Hessen stoppt Zusatzauflagen in „Roten Gebieten“ – späte Einsicht, aber richtiges Signal

Hessen stoppt Zusatzauflagen in „Roten Gebieten“ – späte Einsicht, aber richtiges Signal

Das Hessische Landwirtschaftsministerium setzt den Vollzug der zusätzlichen Auflagen in den sogenannten nitratbelasteten „Roten Gebieten“ vorläufig aus. Damit werden verschärfte Anforderungen bis auf Weiteres nicht kontrolliert, und bereits festgestellte Verstöße haben keine Auswirkungen auf EU-Fördermittel. Wichtig: Alle übrigen Regelungen der Düngeverordnung gelten weiter, so dass der Grundwasserschutz formal bestehen bleibt – getragen vor allem von der fachlichen Praxis der Landwirte.

👉 Zur Einordnung, was „Rote Gebiete“ eigentlich bedeuten und welche Auflagen dort gelten, siehe: Rote Gebiete, Gelbe Gebiete – Was bedeutet das für den Landwirt?


Gerichtsurteil offenbart Schwächen des Düngerechts

Die Aussetzung der hessischen Regelungen ist eine direkte Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2025, das die Bayerische Allgemeine Verwaltungs- und Düngeverordnung für unwirksam erklärte – mit bundesweiter Signalwirkung. In Hessen sind beim Verwaltungsgerichtshof Kassel derzeit mehrere ähnliche Verfahren anhängig, sodass eine Unwirksamkeit auch hier möglich ist. 

Dieses Urteil verdeutlicht:

  • Die derzeitige rechtliche Grundlage für „Rote Gebiete“ ist nicht ausreichend robust,
  • Betroffene Landwirte leiden unter rechtlicher Unsicherheit und faktischen Betriebseinschränkungen,
  • Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, ein verfassungskonformes, klares Düngerecht zu schaffen.

Planungssicherheit – aber nur Übergangslösung

Hessen betont, dass die Aussetzung vor allem der Planungssicherheit für die Düngesaison ab Februar dienen soll. Für viele Betriebe ist das ein wichtiger Schritt, denn unter rechtlicher Unsicherheit kann niemand sinnvoll wirtschaften.

Gleichzeitig stellt das Ministerium klar, dass dies keine dauerhafte Lösung ist. Vielmehr wird geprüft, belastende Regelungen zu streichen und zugleich Entlastungen für Betriebe zu erhalten.


Bund und Länder müssen gemeinsam handeln

Das Bundesverwaltungsgerichtsurteil macht deutlich, dass das gesamte Düngerecht reformiert werden muss – nicht nur punktuelle Verwaltungsvorschriften. Hessen steht hierzu im Austausch mit dem Bund, der bereits Schritte zur Weiterentwicklung der Düngeverordnung eingeleitet hat.

Klar muss sein:

  • Der Schutz des Grundwassers ist wichtig,
  • Das darf jedoch nicht zu einer rechtlichen und praktischen Überforderung der Betriebe führen.

Fazit aus Sicht der Landwirtschaft

Kurzfristig richtig:

  • Planungssicherheit für die anstehende Düngesaison.

Mittelfristig dringend nötig:

  • Abbau überzogener Auflagen in den „Roten Gebieten“.

Langfristig unverzichtbar:

  • Ein neues, klar gesetzlich verankertes Düngerecht, das den Grundwasserschutz mit der Realität der Landwirtschaft verbindet.

Denn ohne eine wirtschaftlich tragfähige Landwirtschaft gibt es weder Nachhaltigkeit noch Gewässerschutz in der Fläche.

Quelle: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt,Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Bildquelle: Moderner-Landwirt Archiv

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