Bei den Verhandlungen zur Mobilfunkstrategie der Bundesregierung hatte die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erreicht, dass dem Ministerium 60 Millionen Euro für Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen. Nun wird in Kürze die neue Förderrichtlinie „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen“ veröffentlicht, mit der die nachhaltige digitale Transformation der Landwirtschaft und in den ländlichen Regionen weiter vorangetrieben werden soll. Neben den bereits etablierten ‚digitalen Experimentierfeldern‘ des Ministeriums steht dann ein weitergehendes Förderinstrument für innovative digitale Anwendungen in der Landwirtschaft zur Verfügung.
Julia Klöckner: „Mit der neuen Förderrichtlinie wollen wir die Vorreiterrolle der Landwirtschaft bei der Anwendung digitaler Techniken weiter ausbauen. Mit der Richtlinie eröffnen wir neue Möglichkeiten für die Betriebe und ländlichen Regionen, die in ihrer Breite einzigartig sind. Mit unserem Programm wollen wir mehr Tierwohl, Umwelt- und Klimaschutz zusammenbringen mit Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem sollen die Vermarktung regionaler Produkte sowie regionale Wertschöpfungsketten insgesamt gestärkt werden.“
Die „Richtlinie über die Förderung der Einrichtung von Experimentierfeldern als Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sowie in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten“ (kurz: „Zukunftsbetriebe und Zukunftsregionen“) besteht aus zwei Modulen:
Modul 1 – Zukunftsbetriebe:
Mithilfe der Zukunftsbetriebe soll der Nutzen von Digitalisierung für die heimische Landwirtschaft weiter erforscht werden, damit eine zukunftsfähige Entwicklung unterstützt werden kann. Profitieren sollen landwirtschaftliche Betriebe aller Größen, um produktiver und wettbewerbsfähiger zu werden. Außerdem soll damit ein Beitrag zu Nachhaltigkeit, Tierwohl, Umwelt-, Natur- und Klimaschutz geleistet werden. Dabei werden die wesentlichen Aufgaben im landwirtschaftlichen Betrieb sowohl für die Pflanzenproduktion als auch für die Tierhaltung in den geförderten digitalen Zukunftsbetrieben abgebildet.
Modul 2 – Zukunftsregionen:
Mit den Zukunftsregionen sollen die Chancen der Digitalisierung auch in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen genutzt werden, wie beispielsweise im Landhandel oder der Vermarktung regionaler landwirtschaftlicher Produkte. Es sollen neue digitale Ansätze entwickelt und in der Praxis getestet werden, die regionale Wertschöpfungsketten in ländlichen Räumen stärken.
Die Förderrichtlinie wird in Kürze veröffentlicht. Mit der Umsetzung ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt. Projektskizzen können nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie online bei der BLE eingereicht werden.
Quelle: BMEL
Bildquelle: ML-Archiv
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