Leider werden die Bedenken der Praktiker weiter ignoriert.

Um einer möglichen Ordnungswidrigkeit im Fall eines Verstoßes bei der Gülleausbringung zuvor zu kommen, machen wir hiermit auf die fehlende Grundlage und Nachweis der NH3 Emission laut NEC aufmerksam. Die IG gesunde Gülle erlaubt jedem Landwirt sich aus dem Pool an Informationen und Publikationen, die sich auf der Seite www.ig-gesundegülle.de befinden, frei zu bedienen. Aktuell sind einige Gerichtsverfahren und Widersprüche in Bayern anhängig.

Wir sind nicht GEGNER einer bodennahen Ausbringtechnik – sondern lösungsorientierte Bauern, welche die NH3 Emissionsreduktion im Sinne der NEC Richtlinie mit nachweisbaren Zielen EINFACH, KOSTENGÜNSTIG, BELEGBAR und EFFEKTIV durch alternative Maßnahmen und Verfahren umsetzen möchten.

Liebe Kollegen,

aktuell haben wir niedere Temperaturen, mit deren Hilfe jede Gülle emissionsarm mit dem Breitverteiler ausgebracht werden kann. Dies bestätigen die bisherigen Forschungen. Die bodennahe Gülleausbringung hat bei diesen Temperaturen keine signifikant geringeren Emissionen als der Breitverteiler. Die nächtlichen Bodenfröste eignen sich ideal dazu, um mit kleinen und leichten Güllefässern behutsam eine Düngung vorzunehmen und dabei die Bodenstruktur nicht zu verletzten.

Statt die Düngung des wertvollen, organischen Mehrnährstoffes aktuell den Winterkulturen auf bestellten Ackerland direkt ins Maul der Pflanzen zuzulassen, verbarrikadiert sich der
Verordnungsgeber hinter Schreibtischen.

Man setzt lieber auf Schleppschuh-Monstertechnik und verbietet die von der EU favorisierte gute fachliche Praxis. Ohne wissenschaftlich tragfähige Versuche und verifizierbare Emissionsmessungen, wird eine bewährte und naturverträglich angewendete Ausbringmethode verboten.

  • Tausende von wertvollen und voll einsetzbaren Güllefässern werden per Verordnung ohne wissenschaftlich tragfähige Prüf- Messmethoden einem Totalschaden zuführt.

Die Haftungsfragen für die Wertvernichtung des fremden Eigentums ist nicht geklärt.

Die Gülle bleibt somit lieber in der Grube und teuer importierter, mit fossilen Energieträgern erstellter Kunstdünger wird mit der Breitverteiltechnik auf das Wintergetreide und bestellte Ackerland gestreut. Wer diese Art der Arbeitsweise uns Bauern durch einen Verordnungswahn zwangsvorschreibt, macht sich an der Nitratauswaschung im Grundwasser von Amtswegen mitschuldig.

Die LfL Spitalhofversuche z.B. Nr. 458 bestätigen, dass der Einsatz von Mineraldünger die Nitratauswaschung unverhältnismäßig hoch ansteigen lässt. Humusaufbau und CO2 Speicherung verlangen den Einsatz organischer Düngung. Nach wie vor fehlt der Beleg, dass die neue Ausbringvorschrift die behauptete Emissionsminderung in der Praxis gewährleistet und garantiert. Die Emissionsreduktion der bodennahen Ausbringtechnik erfüllt nicht die gewünschte und erhoffte Zielvorgabe der NEC Richtlinie.

www.ig-gesunde-gülle.de 09.03.2021

  • Wir fordern eine sofortige Aufhebung der Verpflichtung zur zwangsweisen bodennahen Ausbringtechnik.
  • Wir fordern den wissenschaftlich tragfähigen, verifizierbaren tatsächlichen Reduktionsnachweis von NH3 durch die vorgeschriebene bodennahe Ausbringtechnik ein. Diese muss wiederholbar, vergleichbar, unter allen Witterungsverhältnissen unabhängig vom phWert und der Gülleart sowie des TS Gehalts unter Berücksichtigung eventuell entstehender Verschiebung z.B. durch die Zunahme von Lachgasbildung erfolgen.
  • Wir fordern den Beleg der Verhältnismäßigkeit der Anschaffungskosten gegenüber der tatsächlichen NH3 Reduktion durch bodennahe Ausbringung und der Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Zwangsverordnung, welche für viele Familienbetriebe existenzbedrohend ist. Zumal in Zukunft trotz der bodennahen Schleppschuhtechnik weitere Auflagen durch Separation, Stallabluftfilter und Grubenabdeckung drohen.
  • Wir fordern den Nachweis, dass eine Lebensmittelverunreinigung in Folge von Futterverschmutzung (Güllewürste) ausgeschlossen werden kann. Wir Bauern werden keine Forschungsergebnisse akzeptieren, welche praxisferne Versuchseinstellungen beinhalten. Zum Beispiel die Probeentnahme mittels Handscheren oder Parzellendreschern. Versuche müssen in unterschiedlichen klimatischen Gebietskulissen und mit praxisbewährter Gülle-/ Gerätetechnik wie Mäh-, Zett-, Schwad- und Pickup-Ernteladetechnik durchgeführt werden. Das Maul der Kuh ist die beste Futteranalyse in Bezug auf die Verschmutzung und Tierwohl.
  • Wir fordern den Nachweis, dass die oben beschriebene Situation durch vermehrten Mineraldüngereinsatz im Frühjahr – statt leichter und bewährter Gülleausbringtechnik – zu keiner erhöhten Nitratbelastung kommt.
  • Wir fordern die sofortige aktive Unterstützung, Untersuchung und Forschung in alle denkbar und möglichen alternativen Maßnahmen (z.B. einer Güllebehandlung, Fütterungsstrategien) welches zu signifikanter Emissionsreduktion führt. Diese im Geist und Willen der EU zielführenden Möglichkeiten, sollen alternativen zur bodennahen Ausbringtechnik aufzeigen. Dies stellt eine Erfüllung nach §6 Abs3 dar. Die DÜV ist nicht nachvollziehbar und in der Praxis nicht belegbar. Die Einbeziehung der Praktiker ist dabei Voraussetzung.
  • Wir fordern die Anerkennung individueller, einzelbetrieblicher Emissionsreduktionsmaßnahmen durch die zuständigen Landesbehörden.

Wir Bauern sind nicht mehr willig jede Schreibtischentscheidung der EU oder der Bundesregierung kommentarlos hinzunehmen. Länderspezifische Regelungen müssen den unterschiedlichen Agrarstrukturen eines Landes angepasst sein. Organisationen und Interessenvertreter der Landwirte – welche ernsthaft die Interessen der Bauern vertreten –
müssen sich der Düngeverordnung fachlich und juristisch annehmen. Die Möglichkeit einer Einstweiligen Verfügungen bei Verwaltungsgerichten zu erwirken, sollte das Minimalziel eines Verbandes sein. Die Abwägung und Verhältnismäßigkeit muss bei jeder Verordnung gegenüber dem Nutzen und der Belastung ausgewogen, überprüfbar und nachvollziehbar sein.

Eine Prüf- Messmethodik der Emissionsquelle ist daher unerlässlich. Ohne dies ist eine
Bewertung nicht möglich.

Die Zeit ist reif – es reicht!

Wir fordern den wissenschaftlichen Beleg und die Rechtfertigungen aller Zwangsmaßnahmen aus §6 der DÜV anhand mess- und belegbarer NH3 Emissionsmesstechnik zu überprüfen und deren Wirksamkeit im Sinne einer Emissionsmessung festzustellen. Ohne diese ist die Grundlage zur Abwägung der Maßnahmen nicht gegeben. Wenn ein Landwirt Investitionen von 80.000 bis 120.000 € fremdfinanziert stemmen muss, dabei eine Emissionsreduktion nicht garantiert werden kann – ist jede rechnerische Emissionsreduktion außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit.

Wir Bauern sind nicht das Problem – sondern Teil der Lösung!

Wir werden für euch weiter am Ball bleiben. Eure Aufgabe ist es nun, die Politik mit diesen Fakten zu konfrontieren und auf zukunftsträchtige Lösungskonzepte für uns Bauern zu drängen. Ein wesentlicher Lösungsbaustein wird die biologische Wirtschaftsdüngeraufbereitung sein, welche die Emissionen in der Gülle reduziert, Humus aufbauend wirkt und CO2 Speicherung mit sich bringt. Nur dadurch ist überhaupt ein Zertifikate-Handel mit uns Bauern möglich. Die Mikrobiologie als aktiv Unterstützer lebendiger und humusreicher Böden, bringt uns in die Unabhängigkeit von der Nitratbelastung aus dem Mineraldünger.

Über Zwanzig Jahre hat man die Alternativen z.B. einer Rotte-Gülle und
Aufwertung eigener Wirtschaftsdünger verschlafen. Dafür brennt jetzt die Hütte.

ZITAT: (1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller
Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden.

1) Bedenken der fachlichen Anforderung an eine Emissionsarme Gülleausbringung laut DÜV – ein Positionspapier vom 15.12.2018
2) Zusammenfassung und Leitfaden für das Treffen der IG gesunde Gülle im bayerischen Landtag am 19.03.2019
3) Brandbrief an Herrn Friedrich Mayer – inkl. Anlagen 13.09.2019
4) Widerspruchsbegründung gegen die Allgemeinverfügung und Ablehnungsbescheid in Bezug auf die Vorgaben der Düngeverordnung §6 „Ausbringtechnik“ – 02.04.2020
5) Inhaltlicher Verweis auf mein Mail vom 14.01.2019 – um 15:05 Uhr – gesendet von info@schleppschlauch-nein-danke.de
6) Inhaltlicher Verweis auf mein Mail vom 13.02.2019 – um 16:53 Uhr – gesendet von info@schleppschlauch-nein-danke.de
7) Inhaltlicher Verweis auf mein Mail vom 03.12.2019 – um 16:57 Uhr – gesendet von info@schleppschlauch-nein-danke.de
8) Umweltverträglichkeitsprüfung BMEL 02042020 (meine persönlichen Ergänzungen Allgemeiner Art zur Düngeverordnung) sind in Besitz

Quelle: IG gesunde Gülle

Bildquelle: ML-Archiv


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