Wir als Fachgruppe LSV Insektenschutz & Biodiversität beschäftigen uns seit April 2020 intensiv mit dem Thema Insektenschutz. Wir möchten Ihnen in diesem Papier die Problematik des Insektenschutzes kurz verdeutlichen: Insekten haben für uns Landwirte eine große Bedeutung. Es gibt ungefähr 1 Million bekannter Arten auf der Erde, dieser am meisten verbreiteten Tiergruppe, in Deutschland gibt es 33.000 Arten. Dabei wird zwischen Nutz- und Schadinsekten unterschieden. Die Nutzinsekten produzieren Naturstoffe (z.B. Honig). Sie sind Blütenbestäuber oder erhöhen als Bodenbewohner die Bodenfruchtbarkeit.

Insekten sind Nahrung für andere Tiere oder sind Gegenspieler von Schadinsekten. Schadinsekten verursachen Schäden durch Fraß an Kulturpflanzen (z. B. Kartoffel-, Borkenkäfer), an Lebensmittelvorräten (z. B. Schaben, Kornkäfer), an Textilien (z. B. Kleider- motten), an Holz (z. B. Hausbock, Borkenkäfer) und durch Übertragung der Erreger von Pflanzenkrankheiten sowie von Krankheiten des Menschen und der Tiere.

Wir möchten im Folgenden die Problematik der Insektenschutzpaket erläutern:
Mehrfach wurde von Frau Schulze und anderen Politikern die Angst geschürt, dass die Bestäubung von Pflanzen gefährdet wäre. Wie ist der Sachstand dazu?

Wir haben in den letzten Monaten mit diversen Wissenschaftlern gesprochen. Dazu haben wir einen Fragenkatalog zusammengestellt, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Durch keinen einzigen dieser Wissenschaftler wurde die Bestäubung von Pflanzen durch die Insektenrückgänge als gefährdet eingestuft. Jeder der das behauptet oder den Eindruck erweckt, outet sich als Ideologe und Apokalyptiker!

Welche wissenschaftlichen Grundlagen sind Grundlage für das Insektenpaket?
Die sogenannten Krefelder Insektenstudie (Hallmann et. al.) war der Auslöser, der die Insektenrückgänge in Schutzgebiete nachgewiesen hat. Hier wurden eindeutig keine Ursachen für die Rückgänge benannt. Bezüglich der Ursachenforschung und des Einflusses der Landwirtschaft auf Schutzgebiete, wurde im Anschluss das DINA Projekt ins Leben gerufen. Hier werden die allerersten Ergebnisse Ende 2021 erwartet. Wirklich Belastbares nicht vor Ende 2022.

Wie ist durch das Insektenschutzpaket der Erfolg für die Insektenwelt zu bewerten?
Im Prinzip ist es eine Frechheit, dieses Gesetzespaket unter dem Deckmantel des Insektenschutzes zu verkaufen. Sehr große Verursacher zu den Insektenrückgängen wurden nicht sanktioniert oder bewertet. Die Einschränkungen von Lichtverschmutzung betreffen fast ausschließlich die Naturschutzgebiete. Flächenverbrauch und Versiegelung wurden gar nicht erst angegangen. Der Einfluss von Wetter, Klimaveränderungen und Strahlungen wurden weder benannt noch in Erwägung gezogen. Auch der „wissenschaftliche Beirat für Biodiversität des BMEL“ sieht einen wesentlichen Forschungsbedarf, in Bezug auf den Klimawandel als Verursacher von Rückgängen (Wätzold 2020). Die massiven Auswirkungen fast aller weiteren Verursacher werden mit diesem Gesetzpaket einfach den Landwirten als Kollektivschuldner mitunterstellt!

Ohne diese gesicherte Grundlagen- und Ursachenforschung wird mit dem Paket auf landwirtschaftliche Nutzfläche zurückgegriffen und die Reduzierung des synthtischen Pflanzenschutzes als sinnvolle Maß-nahme gesehen.


Warum sind die Landwirte so massiv gegen dieses Paket?
Die Landwirte sind nicht gegen Insekten oder Insektenschutz. Auch wenn gerne dieser Eindruck erweckt werden soll. Lichte Eichenwälder und Restbestände der Birken-Kieferwälder waren die vorherrschende Waldzusammensetzung, als der Mensch langsam sesshaft wurde. Die in Mitteleuropa bekannte Artenvielfalt hat Ihren Ursprung in der Kulturlandschaft, das heißt in der Bewirtschaftung durch den Menschen. FFH Gebiete wurden deswegen ausgewiesen und attraktiv für die zu schützenden Arten, weil sie so einzigartig sind und nicht, weil man sie verändern muss!

Außerdem wurden bei jeder FFH Gebiets- Ausweisung alle Bedenken mit dem Argument weggewischt, dass eine Landwirtschaft nach „guter fachlicher Praxis“ zukünftig immer möglich bleibt. Auch in Naturschutzgebieten geht dieser Vertrauensschutz zwischen Landwirten und Politik massiv verloren. Seit Jahr-zehnten werden zum Beispiel am Bodensee oder im Rheintal Obst Gemüse und Wein erfolgreich und divers angebaut. Hier drohen durch einen Schutzstatus unabhängig vom Vertrauensverlust massive Einkommensverluste durch Einschränkungen. Die betroffenen Betriebe verlieren erhebliche Marktanteile und können ihre Kontrakte nicht mehr erfüllen. Außerdem muss klargestellt sein, dass es sich bei jedem Zugriff auf Flächen, um EIGENTUMSFLÄCHEN der Landwirte handelt. Und jede Einschränkung kostet Geld! Sowohl durch die eingeschränkte bzw. unmögliche Bewirtschaftung als auch durch die Wertverminderung. Bestehende Sicherungen von Stallbauten oder anderen landwirtschaftlichen Gebäuden sind nicht mehr gewährleistet

Warum ist ein Unterschutzstellen von artenreichem Grünland, Streuobstbeständen und Steinriegel kritisch zu sehen?
Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren sehr deutlich gelernt, dass derjenige, der freiwillig etwas Gutes macht, oft dafür bestraft wird. Wer aus freien Stücken eine Obstbaumwiese angelegt hat, wird nun dauerhaft in der Bewirtschaftung eingeschränkt. Es ist vollkommen unabsehbar, welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Auch wenn es eventuell Ausnahmen für gewerblich genutzte Anlage geben soll. Anhand der politischen Zusagen bei den FFH Gebieten, sehen Sie, welchen Wert solche Aus-nahmen in Zukunft haben werden.

Wo liegt die Problematik bei den Abständen zu Gewässern?
Zum einen werden hier mindestens 140.000 ha aus der Bewirtschaftung genommen, obwohl durch die Zulassung von PSM schon wissenschaftlich fundierte Abstände geregelt sind.
Außerdem wird nicht auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen. Wo möglich sind breite und be-pflanzte Uferstreifen vorhanden; eine Eutrophierung von PSM wäre vollkommen ausgeschlossen. Trotz-dem müssen weitere fünf Meter aus der Bewirtschaftung genommen werden. Die alleinige Aussage, dass eine nicht bewirtschaftete Fläche mehr Insekten ein Zuhause bietet als eine bewirtschaftete, berechtigt nicht zu so massiven Einschränkungen. Als Konsequenz daraus wäre jede Art von Ackerbau obsolet.

Warum ist den Landwirten der Pflanzenschutz so wichtig?
Alle Nutzpflanzen werden seit Jahrhunderten bzw. seit Jahrtausenden gezüchtet. Dadurch werden sie nicht nur leistungsfähiger und ertragreicher, sondern auch bekömmlicher! Unsere heutigen Kulturpflanzen sind also nicht evolutionär gewachsen, sondern das Resultat aus Zucht- und Auswahlverfahren. Natürliche Abwehrmechanismen wurden herausgezüchtet, um sie für die humane Ernährung bekömmlich zu machen, was sie aber eben auch anfällig machen für Krankheiten und Schadinsekten. Hier kommt dem chemischen Pflanzenschutz als Teil des integrierten Pflanzenschutzes eine besondere Bedeutung zu. Seine Aufgabe ist es, die Erträge und Qualitäten zu sichern und nicht wie häufig angenommen die Erträge zu steigern. Er hilft der Kulturpflanze sich auf der Fläche zu behaupten, er schützt vor bakteriellen, pilzlichen und virulenten Krankheiten und vor Schädlingsbefall. Das Resultat ist ein unbeschädigtes und unbelastetes Erntegut. Zudem ist es nachgewiesen, das gesunde Pflanzen eine bessere Wasser- Nährstoff- und Energieeffizienz aufweisen und geringere Mykotoxinbelastung.

Insektizide: Alle Landwirte wissen, dass die Landwirtschaft immer auf eine intakte Insektenwelt angewiesen ist: raubende Insekten fressen Schädlinge, Insekten sind mit verantwortlich für die Gewässerreinigung und für das Bodenleben und natürlich nicht zuletzt für die Bestäubung. Dennoch kann es durch Insektenfraß zu beträchtlichen Schäden kommen. Läuse beim Getreide, Borkenkäfer bei der Fichte, Kohlweißlinge, Rapsglanzkäfer, Kartoffelkäfer und einige andere können zu Totalschäden in den Früchten führen. Um die Notwendigkeit einer Behandlung abzuwägen, wird ein sogenanntes Schadschwe-lenprinzip angewandt. Eine Absicherung muss möglich bleiben, um überhaupt einen diversen Anbau gewährleisten zu können.

Herbizide: Im ökologischen und konventionellen Anbau werden die Kulturpflanzen in Reinkultur ange-baut. Ziel auf der Fläche ist es, dass sich die Hauptkultur gegenüber der Konkurrenz durchsetzt und am Ende die Kulturpflanze geerntet werden kann. Außerdem muss das extreme Vermehrungspotential der Beikräuter unterbrochen werden. Dem konventionellen Anbau stehen zur Bekämpfung der Beikräuter verschiedene Herbizide zur Verfügung. Ohne diese Herbizide müssen die Beikräuter mechanisch, wie im ökologischen Anbau beseitigt werden. Die Bodenbewegung durch Pflug, Striegel und Hacke führen zur Zerstörung des Bodenlebens, erhöhten CO2 Emissionen durch Humusabbau, einer erhöhten Erosions-gefahr und ist eine Gefahr für Bodenbrüter, Amphibien, Eidechsen und Niederwild. Des Weiteren wer-den beim ökologischen Anbau nur etwa 40% bis 60% der Menge im Vergleich zum konventionellen An-bau geerntet, daher weist der ökologische Anbau einen höheren Biodiversitätsverlust pro Einheit Ernte-gut gegenüber dem konventionellen Anbau auf!

Häufig wird behauptet, die sichere Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln, würden durch solche Gesetze und Verordnungen nicht gefährdet. Wie stellt sich die Sachlage dar?

-Durch die geplanten Einschränkungen besteht die Gefahr das circa 750.000 ha Nutzfläche nicht mehr mit Herbiziden und Insektiziden ausreichend geschützt werden können.
-Über 100.000 ha Obstflächen, welche durch die Bewirtschaftung so wertvoll geworden sind, werden nun unter Biotopschutz gestellt.
-Bei 5m breiten Grünstreifen entlang von Gewässern ohne Nutzung fallen ca. 142.000 ha vollständig aus der Produktion.

Bei einem derzeitigen Selbstversorgungsgrad von ca 85% und dem Wegfall von über 6% Nutzfläche (1Mio ha) wird sich die Situation nicht verbessern! Besonders dramatisch zeigt sich die Situation bei der Versorgung mit Obst und Gemüse. Hier werden nur 30 Prozent in der Heimat produziert und der Anteil, der zukünftig importiert werden muss, wird sich weiter erhöhen.

Aber was gehen uns die Probleme der Länder an, wo die Lebensmittel produziert werden.
Wo liegt die Problematik im Zusammenhang mit den Ländervereinbarungen, wie zum Beispiel dem „Niedersächsischem Weg“?

In Niedersachsen wurde unter dem Namen „Niedersächsische Weg“ eine Vereinbarung mit entsprechenden Gesetzesänderungen im Konsens mit den Umweltverbänden, der Politik und den Landwirtschaftsverbänden getroffen. Kernelemente der Vereinbarung sind der finanzielle Ausgleich für zusätzliche Auflagen und der Vertragsnaturschutz. Wichtiges Kriterium für einen Erfolg, ist die ständige Evaluierung der Maßnahmen. Nur so ist in Zukunft gesichert, dass die Bemühungen und auch Einschränkungen seitens der Landwirtschaft auch den Insektenrückgang stoppen können. All dies finden wir in dem Insektenschutzpaket nicht, schlimmer noch, mit den jetzigen Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz und in der Pflanzenschutzmittel Durchführungsverordnung werden die Ländervereinbarungen kontrakariert und die rechtlichen Grundlagen entzogen. Eine vereinbarte Förderung wäre nicht mehr möglich. Kooperative Elemente werden durch Ordnungsrecht ersetzt!

Was wären bessere Alternativen für den Insektenschutz?
Allem voran steht eine umfassende Ursachenforschung. Erst auf Grundlagen dieser Daten können effektive Maßnahmen entwickelt werden. Diese Maßnahmen müssen durchgeführt werden und im Anschluss evaluiert werden und an ihrem Erfolg gemessen werden. Die Landwirtschaft kann Flächen als Dienstleistung für gezielte Maßnahmen zur Verfügung stellen, dabei darf aber ihre eigentliche Aufgabe, die Herstellung von gesunden Nahrungs- und Futtermitteln nicht vergessen werden. Daraus folgt, es darf keine flächendeckende Extensivierung geben, sondern eine Trennung erfolgen von Flächen, die dem landwirt-schaftlichen Zweck dienen und Flächen, die im Rahmen eines Biotopverbundes dem Artenschutz dienen.

Um den Insektenschutz voranzubringen, ist es zum einen notwendig, dass möglichst viele verschiedene Pflanzen wachsen, welche auch zu unterschiedlichen Zeiten blühen. Kleine aber mehrjährige Teilflächen, welche gezielt bewirtschaftet werden, haben einen wesentlich größeren Erfolg, als ein Verbot von Herbiziden! Des Weiteren fehlt es den Insekten häufig an offenen und schnell erwärmbaren Bodenflächen. Diese müssen aktiv geschaffen und offengehalten werden. Um Beide Ansätze zu erreichen, wäre zum Beispiel die Anlage von Insektenwällen ideal. Diese lassen sich jedoch nur mit gezielten Anreizen realisieren und nicht mit einer Verbotspolitik!

Zusammenfassend muss man sagen, dass dieses Gesetzpaket nicht dem Insektenschutz dient oder dienen kann. Dieses wird besonders auch dadurch gezeigt, dass keinerlei Klausel enthalten ist, wie mit den vorgeschriebenen Einschränkungen im Insektenschutzpaket umzugehen ist, wenn sich die Situation in der Insektenwelt verbessert. (Kein Verbesserungsgebot wie in der Düngeverordnung). Selbst ein Nach-weis von Verbesserungen über Eigeninitiativen wäre nicht möglich, da Insektenfallen auch genehmigungspflichtig werden!

Dieses Paket dient aus unserer Sicht einzig und allein dazu landwirtschaftliche Nutzflächen zu entwerten, um diese dann unter Umständen auch günstig dem Naturschutz zuführen zu können.

Quelle: LsV Fachgruppe Insektenschutz & Biodiversität – Frank Kisfeld insektenschutz@landschafftverbindung.de

Bildquelle: ML-Archiv


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