Landwirtschaftsminister Backhaus bedauert, dass der Bauernverband in einer Vielzahl seiner öffentlichen Statements mit keiner Silbe erwähnt, dass Gewässer auch in unserem Land nachgewiesener Maßen mit Nitrat belastet sind. Dies sei eine Tatsache. Es könne nicht so getan werden, als gebe es keinen Grund für die verschärften Maßnahmen.

Das Ministerium stellt klar, dass die unterschiedlichen Verfahren zur Ausweisung der roten Gebiete zu jeder Zeit offen und transparent mit Vertretern des Bauernverbandes diskutiert wurden. Einen fairen Dialog und fachlich begründete Entscheidungen hat es – anders als vom Bauernverband in seiner jüngsten Presseinformation behauptet – gegeben. 

Im Sinne der Landwirte hat das Ministerium bei der Ausweisung der roten Gebiete Ende 2020 das einzig mögliche Verfahren gewählt, dass eine Regionalisierung möglich macht. Im Ergebnis wurden damals 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „rot“ eingestuft. So wurde verhindert, was der Verband am neuen Verordnungsentwurf nun moniert: dass Landwirte auf Gebieten um Messstellen ohne Nitratbelastung ihre Düngung auch runterfahren werden müssen.

Das Ministerium hatte im Zuge des Erlasses der Düngelandesverordnung 2020 mehrfach darauf hingewiesen, dass bei allen anderen Alternativen die Gebiete deutlich größer ausgefallen wären. Dennoch wurde gegen die bislang immer noch gültige Düngelandesverordnung von 2020 geklagt (Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig). Zur Wahrheit gehört daher auch, dass das Gericht klar herausgearbeitet hat, welche Kulisse ohne eine gültige Landesverordnung gilt: Demnach wären sogar ca. 77 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche rot zu stellen (so gibt es die Bundesverordnung vor). Auch das wurde mehrfach im Verfahren und dem Bauernverband gegenüber kommuniziert.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat das Ministerium also sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ein überarbeiteter Entwurf der Düngelandesverordnung befindet sich bereits im Anhörungsverfahren. Wie angekündigt, ist eine Regionalisierung unter den Voraussetzungen des Urteils nicht mehr möglich. Die Konsequenz wird sein, dass nun deutlich mehr Gebiete (ca. 46 %) als nitratbelastet ausgewiesen werden müssen, da sich das Land nun an die Bundesverordnungen unter Beachtung des OVG-Urteils zu halten hat.

Dass das Messstellennetz im Land in den kommenden Jahren weiter verdichtet werden muss, ist unstrittig. Allein in den vergangen fünf Jahren wurden 108 Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern neu gebaut. Insgesamt verfügt das Landesmessnetz aktuell über 387 Messstellen zur Überwachung der Gewässerqualität. Für die Gebietsausweisung 2020 konnte auf insgesamt 552 Grundwassermessstellen zurückgegriffen werden, da zusätzlich Daten aus Vorfeldmessstellen der Wasserversorger verwendbar waren. Bei der aktuell anstehenden Gebietsausweisung gelten 84 Messstellen als mit Nitrat belastet.

Klar ist aber auch: Wer sucht, der findet! Mehr Messstellen werden nicht dazu führen, dass sich am Grundproblem – der Gewässerbelastung – etwas ändert. Im Gegenteil: Die Messwerte der neu gebauten Messstellen stützen die vorliegenden Werte und zeichnen kein zuversichtlicheres Bild: Jede dritte ist mit Nitrat belastet.

Quelle: Regierungsportal M-V

Bildquelle: ML-Archiv