Mit Blick auf die zunehmenden Krähenschäden in der Landwirtschaft, wirft der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, den zuständigen Behörden mangelnde Unterstützung vor.
„Die Schäden durch Saat- und Rabenkrähen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Wirksame Gegenmaßnahmen scheitern oftmals an fehlenden Genehmigungen der Behörden. Die Betriebe werden im Stich gelassen und haben die Verluste durch die in Schwärmen auftretenden Krähen ohne jeglichen Schadensausgleich hinzunehmen.“
Betroffen sind sowohl der Ackerbau als auch der Gemüse- und Obstbau. Die Schäden gehen oftmals in die Zehntausende. Alle bisher umgesetzten Gegenmaßnahmen, wie eine Vergrämung durch Schussapparate, Vogelscheuchen und Vogelattrappen haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Deshalb müssen laut Hartelt die jagdlichen Möglichkeiten ausgeweitet werden.
Bei den Rabenkrähen sind die Unteren Jagdbehörden daher aufgefordert, Genehmigungen für gezielte Abschüsse der Rabenkrähe auch außerhalb der eigentlichen Jagdzeit zu erlauben. Noch effektiver wäre eine Aufhebung der sogenannten Schonzeit durch die Obere Jagdbehörde, also die Möglichkeit einer ganzjährigen Bejagung. Die Saatkrähe ist aktuell noch durch europäisches und nationales Recht geschützt und darf grundsätzlich nicht bejagt werden. Trotzdem kann die Obere Naturschutzbehörde Genehmigungen zum Abschuss einzelner Tiere zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher Schäden erteilen. Davon wurde aber bisher nicht ausreichend Gebrauch gemacht.
Aus Sicht des BWV-Präsidenten ist der Schutzstatus der Saatkrähe mittlerweile sowieso überholt. Die Population habe sich in den vergangenen Jahren mehr als stabilisiert. Zeitgleich werden die Lebensräume durch Versiegelung zerstört und die Saatkrähen aus städtischen Gebieten vergrämt, wo sie auch große Probleme verursachen. Die Schäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sind parallel hierzu angestiegen. Hartelt fordert vor diesem Hintergrund die Aufnahme der Saatkrähe ins Jagdrecht. Mehrmals habe er sich in den letzten Jahren an das rheinland-pfälzische Umweltministerium als Oberste Jagdbehörde des Landes gewandt und um Unterstützung gebeten – ohne Erfolg.
Sollten die zuständigen Behörden die möglichen Ausnahmen im Hinblick auf die Bejagung der Krähen weiterhin so restriktiv handhaben und auch das Ministerium untätig bleiben, ist eine Entschädigung der betroffenen Betriebe unerlässlich, so Hartelt. Es könne nicht tatenlos zugeschaut werden, wie die Krähen in einigen Regionen einen Großteil der Ernte zerstören.
Quelle: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
Bildquelle: ML-Archiv
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