Gewässerrandstreifen sind ein zentrales Element, um den Schutz und die naturnahe Entwicklung der Gewässer weiter zu verbessern. Auf einer Breite von fünf Metern dürfen sie deshalb nicht mehr acker- und gartenbaulich genutzt werden. Die EU-Kommission hat jetzt die Ausgleichsregelung des Bayerischen Umweltministeriums und des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums für die Landwirte gebilligt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München:

2021 wird das Jahr der Flüsse und Bäche. Unser Ziel sind renaturierte und ökologisch funktionsfähige Fließgewässer und Auen sowie eine noch bessere Vernetzung der Lebensräume. Gewässerrandstreifen sind Hot Spots für die Artenvielfalt. Ich will entlang unserer Gewässer blühende Bänder schaffen, die sich als Lebensadern für Tiere und Pflanzen durch Bayern ziehen. Die EU hat uns jetzt grünes Licht für Ausgleichszahlungen an die Landwirte gegeben. So können wir ein wichtiges Signal der Partnerschaft senden. Das ist ein großer Schritt auf unserem Weg zu mehr Artenvielfalt und Gewässerschutz.“

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber unterstrich: „Wasser ist das kostbarste Element unserer Erde, es ist Grundlage des Lebens für Menschen, Tiere und Pflanzen. Die Landwirte haben ein ureigenes Interesse, nachhaltig mit dieser Ressource umzugehen. Sie sorgen für effektiven Gewässerschutz und vielfältige Ökosysteme an unseren Bächen und Flüssen. Dabei verzichten sie im Interesse der Allgemeinheit auf die Nutzung von Flächen und schaffen wertvolle Lebensräume. Wir lassen die Landwirte mit dieser Aufgabe nicht allein. Dass sie dafür einen Ausgleich bekommen ist nur fair. Dies ist ganz im Sinne der Gespräche zu mehr Artenvielfalt am Runden Tisch von Landtagspräsident a. D. Alois Glück. Mit der Genehmigung aus Brüssel können wir einen wichtigen Teil des Versöhnungsgesetzes endlich umsetzen.“

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben durch das Volksbegehren zum Artenschutz besteht die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens fünf Metern an eindeutig erkennbaren Gewässern, auch wenn sie nur zeitweise Wasser führen. Mit der jetzt von der EU-Kommission genehmigten Ausgleichsregelung erhalten Landwirte in den ersten fünf Jahren 500 Euro pro Hektar und Jahr und in den darauffolgenden Jahren 200 Euro pro Hektar und Jahr. Dafür stellt das Umweltministerium jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit.

Die Abwicklung der Ausgleichszahlungen erfolgt über die Landwirtschaftsverwaltung.

Ansprechpartner sind die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Anträge können ab Mitte März im Rahmen des Mehrfachantrags gestellt werden. Dabei ist auch eine rückwirkende Antragstellung für solche bereits im Jahr 2020 angelegten Gewässerrandstreifen möglich, die vom Antragsteller im Rahmen der Mehrfachantragstellung 2020 in der Feldstückkarte erfasst wurden.

Mit dem Volksbegehren Plus ist im Bayerischen Wassergesetz ein angemessener Geldausgleich für Einschränkungen bisher zulässiger und tatsächlich ausgeübter Nutzungen an Gewässerrandstreifen (nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz) möglich. Danach ist untersagt, entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer – ausgenommen künstliche Gewässer sowie Be- und Entwässerungsgräben – in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen.

Auf staatlichen Flächen geht der Freistaat Bayern mit gutem Beispiel voran: Auf Grundstücken des Freistaats an Gewässern 1. und 2. Ordnung ist ein 10 Meter breiter Gewässerrandstreifen einzuhalten, auf dem acker- und gartenbauliche Nutzung sowie zusätzlich der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln untersagt sind.

Gewässerrandstreifen sind prägend für das Landschaftsbild und haben wichtige Funktionen im Naturhaushalt und beim Gewässerschutz. Sie sind Puffer gegen Stoffeinträge wie etwa Pflanzenschutzmittel, bieten Schutz vor Abschwemmungen und können artenreiche Lebensräume begründen.

Weitere Informationen zu Gewässerrandstreifen in Bayern unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmuv_wasser_016.htm.

Bildquelle: ML-Archiv