Auf die Erfolge bei vermindertem Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin weist das Landvolk Niedersachsen hin. Auch wenn sich die angestrebte Verringerung des Antibiotikaeinsatzes zwischenzeitlich abgeschwächt hat, stellt Hubertus Berges, stellvertretender Vorsitzender des Veredelungsausschusses beim Landvolk, klar: „Es ist seit Jahren bekannt, dass sich der Einsatz von Antibiotika bei Masttieren auf einem gewissen Niveau einpendeln wird. Dieses Niveau ist schon vergleichsweise niedrig und wird konstant gehalten. Weitere Anstrengungen der Antibiotikareduktion dürften mit Tierschutzproblemen einhergehen.“

Die Abgabemenge sank in Deutschland zuletzt bereits um 52,2 auf 670 Tonnen (minus 7,2 Prozent) und erreichte damit das niedrigste Niveau seit der ersten Erfassung im Jahr 2011. Das entspricht einem bundesweiten Rückgang in diesem Zeitraum von 60,7 Prozent, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Einen ähnlichen Wert erreicht Niedersachsen, betonte Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast kürzlich in einer Rede: Hier sind die Antibiotika-Verbrauchsmengen von 726 auf 386 Tonnen reduziert worden.

2014 wurde das Antibiotika-Minimierungskonzept in das Arzneimittelgesetz (AMG) des Bundes aufgenommen. Seither müssen Landwirte den Einsatz von Antibiotika in ihren Mastbeständen melden. Halbjährlich werden 25 Prozent der Tierhalter reglementiert, sofern sie oberhalb der sogenannten Kennzahl 2 liegen. Das bedeutet, dass sie gemeinsam mit ihrem Tierarzt Maßnahmen ergreifen müssen, um ihren Antibiotikaeinsatz noch weiter zu reduzieren. Diese Praxis wurde im Rahmen der AMG-Evaluierung im Jahr 2019 durch das Landvolk kritisiert, denn wenn der Einsatz von Antibiotika weiterhin sinkt, werden auch Betriebe, die wenig Antibiotika einsetzen, zukünftig reglementiert werden. „Es ist utopisch, den Einsatz von Antibiotika in der Tiermedizin gen Null anzustreben“, sagt Berges. „Genau wie Menschen, werden auch Tiere krank. Allein aus Tierschutzgründen steht auch Tieren eine adäquate therapeutische Behandlung zu, die einen angemessenen Einsatz von Antibiotika umfasst.“

Das Landvolk hält es für dringend geboten, den Umgang mit Betrieben, die oberhalb der Kennzahl 2 liegen, neu zu regeln und mahnt zur Nachbesserung des vorliegenden Entwurfs eines nationalen Tierarzneimittelgesetzes. „Es kann nicht sein, dass Betriebe, in denen wenig Antibiotika verantwortungsvoll eingesetzt werden, dauerhaft stark reglementiert werden“, sagt der stellvertretende Vorsitzende. „Tierärzte und Landwirte sind sich seit Jahren ihrer Verantwortung bewusst, Antibiotika nur dann einzusetzen, wenn es erforderlich ist.“


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