Das Land Nordrhein-Westfalen stellt 200.000 Euro zur Beschaffung von Drohnen mit Wärmebildkameras bereit / Ministerin Heinen-Esser:
Durch moderne Technik können Tiere vor dem Tod gerettet werden
Jedes Jahr sterben etliche Rehkitze bei Mäharbeiten. Sie werden von den Ricken, den weiblichen Rehen, im hohen Gras abgesetzt. Allein im tiefen Gras liegend, sind die geruchlosen Rehkitze für Fressfeinde so gut wie unauffindbar – leider auch für Landwirte mit ihren Mähgeräten. Der sogenannte „Drückinstinkt“ sorgt dafür, dass die Kitze reglos auf dem Boden verharren anstatt zu flüchten, wenn ihnen Gefahr droht.
Drohnen mit Wärmebildkamerasystemen und Echtbildübertragung können helfen, die Tiere vor dem Mähtod zu bewahren. Zur Unterstützung der Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung startet das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium ein neues Förderprogramm. Das Land stellt hierfür auf Antrag der Regierungsfraktionen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung.
„Die Landwirte praktizieren seit Jahren verschiedene Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze, der Einsatz von Drohnen kann dies erheblich unterstützen und vereinfachen“, sagt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser. „Unser neues Förderprogramm soll durch den Einsatz moderner Technik dazu beitragen, viele Tiere vor einem grauenvollen Tod zu retten.“
Die Ministerin rief die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften auf, die Chance zu nutzen und vom dem Programm rege Gebrauch zu machen: „Bis zur ersten Mahd bleibt noch genug Zeit, sich mit der neuen Technik vertraut zu machen.“ Landwirt- und Kreisjägerschaft sollten sich vor der ersten Frühjahrsmahd gut abstimmen, damit die Maschinen erst dann zum Einsatz kommen, wenn sich auf den betreffenden Flächen kein Jungwild mehr befindet.
Das neue Förderprogramm richtet sich gezielt an die nordrhein-westfälischen Kreisjägerschaften. Gefördert wird die Beschaffung geeigneter Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Rehkitzrettung. Die Zuwendung beträgt maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge können schriftlich an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Postfach 101052, 45610 Recklinghausen gestellt werden.
Weitere Informationen
Quelle: Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Bildquelle: ML
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