Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als zuständige Bundesoberbehörde hat die Ausbrüche der Geflügelpest in einem Entenmastbestand im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn bestätigt. Wie auch in anderen Bundesländern wurde ebenfalls das für Geflügel hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Vor allem im norddeutschen Raum sind zwischenzeitlich tausende Wildvögel an dieser Virusvariante verendet.

Am Mittwoch (3. März) gab es eine weitere Verdachtsmeldung aus dem Kreis Minden-Lübbecke. Nach amtlicher Bestätigung werden die 7000 Puten einer Elterntierherde am Donnerstag (4. März) getötet. Der benachbarte Landkreis Osnabrück in Niedersachsen wurde bereits informiert. Das Beobachtungsgebiet wird zusätzlich voraussichtlich in den Landkreis Herford hineinreichen.

„Die Ausbrüche der Geflügelpest treffen die hiesige Geflügelwirtschaft schwer. Wir tun unser Möglichstes, das Seuchengeschehen einzudämmen. Neben dem Aufstallungsgebot in den betroffenen Gebieten sind alle Geflügelhalter zur höchsten Achtsamkeit aufgerufen. Das derzeitige Influenza-A-Virus ist sehr aggressiv. Erkrankte Tiere zeigen schwere Symptome und verenden zahlreich“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. „In Anbetracht des Seuchengeschehens habe ich einen Koordinierungsstab im Ministerium unter meiner Leitung eingerichtet.“ Bereits Anfang der Woche hatte das Ministerium die Einrichtung des Landestierseuchenkontrollzentrums beim LANUV (LaTiKo) aktiviert.

In Nordrhein-Westfalen wurde das Virus zuvor nur vereinzelt und mit größeren zeitlichen Abständen in Wildvögeln nachgewiesen. Aktuell gibt es einen weiteren positiven Befund bei einer verendeten Graugans, die in Münster aufgefunden wurde, so dass davon ausgegangen werden muss, dass das Virus in den Wildvögeln (vor allem bei Gänsen und Enten) weiterhin kursiert. Eine weitere Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ausgeschlossen werden.

Regierungsbezirk Detmold hauptsächlich betroffen

Um einer Weiterverbreitung der Tierseuche und einer Übertragung von Wildvögeln auf gehaltene Vögel entgegenzuwirken, hat das Land im gesamten Regierungsbezirk Detmold die Aufstallung von Geflügel verfügt. Tierhalter sind ab sofort verpflichtet, ihr Geflügel, unabhängig davon, ob es sich um Hobby-Haltungen oder gewerbsmäßige Haltungen handelt, in geschlossenen Ställen zu halten.

Von den aktuellen Ausbrüchen der Geflügelpest in Nutztierbeständen ist derzeit in erster Linie der Regierungsbezirk Detmold betroffen. In dem betroffenen Betrieb im Kreis Gütersloh wurden bereits am 2. März über 20.000 Enten getötet. Die eingerichtete Überwachungszone, mit einem Radius von 3 km, ist mittlerweile in einen Sperrbezirk übergegangen, nachdem der Ausbruch offiziell bestätigt wurde. Um den Sperrbezirk wurde zudem ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 km eingerichtet.

In diesen Restriktionszonen wird gehaltenes Geflügel entsprechend untersucht und darf bis zur Aufhebung der Zonen nicht aus den Betrieben verbracht werden. Die Einrichtung des Beobachtungsgebietes erstreckt sich bis in den Kreis Warendorf und in den niedersächsischen Landkreis Osnabrück. Nachdem sich auch in einer Hobbygeflügelhaltung im Kreis Paderborn der klinische Verdacht bestätigt hat, wurden auch hier Restriktionszonen eingerichtet. Diese reichen bis in den Hochsauerlandkreis. Auch hier wurden die Tiere bereits getötet.

Ohne intensiven Tierkontakt keine Gefahr für Menschen

Theoretisch können alle Influenza-A-Viren, die beim Menschen auch für die Auslösung der saisonalen Grippe verantwortlich sind, auch vom Tier auf den Menschen übertragen werden. In Deutschland ist es jedoch bisher nicht zu einer Übertragung des aktuellen Geflügelpest-Virus vom Subtyp H5N8 auf den Menschen gekommen. Es handelt sich um einen Virustyp, der bereits seit Monaten in der Wildvogelpopulation kursiert und über den Vogelzug bereits zu Beginn des Winters nach Deutschland eingetragen wurde.

Für Personen, die keinen unmittelbaren Kontakt zu infizierten Tieren haben, ist das Geflügelpest-Virus keine Gefahr. Geflügelfleisch wird vor dem Verzehr erhitzt, so dass auch hier kein Übertragungsrisiko besteht. Eine Übertragung des aktuellen Virus auf den Menschen wurde bisher weltweit nur aus Russland bekannt. Dort sind Mitarbeiter einer Geflügelfarm mit dem Virus infiziert worden und auch an leichten Grippesymptomen erkrankt.

Voraussetzung für eine Infektion am Tier ist der unmittelbare intensive Kontakt zum Geflügel. Alle Mitarbeiter, die in Ausbruchsbetrieben tätig waren, sollten mindestens 10 Tage nach Ausbruch der Erkrankung beobachten, ob bei ihnen eine Atemwegserkrankung auftritt. Auf Bundesebene wird derzeit ein Monitoring initiiert, um gezielt bei Menschen zu überprüfen, ob es auch in Deutschland entsprechende Virusfunde beim Menschen gibt.

Tierseuchenkasse und Tierseuchenbekämpfung

Da es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt und es keine Behandlungsmöglichkeiten gegen das Virus gibt, müssen die betroffenen Tiere schnellstmöglich getötet werden, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Um eine den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Tötung des Geflügels vornehmen zu können, werden über bestehende Standby-Verträge mit der Tierseuchenkasse NRW zur Verfügung stehende Firmen mit der Durchführung der Tötung beauftragt.

Auch die Tierseuchenvorsorgegesellschaft unterstützt die erforderlichen Maßnahmen und stellt u. a. eine Reinigung und Desinfektion der betroffenen Betriebe sicher. Die Tierseuchenbekämpfung liegt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Veterinärämter. Die Tötung von Tieren auch im Tierseuchenkrisenfall erfolgt unter der Aufsicht von Amtsveterinären, um sicherzustellen, dass tierseuchen- und tierschutzrechtliche Vorgaben vollumfänglich beachtet werden.

Hinweis für Geflügelhalter

Aufgrund der derzeitigen Seuchenlage ist auch bei Hobbyhaltern eine tägliche Kontrolle der Todesraten sowie der Produktionsdaten im Tierbestand erforderlich. Erhöhte Sterblichkeitsraten (mehr als 2 Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden) sowie rückläufige Legeleistungen sind unverzüglich bei dem vor Ort zuständigen Veterinäramt zu melden. Das Veterinäramt leitet dann eine amtliche Probenuntersuchung und alle weiteren tierseuchenrechtlichen Maßnahmen ein.

Der betroffene Geflügelbestand wird zunächst gesperrt. Bei positivem Nachweis der Geflügelpest wird die Tötung des Tierbestandes angeordnet. Eine Aufhebung der eingerichteten Restriktionszonen erfolgt erst, wenn alle Tiere negativ untersucht sind.

Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Hausgeflügelbestände sind weiterhin zwingend zu beachten. Auch in Gebieten, in denen Geflügel derzeit noch im Freien gehalten werden darf, ist sicherzustellen, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Wasserquellen des Hausgeflügels bekommen können, um Kontakte zu Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern.

Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort verbracht werden.


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