„Endlich kommt bei dem für Niedersachsens Weidetierhaltern so wichtigem Thema Wolf Bewegung in die Politik. Die anstehenden Wahlen machen es anscheinend möglich“, freut sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers. Niedersachsen plant zum einen endlich den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen und zum anderen, die Rissbegutachtungen zukünftig von der Landwirtschaftskammer (LWK) anstatt den Wolfsberatern vornehmen zu lassen. „Das sind zwei wichtige Schritte für unsere Weidetierhalter“, erklärt Ehlers gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.

Wurden Weidetiere gerissen, haben die ehrenamtlichen Wolfsberater diese Risse begutachtet. „Das Umweltministerium plant, diese Aufgabe neu zu organisieren und sie an die Landwirtschaftskammer zu überführen, um eine rechtssichere Beurteilung zu erhalten“, berichtet Ehlers. Angesiedelt im LWK-Geschäftsbereich Forstwirtschaft werde zukünftig – wahrscheinlich zum Frühjahr 2022 – eine Gruppe eigenständig die Rissgutachten erstellen. Die Wolfsberater hingegen sollen wieder verstärkt ihrer Aufgabe des Monitorings und der Öffentlichkeitsarbeit nachgehen. „Das ist eine gute Entscheidung, denn es gab viel Licht und Schatten bei der bisherigen Vorgehensweise mit den Wolfsberatern. Betroffene Weidetierhalter fühlten sich oftmals nicht ernst genommen“, zeigt Ehlers auf. Mit der Landwirtschaftskammer hoffen die Weidetierhalter nun eine objektivere und vor allem auch schneller arbeitende Stelle als Lösung gefunden zu haben. „Die Arbeit der LWK hat sich schon bei der Zaunbauförderung bewährt, sodass wir auch bei der Bearbeitung der Rissgutachten guter Hoffnung sind. Bisher hat diese einfach zu lange gedauert, und den langen Atem haben unsere Weidetierhalter nicht mehr“, sagt Ehlers.

Das gelte auch für den vergangene Woche im niedersächsischen Landtag diskutierten Gesetzentwurf, den Wolf endlich ins Jagdrecht aufzunehmen. „Diesen Schritt begrüßen wir ausdrücklich, denn nicht nur Niedersachsens Weidetierhalter, sondern auch die Bevölkerung möchte eine Obergrenze haben, wie unsere repräsentative Umfrage zum Wolf ergeben hatte“, erklärt Ehlers. Der günstige Erhaltungszustand sei mit der hohen Reproduktionszahl der Wölfe längst erreicht. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht habe nicht nur die Weidetierhaltung, sondern auch der Arten- und Naturschutz eine Chance. „Zwar muss weiterhin eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vorliegen, aber die Jagdbehörde kann dann durch Verfügung für einen oder mehrere Jagdbezirke eine Jagdzeit für die Erlegung eines oder mehrerer Wölfe festlegen. Das wäre ein Lichtblick für Niedersachsens Weidetierhalter“, sagt Vize-Präsident Ehlers abschließend.

Quelle: Landvolk Niedersachsen

Bildquelle: ML-Archiv


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