Die Europäische Kommission hat entschieden, die Genehmigung für Alpha-Cypermethrin (Insektizid) als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln zu widerrufen. In der Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Alpha-Cypermethrin enthalten, spätestens am 7. Dezember 2021 widerrufen müssen.

Etwaige Aufbrauchfristen enden spätestens am 7. Dezember 2022. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wird diese rechtzeitig in einer separaten Fachmeldung und im Internet bekannt geben.

In Deutschland sind zurzeit folgende Pflanzenschutzmittel mit Alpha-Cypermethrin zugelassen:

NameZul.-Nr.Derzeitiges Zulassungsende
Fastac ME007473-0031.12.2024
ALFATAC 10 EC00A212-0031.10.2021*
FASTHRIN 10 EC008614-0031.07.2021*

*) Die Zulassungen der beiden letztgenannten Pflanzenschutzmittel enden in Deutschland ohnehin durch Zeitablauf vor dem 7. Dezember 2021. Deshalb ist kein Widerruf notwendig. Nach deren Zulassungsende gilt gemäß Pflanzenschutzgesetz und Durchführungsverordnung (EU) 2021/795 eine Abverkaufsfrist von sechs Monaten und eine Aufbrauchfrist bis zum 7. Dezember 2022.

Ausgabejahr 2021
Datum 11.06.2021

Quelle: BVL

Bildquelle: ML-Archiv


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