Die Landwirtschaft ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der deutschen Gesellschaft. Rund 140 Menschen werden in Deutschland durch einen einzigen Landwirt ernährt. Da es in der Landwirtschaft, wie in vielen anderen Gewerbezweigen auch, zahlreiche neue Erfindungen gibt, spielt das Patentrecht entsprechend eine große Rolle. Durch neue technische Erfindungen mit Bezug zur Tier- oder Pflanzenzucht können neue Produkte und Verfahren entstehen. Allerdings gibt es in Bezug auf Patente, die sich auf genetische Ressourcen oder biologisches Material beziehen, einige Besonderheiten zu beachten.

Patente in der Landwirtschaft – Grundsätzliches

Grundsätzlich sind Patente, die sich auf die Züchtung von Tieren und Pflanzen beziehen, nicht
anmeldefähig. Dadurch soll die sogenannte „Patentierung von Leben“ eingeschränkt werden.
Ausgeschlossen von dieser grundsätzlichen Regelung sind jedoch Pflanzen und mitunter auch
Tiere, die gentechnisch verändert wurden. Diese werden von einfachen „Neu-Züchtungen“
unterschieden. Diese Regelung kennt jedoch zahlreiche Ausnahmen, hinsichtlich derer man sich unbedingt von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Patentrecht beraten lassen sollte.
Unter einem Patent versteht man übrigens einen Rechtstitel, der seinem Inhaber die
Berechtigung verschafft, Dritte von der Verwertung und Verwendung seiner Erfindung zu
untersagen. Jedenfalls ohne dessen Zustimmung.

Das Vergabeverfahren von landwirtschaftlichen Patenten wird in Deutschland, sowie in anderen EU-Mitgliedsstaaten von den Vorgaben des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und der EU-Biopatentrichtlinie (RL 98/44/EG) geprägt. Vergeben werden in Europa Patente auf Tiere und Pflanzen in der Regel vom Europäischen Patentamt (EPA), das seinen Sitz in München hat.

Wie werden Patente in der Landwirtschaft angemeldet?

Wer ein Patent in der Landwirtschaft anmelden möchte, der sollte möglichst einen Anwalt für
Patentrecht zu Rate ziehen. Denn das Patentrecht ist ein extrem komplexes Rechtsgebiet und
der Bezug zu Biopatenten macht es für Laien noch undurchschaubarer.

Die eigentliche Patentanmeldung kann entweder online oder durch den Download der dafür
benötigten Unterlagen und deren postalische oder persönliche Abgabe beim deutschen Patent- und Markenamt in München.

Zunächst müssen die Fragen des Anmeldeformblatts möglichst präzise ausgefüllt werden. Dies allein reicht zur Anmeldung des Patents natürlich nicht aus. Hinzu kommen muss noch eine möglichst exakte technische Beschreibung der Erfindung. Für eine bessere Verständlichkeit kann diese unter Umständen durch eine Zeichnung ergänzt werden. Besonders wichtig ist außerdem die Ausführung der Patentansprüche. Durch diese wird festgelegt, welchen genauen Schutzumfang das Patent haben soll. Welche technischen Merkmale der Erfindung sind besonders schützenswert? Nachdem diese Unterlagen eingereicht wurden, können innerhalb von 15 Monaten oder alternativ auch direkt, die Zusammenfassung der Patentanmeldung sowie die Erfinderbenennung eingereicht werden.
Bei der Anmeldung eines Patents sollte man sich außerdem überlegen, ob dieses nur auf
nationaler Ebene geschützt werden soll, ein europäisches Patent angemeldet wird oder sogar
eine internationale Patentanmeldung angestrebt wird.

Welche Kosten entstehen bei einer Patentanmeldung in der Landwirtschaft?

Wie hoch die Kosten für eine landwirtschaftliche Patentanmeldung genau ausfallen, kann nicht pauschal beziffert werden. Abhängig ist die Höhe der Kosten beispielsweise davon, in welchem Land das Patent angemeldet wird und ob zur Unterstützung ein Anwalt für Patentrecht eingeschaltet wurde.

Wer ein deutsches Patent anmeldet, der wird für das Anmeldeverfahren an sich 40 bzw. 60 Euro bezahlen müssen. 40 Euro werden bei einer elektronischen Anmeldung erhoben und 60 Euro bei der Anmeldung in Papierform. Für Recherche und das Prüfungsverfahren durch die zuständige Behörde werden 300 und 350 Euro fällig. Hinzu kommen noch die Jahresgebühren für das Patent, die mit den Jahren steigen und von 70 bis 1940 Euro reichen.

Quelle: www.urheberrecht.de

Bildquelle: ML-Archiv