Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat Vorab-Karten zur voraussichtlichen Neuausweisung der roten (Nitrat)– und gelben (Eutrophierung/Phosphor)-Gebiete veröffentlicht. Die rechtsverbindliche Ausweisung wird für Ende 2025 erwartet, die Regelungen gelten dann ab 2026. Parallel kündigen die Landwirtschaftsämter und der Bayerische Bauernverband (BBV) ab Mitte Januar Infoveranstaltungen an.


Was bedeuten „rote“ und „gelbe“ Gebiete?

  • Rote Gebiete (Nitrat): Regionen, in denen das Grundwasser an Messstellen über den Grenzwert (Nitrat) belastet ist. Ob es aus der Landwirtschaft kommt oder aus anderen Quellen spielt hier leider keine Rolle. Hier gelten zusätzliche Auflagen bei der Düngung (z. B. schärfere N-Obergrenzen, strengere Dokumentation). Grundlage sind Düngeverordnung (DüV) und die AVV Gebietsausweisung (AVV GeA), nach der die Länder die Gebiete bundeseinheitlich ausweisen. LfU Bayern
  • Gelbe Gebiete (Eutrophierung/Phosphor): Bereiche, in denen Oberflächengewässer eutrophiert sind; Ziel ist die Verringerung von Phosphor-Einträgen aus der Landwirtschaft. Auch hier greifen zusätzliche Auflagen.

Was ist 2026 neu?

  • Neue Gebietskulissen: Bayern hat das Messnetz deutlich ausgebaut (auf rund 1.600+ Messstellen). Das führt zu Verschiebungen: Einige Flächen werden neu rot/gelb ausgewiesen, andere fallen heraus. Insgesamt steigt die rote Gebietsfläche laut BBV in Summe moderat an; regional kann es aber deutliche Veränderungen geben. Bayerischer Bauernverband
  • Zeitplan:
    • Jetzt: Vorab-Karten zur Orientierung (nicht rechtsverbindlich). 
    • Dezember 2025 (geplant): Rechtsverbindliche Bekanntmachung/Neuausweisung.
    • Ab 2026: Anwendung der verschärften/angepassten DüV-Pflichten in den betroffenen Kulissen. Verbandsportal

Zahlen & Verschiebungen (rote Gebiete)

  • Ausbau Messstellen von ~650 auf ~1.650 → feinere Abgrenzung, vielerorts neue Betroffenheit.
  • Rote Gebiete Bayern gesamt: von ~17,1 % auf ~18,5 % der Landesfläche.
    • Unverändert rot: ~349.000 ha
    • Neu rot: ~235.000 ha
    • Heraus aus rot: ~197.000 ha

Regierungsbezirke – Saldo rot:

  • Oberbayern + 11.600 ha
  • Niederbayern – 8.500 ha
  • Oberpfalz + 11.200 ha
  • Oberfranken – 16.500 ha
  • Mittelfranken + 25.100 ha
  • Unterfranken + 25.300 ha
  • Schwaben – 12.000 ha

Gelbe Gebiete (Saldo): – ~21.000 ha (ca. – 31.000 ha heraus, + 10.000 ha neu).


So prüfen Sie, ob Ihre Flächen betroffen sind

Die Detaildaten zu GrundwasserkörpernMessstellen und den maßgeblichen Nitratwerten (sowie eutrophierten Gewässern) finden Sie im Umwelt-Atlas Bayern:

Tipp: Zoomen Sie auf Betriebsebene, blenden Sie Messstellen/Layers ein und exportieren Sie bei Bedarf eine Kartenansicht für die Betriebsakte.


Welche Regeln greifen in roten/gelben Gebieten typischerweise?

Die DüV und die bayerischen Ausführungsvorschriften regeln u. a.:

  • Zusätzliche N-Begrenzungen, strengere Nährstoffvergleiche und Dokumentationsfristen (die Dokumentationsfrist wurde zuletzt auf 14 Tage verlängert). Bayerische Landwirtschaft
  • Bewirtschaftungsauflagen (z. B. Einarbeitungsfristen für organische Dünger, Gewässerabstände, Hanglagen-Regeln). Details variieren nach Gebietstyp und Rechtsakt. Milchbauernservice
  • Bayern-spezifische Umsetzung: Informationen/Erklärungen zur AVDüV/AVV GeA und zur Ausweisung stellt der Freistaat bereit. Bayerische Landwirtschaft+1

Hintergründe: Warum die erneute Neuausweisung?

  • EU-Vorgaben & nationales Düngerecht: Seit 2017 ermöglicht die DüV die Gebietsausweisung; mit den Novellen (u. a. 2020) wurden rote/gelbe Gebiete eingeführt und die Kriterien geschärft. Die AVV GeA (2022)harmonisiert die bundesweite MethodikUmweltbundesamt
  • Messnetz-Ausbau in Bayern: Der deutliche Anstieg der Messstellenzahl schafft feiner aufgelöste Abgrenzungen – mit spürbaren regionalen Effekten
  • Diskussion & Kritik: Berufsstand und Verbände fordern Transparenz, Übergangsregeln und einzelbetriebliche Ausnahmen, da pauschale Zuschnitte Betriebe unterschiedlich hart treffen können. Bayerischer Bauernverband

Weitere relevante Quellen für Nitrat:

  • Kommunales Abwasser: Kläranlagen-Abläufe, Fehlanschlüsse, undichte Hauskläranlagen/Septic.
  • Urbane Flächen: Regenwasser von Straßen/Plätzen (NOx-Ablagerungen, Tierkot, Dünger in Gärten/Golfplätzen).
  • Atmosphärische Deposition: Umwandlung von NOx aus Verkehr/Industrie zu Nitrat, das mit Regen eingetragen wird.
  • Industrie/ Gewerbe: Lebensmittel-/Chemiebetriebe, Deponiesickerwasser.
  • Forst/Wasserwirtschaft: Kahlschläge, Entwässerungen können Nitrat freisetzen (seltener und lokal).

Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen (Auszug)

  • Winterkulturen (Wintergetreide, Winterraps/-rübsen) sowie bis zur Neuausweisung bestellte Zweitfrüchtenormale Düngung bis Ernte 2026.
  • Zwischenfrucht-Pflicht: greift erstmals für die Frühjahrsdüngung 2027 (Ansaat Sommer/Herbst 2026).
  • Grünland-Sperrfrist: Wo Herbst 2025 nach hinten verschoben wurde, gilt das auch im Frühjahr 2026, selbst bei veränderter Einstufung.
  • Sperrfrist Festmist/Kompost: auf neuen roten Flächen letztmalig bereits bis 15.01.2026.
Messstelle

Was sollten Betriebe jetzt konkret tun? (Checkliste)

  1. Flächencheck im Umwelt-Atlas (Nitrat/Eutrophierung-Layer) und Dokumentation der Kartenstände. UmweltAtlas Bayern
  2. Betriebsindividuelle Auswirkungen prüfen: N-Planung, Fruchtfolgen, Ausbringfenster, Lagerkapazitäten, Technik (Einarbeitung, Exaktverteilung).
  3. Beratungstermin sichern (Amt/BBV/privat) – insbesondere bei Grenzlagen, neuen Auflagen oder Investitionsentscheidungen.
  4. Nachweise & Dokumentation anpassen (z. B. 14-Tage-Frist für die Düngedokumentation; Software/Prozesse updaten). Bayerische Landwirtschaft
  5. Infoveranstaltungen ab Mitte Januar nutzen; auf kurzfristige Einladungen achten. (Landwirtschaftsämter & BBV). Bayerischer Bauernverband

Zeitplan & Verfahren

  • Ende Sept./Anfang Okt.: Start Verbändeanhörung (laufend bis ca. Anfang November). BBV bringt klare Stellungnahme ein.
  • 23. OktoberBundesverwaltungsgericht entscheidet zu vier bayerischen Klageverfahren – Ergebnis für die Neuausweisung zu beachten.
  • NovemberBayerisches Kabinett fasst den finalen Beschluss zur neuen Kulisse.
  • Ende Nov./Anfang Dez.Veröffentlichung (Gesetz- und Verordnungsblatt) + verbindliche Karten und Messstelleninfos.
  • Ab 2026Neue Gebietskulisse gilt.
  • Rechtsmittel: Ab Bekanntmachung besteht 1 Jahr Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung.
  • IG-Fragen: Regional wird mit Betroffenen über Fortbestand/Anpassung/Neugründung von Interessensgemeinschaften (IG) beraten (mit Unterstützung der BBV-Bezirksverbände/Hauptgeschäftsstellen).

Fazit

Mit der Neuausweisung der roten/gelben Gebiete ab 2026 steht Bayern vor spürbaren Anpassungen. Wer seine Flächen frühzeitig prüftDokumentation und N-Planung anpasst und die Januar-Infos nutzt, reduziert Risiken in der DüV-Saison 2026. Gleichzeitig bleibt die politische Diskussion um Transparenz und Praxistauglichkeit lebhaft – Verbände drängen auf klare, faire Regeln und Übergangslösungen.

Quelle: BBV

Bildquelle: UmweltAtlas Bayern


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