Der Bundestagsabgeordnete Dr. Andreas Lenz sowie der Bezirksrat Sebastian Friesinger folgten der Einladung des Bezirksvorsitzenden Michael Hamburger der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ELF) Oberbayern sowie dem Regionalsprecher Mathias Lohmayer des Biogasfachverbandes Regionalgruppe Oberbayern zum Gespräch auf dem Betrieb der Familie Lohmaier in Sankt Wolfgang.

Das Thema ´Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen´ bzw. die sogenannte ´Übergewinnsteuer´ brannte den Anlagenbetreibern unter den Nägeln. Durch die geplante Abschöpfung, die keine Abgabe auf den Gewinn ist, sondern eine Umsatzabgabe darstellt, soll nach dem Willen des Bundeswirtschaftsministers zahlreichen Biogasanlagenbetreibern rückwirkend wohl die Existenzgrundlage genommen werden.

Der ELF Bezirksvorsitzende Michael Hamburger ist der Meinung: „Es bringt auch nicht viel Verbesserung, wenn Habeck jetzt die Abgabe nicht rückwirkend ab März sondern erst ab September 2022 einführen möchte. Die Investitionsbereitschaft im Biogasbereich geht aktuell verständlicherweise gleich gegen Null und Banken geben unter diesen unklaren wirtschaftlichen Voraussetzungen auch keine Kredite für Investitionen in den Biogassektor. Für einen ausgewogenen Energiemix brauchen wir Biogas aber dringend als regelbare erneuerbare Energie! Nur so kann die Energiewende funktionieren!

Diese bundespolitische Geisterbahnfahrt mit Entlastungspaketen der Regierung auf Kosten unserer Biogaserzeuger ist für mich nicht mehr rational zu erklären!“

Die Eckpunkte zur Abschöpfung von sogenannten Zufallsgewinnen im Strommarkt lassen die entscheidende Frage offen, bis zu welcher Höhe die Anlagenbetreiber Erlöse behalten dürfen. Nach einem öffentlich gewordenen Konzeptpapier der Bundesregierung sollen 90 Prozent aller Erlöse oberhalb der bisherigen EEG-Vergütung zuzüglich eines Puffers von 3 Cent je Kilowattstunde abgeschöpft werden. Zudem wird darüber diskutiert, dass nur Anlagen mit einer Leistung über 1 MW belastet werden sollen.

Der Biogasfachverband Regionalgruppensprecher Mathias Lohmayer sorgte sich ebenfalls um seine Berufskollegen: „Sollte es eine 1 MW Grenze geben, so wären in Bayern über 400 Anlagen betroffen, die mit einem Anteil von knapp 50 Prozent an der Gesamtstromerzeugung aus Biogas einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Es darf keine zusätzliche Belastung für die Produzenten von regionaler erneuerbarer Energie geben!“

„Biomasse hat vergleichsweise hohe Produktionskosten – dafür ist sie steuerbar und flexibel“, so die Ansicht vom Bundestagsabgeordnete Dr. Andreas Lenz. „Diese Vorteile verkennt der Ansatz der Bundesregierung völlig. Das gilt umso mehr, als etwa für die Steinkohle eine Ausnahme gelten soll.“

Für Klaus Hölzl sind Innovationen im Biogassektor nur mit einer gesicherten Wirtschaftlichkeit realisierbar. Georg Zollner denkt über Investitionen in Verbindung mit Batteriespeicher oder Wasserstofftechnik nach, kann aber solche Themen nicht anpacken, solange es politische Unsicherheiten für die Investition in erneuerbare Energien gibt. Diese Situation kann Martin Bruckmeier als Berater im Biogassektor bestätigen: „Viele bereits genehmigte Bauprojekte wurden aktuell auf Eis gelegt.“

Sebastian Friesinger berichtete über ein Wasserstoffprojekt im Landkreis Rosenheim. „Wenn man das Thema Wasserstoff ernst nimmt, sollte die Entwicklung in diese Technik jetzt schnellstmöglich vorangetrieben werden!“, so der Bezirksrat.

Für Dr. Andreas Lenz steht fest: „Viele Anlagen haben erhebliche Investitionen getätigt, um einen flexiblen Anlagenbetrieb zu ermöglichen oder Nahwärmekonzepte umzusetzen. Diese Betriebe sollen nun knallhart bestraft werden! Zudem sind Bioenergieanlagen mit erheblichen Kostensteigerungen konfrontiert für Ersatzteile, Einsatzstoffe, sowie die Erfüllung hoher gesetzlicher Anforderungen.“

Der ELF-Bezirksvorsitzende Hamburger berichtete über Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft zur geplanten Neuausweisung der Roten Gebiete, von denen die Landkreise Erding und Mühldorf stark betroffen sind. Auf den betroffenen Flächen dürfen die Pflanzen nur noch mit 20 Prozent unter dem Bedarf an Stickstoff gedüngt werden und es müssen zusätzliche Lagerkapazitäten für organischen Dünger vorgehalten werden. Diese neuen Auflagen belastet nicht nur die Biogasbetriebe, sondern alle betroffenen Landwirte zusätzlich.

Michael Hamburger und Mathias Lohmayer bedankten sich bei den beiden Gesprächspartnern Lenz und Friesinger für den wertvollen Austausch.

Quelle: Michael Hamburger, AG ELF Bezirksvorsitzender Oberbayern / Mathias Lohmayer, Vorsitzender Biogasfachverband Regionalgruppe Obb.

Bildquelle: ELF / Michael Hamburger