Nach wie vor läuft es so ab, dass auf einem landwirtschaftlichen Betrieb mehrere Generationen zusammen arbeiten. Eines der wichtigsten Fahrzeuge stellt hierbei der Traktor dar. Aus diesem Grund wird er von vielen Familienmitgliedern gefahren, wobei die Frage aufkommt: Wird ein besonderer Traktorführerschein benötigt und wer kann diesen machen? Oder ab welchem Alter darf überhaupt mit dem Traktor gefahren werden?

Wann wird ein Traktorführerschein benötigt?

Die Frage, wann ein Traktorführerschein benötigt wird, lässt sich daraus ableiten, wann ein Traktor ohne Führerschein gefahren werden darf:

  • Ein Traktor darf von mindestens 15-jährigen Personen ohne Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis gefahren werden, wenn dieser auf privaten Grundstücken bewegt wird. Das Fahren auf öffentlichen Straßen ist nicht erlaubt. Zudem muss natürlich der Besitzer des Grundstücks die Erlaubnis erteilen.
  • Traktoren, die aufgrund ihrer Bauart nicht schneller als sechs Stundenkilometer fahren, dürfen ebenfalls ohne Traktorführerschein bewegt werden.

Weitere hilfreiche Tipps dazu auf: bussgeldkataloge.de

In allen anderen Situationen wird ein Traktorführerschein benötigt: Auf öffentlichen Straßen, sobald der Traktor bauartbedingt schneller als sechs Stundenkilometer fahren kann.

Ab wann darf ein Traktorführerschein gemacht werden?

Ab 16 Jahren darf der Traktorführerschein gemacht werden. Genauer gesagt, kann mit dem Erwerb des Führerscheins ein halbes Jahr vor dem 16. Lebensjahr begonnen werden. So wird sichergestellt, dass der Führerschein ab 16 Jahren seine Gültigkeit besitzt. Bezüglich des Alters gilt jedoch eine weitere Besonderheit:

  • Personen zwischen 16 und 18 Jahren dürfen nur Traktoren fahren, die maximal 40 Stundenkilometer schnell werden
  • könnte der Traktor auch 60 Stundenkilometer fahren, so beträgt das Mindestalter des Fahrers 18 Jahre
Wichtig: Mitglieder eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen den Führerschein bereits mit 15 Jahren erwerben. Allerdings wird hierzu oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung angesetzt.

Gibt es weitere Voraussetzungen zum Erwerb des Traktorführerscheins?

Im Grunde genommen gelten für den Traktorführerschein die gleichen Voraussetzungen wie für den Erwerb eines anderen Führerscheins. Das liegt daran, dass es sich beim Traktorführerschein um eine der vielen Unterarten handelt, weshalb er auch als Führerschein T bezeichnet wird.

Doch welche Voraussetzungen müssen vorhanden sein, um den Führerschein erfolgreich ablegen zu können? Hierbei handelt es sich um

  • einen erfolgreichen Sehtest
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
  • gültiger Personalausweis

Damit der Führerschein ausgestellt werden kann, muss ein Passfoto abgegeben werden.

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Traktorführerschein gefahren werden?

Natürlich darf mit dem Traktorführerschein nicht nur ein Traktor gefahren werden. Es gibt weitere Fahrzeuge, die ebenfalls mit dem Führerschein T gelenkt werden dürfen:

  • Futtermaschinen und Arbeitsmaschinen, die selbstfahrend sind und hierbei eine Geschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten
  • Zugmaschinen, die nicht schneller als sechzig Stundenkilometer fahren
  • alle Fahrzeuge, die für die Forst- oder Landwirtschaft kreiert wurden

Tipp: Viele fragen sich, ob sie nur das Fahrzeug oder auch einen Anhänger fahren dürfen. Wer den Führerschein T oder L besitzt, der darf auch Anhänger fahren. Wer sich beim Lenken eines Anhängers unsicher fühlt, kann jederzeit weitere Fahrstunden mit Anhänger buchen.

Welcher Unterschied besteht zwischen dem Führerschein T und dem Führerschein L?

Zwar eignet sich sowohl der Führerschein L als auch der Führerschein T zum Führen von Traktoren. Trotzdem bestehen hier einige Unterschiede:

  • Jeder, der den regulären Führerschein zum Fahren von PKWs besitzt, hat zugleich den Führerschein L. Das bedeutet, dass Traktoren gefahren werden dürfen, die maximal 40 km/h fahren.
  • Beim Führerschein T darf der Traktor auch mit 60 km/h unterwegs sein.
  • Wer Anhänger nutzen möchte, muss hier ebenfalls den wichtigsten Unterschied beachten: Wer den Führerschein L hat, darf mit Anhänger nur mit 25 km/h unterwegs sein. Beim Führerschein T erhöht sich die Geschwindigkeit auf 60 Stundenkilometer.
  • Ebenso gibt es einen Unterschied bei der Geschwindigkeit von Selbstfahrern: Mit dem Führerschein L dürfen diese auf der Straße mit 25 km/h gefahren werden – wenn die Bauart dies bestimmt. Beim Traktorführerschein hingegen dürfen sie mit 40 km/h fahren.
Tipp: Keinen Unterschied gibt es in Bezug auf die Anzahl der Anhänger. Beide Führerscheinklassen erlauben, dass zwei Anhänger genutzt werden. Lediglich die Höchstgeschwindigkeit muss beachtet werden. Positiv ist, dass keine spezielle Schulung bezüglich der Anhänger nötig ist. Wer den Führerschein T erhält, darf zudem sofort mit Anhänger unterwegs sein.

Gibt es eine Beschränkung bei der Größe des Fahrzeuges?

Wer die Führerscheinprüfung zur Klasse T erfolgreich abgelegt hat, darf unabhängig von der Größe und Gewicht jedes erlaubte Fahrzeug führen. Interessant ist zudem, dass der Führerschein T zugleich die Erlaubnis enthält, ein Moped zu fahren.

Wie sieht es aus, wenn der Führerschein B bereits vorhanden ist?

Wer bereits im Besitz der Führerscheinklasse B (PKW-Führerschein) ist, der darf sich freuen. Denn in diesem Fall reduzieren sich die Theoriestunden, falls der darin enthaltene Inhalt noch sicher sitzt. Ansonsten lohnt es sich, alle Theoriestunden zu absolvieren.

Allerdings können sich auch die praktischen Erfahrungen als nützlich erweisen. Diese könnten ebenfalls dazu führen, dass weniger Praxisstunden nötig werden. Hierdurch reduzieren sich die Kosten für den Führerschein. Immerhin kann der Führerschein T schnell über 1000 Euro kosten.

Wie läuft die Prüfung ab?

Die Prüfung für den gewünschten Traktorführerschein läuft wie beim Erwerb des Führerscheins T ab:

  • es gibt eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung
  • bei beiden Bereichen können ähnliche Themen vorkommen wie beim Erwerb des PKW-Führerscheins
  • zusätzlich passiert es oft, dass der Prüfling einen Anhänger an- und abkuppeln muss
  • selbstverständlich muss der Traktor im öffentlichen Verkehr bewegt werden
  • es können technische Fragen zum Traktor gestellt werden
  • wird die Prüfung nicht bestanden, darf sie wiederholt werden

Tipp: Wer den Führerschein pünktlich an seinem 16. Geburtstag in der Hand halten möchte, kann die Prüfung einen Monat zuvor ablegen. So verbleibt ausreichend Zeit, falls die Prüfung wiederholt werden muss.

Quelle: ML

Bildquelle: ML-Archiv


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