Bundesverwaltungsgericht erklärt Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für nichtig!
Historisches Urteil für Bayerns Landwirtschaft: Der jahrelange Einsatz zahlreicher Landwirte und Interessensgemeinschaften und des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) hat sich ausgezahlt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt.
Damit ist klar: Die bisherige Rechtsgrundlage zur Ausweisung sogenannter „roter“ und „gelber“ Gebiete genügt nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
⚖️ Grundrechte verletzt
Nach Auffassung des Gerichts verstößt § 13a Abs. 1 der Düngeverordnung (DüV) gegen zentrale rechtsstaatliche Prinzipien.
Die Vorschrift sei zu unbestimmt, um als Grundlage für Eingriffe in die Eigentumsrechte und die Berufsfreiheit von Landwirten zu dienen.
„Aus § 13a Abs. 1 DüV ergibt sich nicht mit hinreichender Bestimmtheit, welche Gebiete als belastet auszuweisen sind und infolgedessen verschärften Düngebeschränkungen unterliegen“,
so das Gericht in seiner Begründung.
Auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) sei dafür nicht ausreichend, da sie nur Behörden binde und keine Außenwirkung habe.
📍 Was das Urteil konkret bedeutet
- Die bestehenden roten und gelben Gebiete in Bayern sind ab sofort ungültig.
- Eine Neuausweisung dieser Gebiete in der bisherigen Form ist nicht möglich.
- Es gilt derzeit das allgemeine Düngerecht, ohne die zusätzlichen Auflagen der roten und gelben Gebiete.
Landwirte müssen sich weiterhin an die grundlegenden Vorgaben der Düngeverordnung halten, sind jedoch von den zusätzlichen Verschärfungen befreit.
🚜 BBV fordert praxisnahe Neuregelung
Der Bayerische Bauernverband begrüßt das Urteil als wichtigen Erfolg und kündigt an, sich in den anstehenden Gesprächen mit Politik und Verwaltung für praxistaugliche, transparente und verursachergerechte Regelungeneinzusetzen.
„Unser Ziel ist, dass landwirtschaftliche Betriebe endlich wieder Planungssicherheit und Handlungsfreiheit haben“,
so ein Sprecher des BBV.
Viele Betriebsleiter hätten in den letzten Jahren erhebliche wirtschaftliche Belastungen durch die pauschalen Gebietsausweisungen hinnehmen müssen.
Das Urteil sei daher ein Meilenstein für eine gerechtere Ausgestaltung des Düngerechts.
🌾 Ein Etappensieg mit Signalwirkung
Das Bundesverwaltungsgericht stärkt mit diesem Urteil nicht nur die Position bayerischer Landwirte, sondern setzt ein deutliches Signal an den Bund:
Künftige Regelungen zur Düngung und Nitratbelastung müssen rechtsstaatlich sauber, wissenschaftlich fundiert und praxistauglich gestaltet werden.
Für die Landwirte in Bayern gilt nun – zumindest vorübergehend –:
„Rote“ und „gelbe“ Gebiete gehören der Vergangenheit an.
Quelle: BBV
Bildquelle: Moderner Landwirt-Archiv
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