte Prävention könnte durch die Umsetzung eines flächendeckendem Grundschutzes für alle Tierarten in Kombination mit konsequenter Vergrämung und Entnahme auffälliger Wölfe erreicht werden. Seitens des Umweltministeriums setzt man jedoch auf ein Aufrüsten der Zäune (sog. Erweiterter Herdenschutz) nach bereits erfolgten Übergriffen auf Weidetiere.

Man lässt so billigend den Lerneffekt und die Gewöhnung an leichte Beute zu, um hinterher mit immensem Aufwand wieder eine Einschränkung der Übergriffe zu versuchen. Dies ist nicht nur unwirtschaftlich, sondern hat sich auch bereits in anderen Bundesländern als nicht erfolgreich erwiesen. Dort hat man dazugelernt und die Managementpläne angepasst.

Warum man in Hessen die gleichen Fehler auch machen will, erschließt sich – außer aus der Furcht vor echten politischen Entscheidungen – nicht.

Artenschutz muss alle Arten im Blick haben, der übermäßige Schutz einzelner Arten darf nicht dazu führen, dass hierdurch andere Arten gefährdet werden. Besonders Offenlandarten sind bedroht. So gelten in der Roten Liste Deutschlands drei Viertel der dort ansässigen Brutvögel als gefährdet. Der Lebensraum eines Großteils hiervon stellt beweidetes Grünland dar. Verschwindet die Weidetierhaltung, verschwinden bald auch Arten wie Kiebitz, Braunkelchen oder Wiedehopf.

Zudem stellt die Weidetierhaltung die nachhaltigste Form der Erzeugung tierischer Lebensmittel dar. Allerdings ist sie gerade auf kleinstrukturierten, ertragsschwachen Standorten, wie für die hessischen Grünlandstandorte typisch, bereits jetzt ökonomisch schwierig. Weitere Belastungen – wie durch den Wolfsmanagementplan in der vorgelegten Form – gehen daher mit einem Rückgang der Weidetierhaltung einher. 

Entgegen der Aussage im Rahmen der Pressenkonferenz zur Vorstellung des Wolfsmanagementplanes fand eine Abstimmung mit den Verbänden de facto nicht statt, obwohl dies von den Verbänden mehrfach angeboten wurde. Zwar war der Entwurf zur Stellungnahme übersandt worden, ausreichend Zeit zur Prüfung und Stellungnahme bestand aufgrund der gesetzten Frist von nicht einmal drei Arbeitswochen jedoch kaum. Ignoriert wurde dabei, dass die, die Weidetierhalter vertretenden Verbände überwiegend ehrenamtlich organisiert sind. 

Als noch gravierender ist jedoch zu erachten, dass zu den vorgelegten Anmerkungen und Verbesserungsvorschlägen keinerlei Rückmeldung erfolgte und die nun veröffentlichte Fassung nur wenige, aus Sicht der Weidetierhalter ungünstige Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf enthält. Einem transparenten Beteiligungsverfahren mit einem Dialog auf Augenhöhe entspricht dies nicht. Auch die Aussage, dass die AG Wolf nur noch wenige Themen abzustimmen hätte, ist völlig unzutreffend, da zu grundlegenden Fragestellungen bislang keine Einigkeit besteht. Die Arbeitsgruppe ist zudem aufgrund des vorgesehenen jährlichen Treffens nicht in der Lage, kurzfristig offene, drängende Fragen zu klären.

Der Wolfsmanagementplan selbst enthält ebenso fehlerhafte Darstellungen. Durch die Formulierung können Ziel von Wolfsangriffen werden, wenn der Herdenschutz unzureichend ist“ wird ein Verschulden der Tierhalter*innen suggeriert. Weder ist der Begriff „unzureichend“ definiert, noch ist bislang eine Herdenschutzmaßnahme bekannt, die dauerhaft nicht durch Wölfe überwunden worden wäre.

Der Wolfsmanagementplan offenbart ohnehin ein merkwürdiges Rechtsverständnis des hessischen Umweltministeriums. Zwar wird bei der Auflistung der Maßnahmen bei auffälligen Wölfen auch der Abschuss in Betracht gezogen, die im Managementplan benannten Anforderungen für eine Ausnahmezulassung erschließen sich jedoch aus den gesetzlichen Vorgaben des BNatSchG nicht. Dort ist ausgeführt, dass die Ausnahme zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden möglich ist, sofern der Schaden an Weidetieren entstand, die durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen geschützt waren. Dies entspricht dem Grundschutz. Woraus das HMUKLV nun die Anforderung eines erweiterten Herdenschutzes als Bedingung für Ausnahmezulassung ableitet, ist unklar. Relevant ist demnach nur das Vorhandensein eines Schutzes, nicht aber die Art, wie er überwunden wurde. 

Dies wird im Hessischen Wolfsmanagementplan anders gesehen: Dort wird ein Schaden am Zaun durch in Panik geratene Weidetiere nicht den Wölfen als Verursacher zugeschrieben, womit eine wesentliche Voraussetzung für eine Ausnahmezulassung fehlt. Dies ist absurd, wenn die Panik der Herde durch den Beutegreifer verursacht wurde. 

Auch die Lösungsansätze in den anderen Handlungsfeldern des Wolfsmanagementplan sind praxisfern. So wird bspw. im Handlungsfeld Wolf-Mensch die Vergrämung auffälliger Wölfe empfohlen. Wie und durch wen dies erfolgen soll, wird nicht dargelegt. Ansätze zur Prävention möglicher Konflikte fehlen auch hier.

Der gegenwärtige Wolfsmanagementplan kennt nur Verlierer. Er bringt weder etwas für die konfliktarme Ansiedelung von Wölfen noch wird er dem Anspruch des Naturschutzes gerecht. Vielmehr gefährden Frau Hinz und Herr Conz die Weidetierhaltung und mit ihr Kultur- und Naturlandschaft, vor allem aber bedrohen sie so bereits gefährdete Arten.  

Quelle: Hessischer Ziegenzuchtverband e.V.

Bildquelle: ML-Archiv


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