Im Jahr 2022 werden in Bayern 5 072 landwirtschaftliche Grundstücke (ohne weitere Gegenstände, Rechte und Pflichten) mit einer Fläche von 6 300 Hektar für insgesamt 479,3 Millionen Euro verkauft. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, errechnet sich daraus ein durchschnittlicher Kaufwert von 76 081 Euro je Hektar. Die durchschnittlichen Kaufwerte je Hektar unterscheiden sich je nach Region zum Teil erheblich. Die Bandbreite reicht dabei von 25 905 Euro in Oberfranken bis 138 527 Euro in Niederbayern.
Fürth. Auf Basis der Meldungen der bayerischen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückwerte ermittelt das Bayerische Landesamt für Statistik für das Jahr 2022 den Verkauf von 5 072 landwirtschaftlichen Grundstücken in Bayern mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 6 300 Hektar. Es handelt sich um Grundstücke ohne weitere Gegenstände, Rechte und Pflichten mit einer Mindestgröße von 1 000 Quadratmetern. Im Vergleich zum Jahr 2021 wurden somit 454 Kauffälle weniger erfasst. Die Kaufsumme im Jahr 2022 beträgt insgesamt 479,3 Millionen Euro (2021: 486,5 Millionen Euro). Je Verkaufsfall werden durchschnittlich 1,24 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche veräußert. Bei 60,9 Prozent der Kauffälle liegt die verkaufte Fläche unter einem Hektar, in lediglich 2,7 Prozent der Fälle wechseln mindestens fünf Hektar ihre Eigentümerin bzw. ihren Eigentümer.
Im Schnitt werden im Jahr 2022 im Freistaat landwirtschaftliche Grundstücke zum Wert von 76 081 Euro je Hektar (7,61 Euro je Quadratmeter) verkauft. Der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Kaufwerten je Hektar ist in den einzelnen Regierungsbezirken erheblich. Am höchsten ist er mit 138 527 Euro in Niederbayern und 137 228 Euro in Oberbayern. Der niedrigste Verkaufswert errechnet sich mit 25 905 Euro für den Regierungsbezirk Oberfranken. Deutlich unter dem Landesmittel liegt auch der in Unterfranken erzielte Hektarerlös (35 019 Euro).
Hinweise:
Die Ergebnisse stammen aus der Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke. Sie umfasst sämtliche von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte gemeldeten Kauffälle von landwirtschaftlich genutzten Flächen, von denen angenommen werden kann, dass sie auch nach dem Kauffall weiterhin – d.h. in einem zumindest überschaubaren Zeitraum – landwirtschaftlich genutzt werden, und zwar ab einer Größe von mindestens 0,1 Hektar, also mindestens 1 000 Quadratmetern bzw. 10 Ar. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräußert wurden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass es sich bei der Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke methodisch um keine echte Preisstatistik handelt, sodass die durchschnittlichen Kaufwerte für einen regionalen und zeitlichen Vergleich nur bedingt aussagekräftig sind. So wird der Verkaufspreis bei jeder Grundstückstransaktion durch andersgeartete kauffallspezifische Eigenschaften wie Bodenqualität, Lage, Grundstücksgröße oder auch familiäre Beziehung zwischen Veräußerer/in und Erwerber/in maßgeblich beeinflusst.
Die Statistik der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke wurde neu konzipiert. Die überarbeitete Statistik hat ab dem Berichtsjahr 2021 Gültigkeit. Im Mittelpunkt der Überarbeitung standen begriffliche Anpassungen, Standardisierungen von Merkmalsausprägungen sowie die Aufnahme neuer Merkmale. Eine Revision zurückliegender Ergebnisse findet nicht statt. Zudem erfolgte in Bayern ein Wechsel der Berichtsstellen von den Finanzämtern hin zu den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Ab dem Berichtsjahr 2021 ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren nicht mehr möglich.
Quelle: Landesamt für Statistk
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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