Die Gemeinsame Agrarpolitik in ihrer jetzigen Form hat sich überholt. Die kommenden Förderperioden leiten das Ende einer flächenbezogenen Agrarförderung ein. An deren Stelle muss ein Zukunftsmodell treten, dass den Faktor Arbeit in den Mittelpunkt stellt. Dazu eine Pressemitteilung von LsV Deutschland e.V. hier im Wortlaut:

Die zukünftigen Ziele der Europäischen Union sind neben der Klimaneutralität bis 2045, der Biodiversitätsschutz und über allem die 17 Nachhaltigkeitsziele. Wir halten dagegen: Nahrungsmittelproduktion und Ernährungssicherheit ist unsere Priorität und ureigenste Aufgabe. Daher fordern wir auch das Staatsziel Ernährungssicherung aus heimischer Produktion!

Die Gestaltung der Marktrahmenbedingungen ist Aufgabe der Politik. Auch die Verwendung der EU-Agrarmittel muss zielgerichtet erfolgen. Ohne eine zuverlässige Versorgung mit sicheren Lebensmitteln ist der soziale Frieden gefährdet und damit alle darüber hinausgehenden Vorhaben nicht gesellschaftlich tragfähig. Unsere Aufgabe ist es, Nahrungsmittel zu produzieren. Die Aufgabe der politischen Entscheidungsträger ist es, uns dies zu ermöglichen!

Alle anderen Aufgaben sind nachrangig und können wie folgt gestaltet werden:

Status Quo:

Die Architektur der aktuellen GAP ist weder für Landwirte noch für Berater und Verwaltungen in ihrer Komplexität noch durchschaubar. Der mangelhafte Erfolg des nationalen Strategieplans ist kein Zeichen von mangelnder Härte, sondern von fehlendem Vertrauen.

Grundsätzlich sehen wir als unsere Hauptaufgabe, also das Sinnstiftende unserer Tätigkeit als Landwirte, die Produktion von sicheren und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.

Als Landwirte benötigen wir darüber hinaus langfristige Perspektiven, die die Produktion von Lebensmitteln, Gemeinwohlleistungen und Einkommenserzielung gleichzeitig ermöglichen. Die derzeitige Kleinteiligkeit von Auflagen und Pedanterie in Kontrollen müssen aufgebrochen werden. Dagegen ist die umfassende Betrachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Faktoren notwendig, um die deutsche Produktion und nachfolgende Verarbeitung von Lebensmitteln nicht nur auflagenkonform, sondern auch wirtschaftlich konkurrenzfähig und dabei nachhaltig zu gestalten.

Die Verlässlichkeit der Programme, Maßnahmen und deren Vergütung stellt einen essenziellen Punkt dar, um uns Landwirten Planungssicherheit zu bieten. Der LSV Deutschland betont die klare Ablehnung einer Geldverschiebung zu Gunsten praxisferner Ideologien. Einkommenssicherheit und Ernährungssicherheit sollten hingegen im Fokus stehen. Daher ist es unerlässlich, Bürokratie abzubauen und eine funktionierende staatliche Verwaltung zu gewährleisten, insbesondere im Hinblick auf die Auszahlung von Fördergeldern.

GAP 23-27 Verlässlichkeit:
1. Sicherung der Verlässlichkeit von Programmen und Maßnahmen, einschließlich transparenter Vergütungsstrukturen.
2. Ablehnung einer Geldverschiebung zu Gunsten praxisferner Ideologien.
3. Drastischer Bürokratieabbau und effiziente staatliche Verwaltungen, um Auszahlungen pünktlich zu gewährleisten.

Die Ablehnung der Zahlung je Hektar wird aufgrund überbordender Bürokratie und unzureichender Finanzmittel begründet. Einsparungen von Milliarden an EU-Ausgaben sollen durch eine klare Reduzierung auf übersichtliche, EU-einheitliche Unterstützungsmaßnahmen erreicht werden.

GAP28-32 Trendwende:
1. Reduzierung staatlicher Interventionen zugunsten eines marktgetriebenen Ansatzes.
2. Subventions- und Bürokratieabbau, insbesondere Austritt aus der flächengebundenen EU-Agrarausgleichszahlung.
3. Klare, übersichtliche EU-einheitliche Unterstützungsmaßnahmen, wie benachteiligte Gebiete, Eiweißprogramm, Zwischenfruchtprogramm, Weidetierhaltungs-Prämie und Strohhaltungs-Prämie.

Eine notwendige Trendwende in der GAP erfordert grundsätzlich mehr Markt und weniger staatliche Intervention. Der Subventions- und Bürokratieabbau sind zentrale Forderungen. Parallel dazu wird die Wirtschaftlichkeit der Betriebe in den Fokus gerückt, insbesondere durch: Kostendeckung der Produkte und gleiche Standards mit klarer Herkunftskennzeichnung aller Lebensmittel. Eine klare Herkunftskennzeichnung fördert den Markt mit gleichen Standards. Dieser Ansatz birgt nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern ermöglicht auch eine massive Steuereinsparung. Diese Steuereinsparung kann wiederum für die Bezahlbarkeit der Lebensmittel vor Ort genutzt werden, wodurch sich die Unterstützung der Gesellschaft gewinnen lässt.

Wirtschaftlichkeit und Gesellschaftsbeteiligung:
1. Fokus auf Wirtschaftlichkeit der Betriebe durch klare Herkunftskennzeichnung und gleiche Standards.
2. Keine spezielle Förderung für Ökolandbau, stattdessen Betonung der Wertschöpfung am Markt.
3. Massive Beschleunigung des Bürokratieabbaus zur Freisetzung von Fachkräften für die Wirtschaft.

Als LSV Deutschland begrüßen wir einen Ausstieg aus dem bisherigen Modell der flächengebundenen Direktzahlung. Bei der Verteilung der Direktzahlungen muss der Faktor Arbeit berücksichtigt werden, es muss mehr Geld auf den produzierenden Betrieben ankommen , um damit den eigentlichen Aspekt der Einkommenssicherung abzubilden. Nur dieser Teil darf auch als Agrarförderungen bezeichnet werden und muss deutlich erkennbar von den sonstigen Förderungen des ländlichen Raumes getrennt ausgewiesen werden.
Ein Schlüssel dafür ergibt sich aus den Erhebungen zu den Beiträgen zu den landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Einkommenssicherheit und Ernährungssicherheit:

1. Einführung von klaren Standards und einer klaren Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel.
2. Marktorientierung und Einkommenssicherheit durch Kostendeckung der Produkte.
3. Rückführung eingesparter Gelder an die Bürger zur fairen Bezahlung von Lebensmitteln.

Chancengleichheit und Fokussierung auf Wertschöpfung:

Chancengleichheit und Gleichberechtigung sollen bei Fördermaßnahmen eine zentrale Rolle spielen. Eine spezielle Förderung des Ökolandbaus wird in Frage gestellt, der Fokus sollte verstärkt auf der Wertschöpfung am Markt liegen. Die Kosten und Aufwände für Bio-Produkte sollen durch die Gesellschaft getragen werden, wenn diese ökologische Landwirtschaft bevorzugt.

Neugestaltung der GAP (ab 2028-2032):
1. Vereinfachte Zusammenarbeit von Bürokratie und Praxis für eine effiziente Umsetzung.
2. Flexibilität und Raum für praktikable Alternativen, insbesondere in Bezug auf Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen.
3. Stärkere Einbindung regionaler Betriebskooperationen zur Förderung von Biotopverbunden und ökologischer Maßnahmen.

Schlussbetrachtung:

Die GAP der Zukunft muss geprägt sein von Verlässlichkeit, einer klaren Trendwende zu mehr Markt und weniger Bürokratie sowie einer nachhaltigen Ausrichtung, die die Wirtschaftlichkeit der Betriebe fördert. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung können die Herausforderungen bewältigt und eine zukunftsfähige Agrarpolitik für Deutschland und die EU geschaffen werden. Die Umsetzung sinnvoller und praktikabler Maßnahmen muss für Landwirte attraktiv sein und bezahlt werden.

Wir brauchen einen Ausstieg aus dem bisherigen System einer flächengebundenen Förderung hin zu einer Verteilung der Direktzahlungen, die den Faktor Arbeit berücksichtigt, um damit den eigentlichen Aspekt der Einkommenssicherung abzubilden. Darüber hinaus muss es eine angemessene, attraktive und anlassbezogene Maßnahmenentlohnung geben.

Gilt die Nachhaltigkeit als Leitmotiv der zukünftigen GAP, so muss sie auch für die wirtschaftenden Betriebe gelten, und zwar in Form einer ganzheitliche Betrachtung von ökologischen, ökonomischen und sozialen Faktoren für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige deutsche Landwirtschaft.

Die Akzeptanz eines neuen GAP-Systems lässt sich nur dann gewährleisten, wenn es transparent, nachvollziehbar, umsetzbar und finanziell attraktiv ist.

Diese Forderungen zielen darauf ab, eine zukunftsfähige und nachhaltige Agrarpolitik zu gestalten, die die Interessen der Landwirte, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen berücksichtigt.

Quelle: LsV Deutschland e.V.

Bildquelle: Moderner Landwirt


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